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Zinsen aus dem Sparguthaben meines Sohnes

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  #1  
Alt 24.05.2009, 18:35
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Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 1
Standard Zinsen aus dem Sparguthaben meines Sohnes

Hallo,
bin heute das erste Mal hier und vielleicht kann mir Jemand helfen.
Bin Hartz IV-Empfänger und lebe mit meinem Sohn(20 Jahre und Azubi) in einer Bedarfsgemeinschaft.
Es handelt sich um Zinsen von angespartem Geld meines Sohnes auf meinem Konto.(Mein Sohn war zu dem Zeitpunkt allerdings schon 18 Jahre)
Nun fordert die Arge von mir die Zinserträge für das angesparte Geld meines Sohnes von mir zurück.
Ich hatte dagegen Widerspruch eingelegt welcher jedoch abgelehnt wurde.
Was kann ich jetzt noch tun?
Macht es einen Sinn wenn ich Klage beim Sozialgericht einreiche? Es handelt sich hierbei um einen Betrag von ca.75,-Euro.
Wer weiß hier Bescheid würde mich sehr über einen Hinweis freuen.
MfG. Bebbels
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  #2  
Alt 25.05.2009, 02:14
Administrator
 
Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 204
Standard

Hallo,

über welchen Zeitraum sind die 75 Euro als Zinsertrag angefallen?

Wenn der Widerspruch bereits negativ beschieden wurde, ist es vor allem wichtig die vorgegebenen Fristen einzuhalten. Nächster Schritt wäre - wie Du schon richtig sagst - eine Klage gegen den Bescheid.

Gruß

Philipp
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  #3  
Alt 25.05.2009, 09:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
Standard

Wie von Phillip schon geschrieben, wichtig sind die Widerspruchsfristen.

Hauptproblem: Es wird schwer glaubhaft zu macen sein das die Zinserträge auf Deinem Konto durch das Geld Deines Sohne enstanden sind und im weiteren ghört Dein Sohn Deiner BG an und da bist Du im Grunde veantwortlich alle , auch solche Angaben, richtig und vollständig der ARGE mitzuteilen. das ist augenscheinlich unterblieben und könnte sogar zu noch viel mehr führen, wie der blosen Anrechnung von diesen 75 €. Wenn die 4 Wochenfrist noch nicht abgelaufen ist unbedingt zunächst formlos den Widerspruch erklären, Begründung kann man auch danach noch einreichen, Rechtsberatungshilfe über Gutschein auf dem Amtsgericht einholen, Leistungsbescheid muss vorgelegt werden!

Und dem Rechtsanwalt die Argumentation überlassen! Notfalls Klage vor dem Sozialgericht einreichen!
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