Muss meine Tochter für mich aufkommen wenn ich hartz 4 bekomme

  • Meine 23 Jährige Tochter hat eine grössere summe an Bargeld als Festgeld angelegt. Sie ist Studentin ich selber(48) bin von meinen Mann geschieden und bekomme keinen Unterhalt.Ich Lebe alleine ohne meine Tochter und bekomme zur zeit noch Arbeitslosengeld.Nun meine Frage muss meine Tochter für mich auf kommen wenn ich hartz 4 bekomme?Kann das Sozialamt an meiner Tochter heran treten?Wegen den Festgeld was meine Tochter hat?Gruß syna

  • Meine 23 Jährige Tochter hat eine grössere summe an Bargeld als Festgeld angelegt. Sie ist Studentin ich selber(48) bin von meinen Mann geschieden und bekomme keinen Unterhalt.Ich Lebe alleine ohne meine Tochter und bekomme zur zeit noch Arbeitslosengeld.Nun meine Frage muss meine Tochter für mich auf kommen wenn ich hartz 4 bekomme?Kann das Sozialamt an meiner Tochter heran treten?Wegen den Festgeld was meine Tochter hat?Gruß syna


    hallo!


    nein, eine verpflichtung von unten nach oben bzw. von den kindern zu den eltern schliesst das gesetz (sgb2) aus.
    aber wieso bekommst du keinen unterhalt? ich denke du hast dich schon über alle möglichkeiten informiert, oder? ansonsten würde ich dir dringend raten, die unterhaltsstelle bei deiner stadt oder gemeinde aufzusuchen!!


    vg!

  • Wieso wird dann aber mein Sohn mit in der Bedarfsgemeinschaft gerechnet und hat nur diesen Freibetrag von 163 Euro und der Rest wird mir abgezogen wenn die Kinder nicht für die Eltern aufkommen müssen????


    Indem Sinne müsste mein Sohn mir das restliche Geld geben....

  • Aber irgendwie ist es den Kindern doch gegenüber ungerecht.... Sie arbeiten 8 Stunden am Tag bekommen eine Ausbildungsvergütung von 350Euro und sollen dann mir noch Geld geben???


    Dann wundern sich die da oben, dass die Jugendlichen keine Lust auf Arbeit haben.... Naja zum Glück sind meine Kinder nicht so, aber solche Kinder gibt es ganz sicher....

  • Sicherlich ist es das!!! Mein Sohn muss aber die Fahrkosten auch zur Hälfte noch selbst bestreiten und das von den 163 Euro Freibetrag..... Er reißt sich den Arsch auf für genau 120Euro, rechne mal den Stundenlohn aus..... Dann kann man auch Zeitung austragen und hat am Ende mehr.... Naja, aber mir ist es wichtig das Er seine Ausbildung macht und danach nicht von Harzt4 abhängig ist wie ich....

  • in der haushaltsgemeinschaft wird doch aber anders gerechnet


    Nach § 1 Abs. 2 der ALG II-VO sind bei der in § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, die um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Satzes der nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden Regelleistung zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11 Abs. 1, 3, 3a und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.


    Dies zu Grunde gelegt, kann das Einkommen des Kindes jedenfalls bis zu einem Betrag des zweifachen Regelsatzes zuzüglich anteiliger Unterkunftskosten mal 150 % nicht als Einkommen der Betroffenen angerechnet werden.


    also so problematisch mit dem nebenjob ist das nicht


    wenn, dann berechnet die arge falsch

  • Biene67


    Habe zur Zeit mit der ARGE ein ähnliches Problem.Mein Sohn hat mit der Ausbildung begonnen ud bekommt 310€.Damit liegt er ja über dem Regelsatz.Als ich den Antrag neu gestellt hatte sagte mir dort der SB das wir ab sofort als HG gerechnet werden da der Sohn sich mit dem Einkommen selbst versorgen könnte.Er bekommt ja uch noch das KG.Mir wurde gesagt das er sich nur monatlich an der Miete beteiligen müßte.Als dann der Bescheid kam war es wieder als BG berechnet und somit wurde mir sein Ausbildungsvergütung voll angerechnet.Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt.Da bin ich mal gespannt.

  • kitty121


    also wenn dir die ausbildungsvergütung angerechnet wird, dann ist das rechtswidrg


    aber eventuell ist das überschüssige kindergeld angerechnet worden, das ist richtig


    leider steht das im gesetz:

  • Bei mir haben Sie die komplette Ausbildungsvergütung mit Freibetrag von 163 Euro angerechnet.... Beim Amt sagten Sie mir, ich solle mir das Geld was fehlt von meinem Sohn geben lassen, aber das werd ich sicher nicht tun, dann fehlt den Kids ja die Motivation überhaupt noch arbeiten zugehen.... I

  • Hallo Biene67!


    Das ist eine Sauerei, nicht so sehr gegen die Person die die Leistungen beantrag als vielmehr gegen das Kind welches bemüht ist sich selbts etwas zu erarbeiten!


    Warum gehen solch Leute wie Du nicht zu und wehren sich vor Gericht gegen diese Praktiken? Warum nur weil das Gesetz einem grundsätzlich zunächts einmal keine Erfolgschance verspricht, oder weil es so ist.


    Ich habe hier einiges von Dir schon gelesen, auch wenn ich nicht in vielen Dingen Deiner Meinung bin, so sitzt Du zumindest im gleichen Boot wie ich und auch einige andere die leider im Leistungsbezug stehen!


    Ein solcher Punkt war die Bemerkung gegen Klaus, in dem Tread werde ich mich auch noch verewigen, aber ich stelle auch mal bei Dir ganz ketzerisch fest, wenn es nicht reinweg um Deine Person geht ist es Dir der Kampf gegen Windmühlen nicht wert. Dein Sohn will und wird von den Politikern, die sich gegen Kinderarbeit aufgrund von Ausbeutung aussprechen gezwungen, dieses redlich verdiente Geld in die Soziale Gemeinschaft einfliessen zu lassen! - M al vernünftig nachgedacht müsste das Geld doch erst dem Staat zufließen und dann Anteilig wieder Deinem Sohn zurückerstattet werden und vom Rest (Verrechnung) wird die Soziale Gemeinschaft (in dem Fall Du direkt) bedient.



    Sauerei, aknn ich da nur immer wieder wiederholen und weil es Dich nicht so sehr trifft wie den Jungen lässt Du Dir diese Scheisse gefalllen! Klagen, Klagen, Klagen und wer das nicht kappiert hat HARTZ IV verdient! Auch salle und alle die sich darüber muckieren das ich Geld vom Staat kassiere und dagegen aggiere- und wie ich immer sage typisch in Hundeabrichtmanier denken: die Hand die mich füttert beisst man nicht! _ - Meine Haltung ist da eine andere liegt wohl daran das eine Raubkatze da anderes reagiert und ich bin nun mal Sternzeichen Löwe! Da drauen sich viele nur mit Peitsche oder Gewehr ran!

  • @ Horst Grunert


    Das andere ist ein anderer Traed und man muss nicht immer gleicher Meinung sein....


    Den Jungen trifft es nicht, da ich Ihm sein Geld lasse und Ihm nichts davon erzählt habe.... Mich trifft es, aber ich dachte mir es hat schon seine Richtigkeit, werde nun aber nach den neuen Bescheid, Einspruch einlegen.... Wenn mal überlegt, er müßte mir sein Geld geben was mir fehlt hat Er nur noch die 163 Euro -45Euro für Monatskarte,bleibt Ihm am Ende118Euro und dafür muss ich sagen würde ich mich auch nicht 8 Stunden am Tag an Feiertagen bis zu 10 Stunden, da Er in der Gastronomie als Hotelfachmann ausgebildet wird (Jeder weiß wie anstrengend dieser Beruf ist) hinstellen.... Nun fängt meine Tochter auch noch in diesem Jahr eine Ausbildung an und da muß ich echt sagen, ich weiß nicht wie dieses finanziell packen soll....


    Gruß, Sabine

  • Ich lasse mir das auch nicht gefallen und warte nur noch auf den Widerspruchsbescheid um dann eventuell zu klagen.Mein Sohn wird bei uns komplett mit seiner Ausbildungsvergütung reingerechnet.Es bleibt ihm ein Betrag von ca 100€ und den Rest müßte er mir laut ARGE geben.Was das Kindergeld angeht so ist mein Sohn volljährig und bekommt das Kindergeld auf sein Konto gezahlt.Ich habe das also auch nicht zur Verfügung.