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#1
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Meine 23 Jährige Tochter hat eine grössere summe an Bargeld als Festgeld angelegt. Sie ist Studentin ich selber(48) bin von meinen Mann geschieden und bekomme keinen Unterhalt.Ich Lebe alleine ohne meine Tochter und bekomme zur zeit noch Arbeitslosengeld.Nun meine Frage muss meine Tochter für mich auf kommen wenn ich hartz 4 bekomme?Kann das Sozialamt an meiner Tochter heran treten?Wegen den Festgeld was meine Tochter hat?Gruß syna
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#2
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Zitat:
nein, eine verpflichtung von unten nach oben bzw. von den kindern zu den eltern schliesst das gesetz (sgb2) aus. aber wieso bekommst du keinen unterhalt? ich denke du hast dich schon über alle möglichkeiten informiert, oder? ansonsten würde ich dir dringend raten, die unterhaltsstelle bei deiner stadt oder gemeinde aufzusuchen!! vg! |
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#3
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Wieso wird dann aber mein Sohn mit in der Bedarfsgemeinschaft gerechnet und hat nur diesen Freibetrag von 163 Euro und der Rest wird mir abgezogen wenn die Kinder nicht für die Eltern aufkommen müssen????
Indem Sinne müsste mein Sohn mir das restliche Geld geben.... |
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#4
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Biene67, weil bei dir eine haushalsgemeinschaft besteht
eventuell ist aber die berechnung falsch schau mal in § 7 und § 11 sgb II |
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#5
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Aber irgendwie ist es den Kindern doch gegenüber ungerecht.... Sie arbeiten 8 Stunden am Tag bekommen eine Ausbildungsvergütung von 350Euro und sollen dann mir noch Geld geben???
Dann wundern sich die da oben, dass die Jugendlichen keine Lust auf Arbeit haben.... Naja zum Glück sind meine Kinder nicht so, aber solche Kinder gibt es ganz sicher.... |
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#6
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Biene 67,
weisste was nich ungerechter ist, wenn Dein Kind noch zur Schule und nebenher was verdienen will, nen Job annimmt und die ARGE dann dem Schüler erklärt das dies anzurechnen ist! |
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#7
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Sicherlich ist es das!!! Mein Sohn muss aber die Fahrkosten auch zur Hälfte noch selbst bestreiten und das von den 163 Euro Freibetrag..... Er reißt sich den Arsch auf für genau 120Euro, rechne mal den Stundenlohn aus..... Dann kann man auch Zeitung austragen und hat am Ende mehr.... Naja, aber mir ist es wichtig das Er seine Ausbildung macht und danach nicht von Harzt4 abhängig ist wie ich....
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#8
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in der haushaltsgemeinschaft wird doch aber anders gerechnet
Nach § 1 Abs. 2 der ALG II-VO sind bei der in § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, die um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Satzes der nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden Regelleistung zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11 Abs. 1, 3, 3a und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Dies zu Grunde gelegt, kann das Einkommen des Kindes jedenfalls bis zu einem Betrag des zweifachen Regelsatzes zuzüglich anteiliger Unterkunftskosten mal 150 % nicht als Einkommen der Betroffenen angerechnet werden. also so problematisch mit dem nebenjob ist das nicht wenn, dann berechnet die arge falsch |
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#9
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@Biene67
Habe zur Zeit mit der ARGE ein ähnliches Problem.Mein Sohn hat mit der Ausbildung begonnen ud bekommt 310€.Damit liegt er ja über dem Regelsatz.Als ich den Antrag neu gestellt hatte sagte mir dort der SB das wir ab sofort als HG gerechnet werden da der Sohn sich mit dem Einkommen selbst versorgen könnte.Er bekommt ja uch noch das KG.Mir wurde gesagt das er sich nur monatlich an der Miete beteiligen müßte.Als dann der Bescheid kam war es wieder als BG berechnet und somit wurde mir sein Ausbildungsvergütung voll angerechnet.Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt.Da bin ich mal gespannt. |
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#10
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Werde die neue Berechnung abwarten und dann ähnlich wie Du handeln.... Danke für Deine Antwort
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