Ortsabwesenheit

  • Liebe Forummitglieder,meine mir zustehenden 3 Wochen Ortsabwesenheit in diesem Kalenderjahr habe ich bereits ausgeschöpft.Nun ist es aber so,in einer dringenden unaufschiebbaren Familienangelegenheit müßte ich in kürze noch mal verreisen.Ich bin bereits 58 jahre alt und habe gelesen,daß ab diesem Alter unter bestimmten Vorraussetzungen eine Ortsabwesenheit bis zu 17 Kalenderwochen gewährt werden kann.Wie habe ich nun vorzugehen? Vielen Dank für hifreiche Antworten.

  • Hallo,


    die Möglichkeit einer längeren Ortsabwesenheit (nach Genehmigung) besteht.
    Hierbei ist aber Voraussetzung, dass du die Regelung nach § 428 (SGB III) unterschrieben hast.
    Hierbei erklärst du, dass du zum frühesten Zeitpunkt in Rente gehst, an dem du ohne Abschläge Rente beziehen kannst (soweit meine Kenntnis).


    Sprich am besten mit deinem Arbeitsvermittler/Fallmanager darüber.


    Gruß Moggele


    (es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsverbindliche Antwort)