Perspektive 50 PLUS

  • Hallo. Habe hier eine Ratsuche vorliegen. Der betroffene hat eine 50 Plus Einladung erhalten.
    Ob das ganze Pflicht ist, steht nicht in dem Brief


    Sie wird gebeten daran teilzunehmen.
    Das Wort Maßnahme kommt auch vor.
    Merkwürdig ist das es nicht vom üblichen Sachebearbeiter kommt sondern ein komplett andere Person.


    Es ist schon äußerst merkwürdig das vor Ort bei der Informationsveranstaltung eine Eingliederungsvereinbarung ausgehändigt (oder direkt unterschrieben) werden soll.


    Wer kennt dies von der ARGE ?
    Ist es verplfichtend obwohl der betroffene schon eine geringfügige Beschäftigung ausübt ?
    Die Arge macht dies zu Schikanierung des Betroffenen , der dank meiner Hilfe die ARGE "aufgebracht" hat , rechtlich, die wollen den natürlich fertig machen mit sowas.

  • Alt bekannte praktik der ARGE - und wer sich nötigen lässt und die vereinbarung pflichtgemäss unterzeichnet bekommt dann später gesagt, sie haben doch unterschrieben!


    Bauch rein, Brust raus - kann ich da nur raten und deutlich erklären wie man sich eine Verfeinabrung vorstellt>!


    Es heisst das eine Vereinbarung zu treffen ist die unterzeichnet werden muss!


    Die ARGE nutzt diesen Zwang um vorzugeben was sie einbringen wird, Mitsprache besteht dann keine !!!


    Sowas ist keine Vereinbarung sondern eine Bestimmung! - Aber (!!!), man kann auch handschriftlich sein Nichteinverständnis dazu abgeben und darüber steht im Gesetz nichts! Ich habe immer nur 2 Worte mit Sternchen eingefügt1


    *absolut nicht


    Und damit bin ich meiner Verpflichtung nachgekommen diese vereinabrung zu unterschreiben, aber eben Inhaltlich nicht zu zustimmen!


    Dann flippen die Nasen meist aus, oft genug sind es ja sogar Typen von einer Zeitarbeitsfirma Z.A.G oder ähnlichen Ausbeutern!"


    Also locker bleiben, vorstellig werden und klar seine Grundhaltung rüber bringen!

  • An Stelle Deiner Bekannten würd ich schon aus Neugierde und eigenem Interesse zu dieser Veranstaltung gehen und gucken, was die zu sagen und zu bieten haben.


    Selbstverständlich kann JEDER und zu JEDER ZEIT - wie Horst Grunert vorschlägt - sofort erstmal Stress machen und sofort die Waffen zeigen. Ich weiß über diese Ü50er Projekte nur aus Erzählungen...klar, gibt es auch da wieder sone und solche aber die werden teilweise aus ganz anderen Töpfen (z.B. EU) finanziert und das heißt TARIFLOHN; BEZAHLTER URLAUB; KRANKHEIT etc.bis zu 3 Jahren etc. Natürlich soll und kann das nicht das einzigste Kreterium sein...aber da in vielen dieser "neuen Ü 50er Projekte und Maßnahmen" die JobCenter und ArGens nur noch sehr, sehr eingeschränkt ihre Finger im Spiel und auf den Geldtöpfen haben, sollte man sich zumindestens mal anhören bzw. angucken, was die bei dieser Infoveranstaltung zu bieten und zu sagen haben. Gleich erstmal, NEIN und WILL ICH NICHT sagen, könnte auch vom JobCenter - von dem Deine Bekannte ja wohl noch abhängig ist - ganz fix als Unwilligkeit ausgelegt werden...will sie bestimmt auch nicht.


    Ein ehemaliger Kollege von mir arbeitet im Zuge einer solchen Ü50 Maßnahme befristet auf 3 Jahre zum Tariflohn, als Ausbilder in einer Jugendhaftanstalt...für mich wär das auch nix, für den ist das die erste Maßnahme seit über 10 Jahren, die ihn persönlich zufrieden und unabhängig vom JobCenter macht und bei der ER tatsächlich auch vom JobCenter UND vom Träger individuell ausgesucht und nach SEINER Meinung gefragt wurde. Solche Stellen - Maßnahme hin oder her - wachsen nicht auf Bäumen und lassen sich auch nicht aus dem Boden stampfen und das ist was ganz anderes als ein MAE Job...ergo wurde zumindestens in diesem Fall ganz genau darauf geachtet, dass dieser Job, diese Maßnahme nicht mit einem Typen besetzt werden, der im Grunde tatsächlich lieber nix arbeitet - aus welchen Gründen auch immer...dieser Mann, kriegt die Motten, wenn er zu Hause rumsitzt und nix zum Werkeln hat...er hat die Fähigkeiten, das Gemüt und die richtige Einstellung zur Arbeit mit Jugendlichen...ok, das ist NUR eine Story...und in 2 1/2 Jahren ist da auch wieder Feierabend...aber


    Geringfügige Jobs bzw. Minijobs sind keine versicherungspflichtigen Tätigkeiten und solange Deine Bekannte Alg 2 Bezüge bekommt, wird sie nicht automatisch von der Teilnahme an Maßnahmen, Qualifikationen etc. befreit. Dass es in einigen Fällen überhaupt keinen Sinn macht, Leute zur Aufgabe einer solchen Beschäftigung zu nötigen nur damit sie für 1,50 extra an einer MAE teilnehmen können ist ja klar...aber gerade im geringfügigen bzw. Minijobsektor gibt es ja wohl auch mehr als genug schwarze Schafe - auf der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerseite...ich will Deiner Bekannten nix unterstellen, ich hab auch schon mini-gejobbt...aus ner eigentlichen 4 Std/Tag Stelle wurde ne 1,25Std/Tag Stelle gebastelt und schon war der Arbeitgeber frei EINEN Minijobber einzustellen (mich)....:oX


    Das mit der Grenze, ab wann man eine Maßnahme ablehnen bzw. auch vorzeitig beenden kann - wg. Minijob, ist individuelll "Verhandlungssache". Aber ich kenne keinen Sachbearbeiter oder Fallmanager der sich wegen einem z.B. 6Std/Woche Job eines Klienten soweit aus dem Fenster lehnen würde. Und wenn doch, dann kann man davon ausgehen, dass das mit dessen Vorgesetzten abesprochen ist und DANN würde das auch in der Eingliederungsvereinbarung stehen.