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1€-Job + Zuverdienst

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  #1  
Alt 02.09.2008, 14:19
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Registriert seit: 09.08.2008
Beiträge: 4
Standard 1€-Job + Zuverdienst

Hallo Leute,
ich mache z.Zt. einen 1€-Job und habe die Möglichkeit als Aushilfe noch zusätzlich € 50,-/Monat hinzuzuverdienen. Ist das möglich oder wird mir dann etwas abgezogen?
mfg
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  #2  
Alt 02.09.2008, 18:59
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Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 3
Standard

Ja das ist möglich.

Dein 1 Euro Job wird nicht angerechnet, da es sich hierbei nicht um "Einkommen" handelt, sondern um eine
Mehraufwandsentschädigung.

Die 50 Euro werden ebenfalls nicht angerechnet, da du einen monatlichen Einkommensfreibetrag von 100 Euro hast.
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  #3  
Alt 20.10.2009, 00:49
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Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 2
Rotes Gesicht Mehrere Jobs bei Harz V möglich?

Zitat:
Zitat von Songmaster Beitrag anzeigen
Ja das ist möglich.

Dein 1 Euro Job wird nicht angerechnet, da es sich hierbei nicht um "Einkommen" handelt, sondern um eine
Mehraufwandsentschädigung.

Die 50 Euro werden ebenfalls nicht angerechnet, da du einen monatlichen Einkommensfreibetrag von 100 Euro hast.
Hallo Songmaster, hallo Leute.
Genau von diesem Thema inkl. Antworten habe ich hier noch nichts gelesen!
Das heißt also das man mehrere Jobs kombinieren kann?


Vorwort:
Bin zur Zeit auf 400€ Basis (200€ plus minus Verdienst bei 30-40 Stunden monatlich) tätig.
Morgens 1.5-2 Stunden und Nachmittags 1.5-2 Stunden.
Die arge meinte nun das ich zusätlich eine Arbeitsgelegenheit oder 1€ Job mit 30 Stunden wöchentlich
annehmen muss.Das Geld 120€ plus 0.20€ Kilometerpauschale würden nicht angerechnet.
Daraus ergäbe sich für mich ein Gesamtverdienst von 120€ aus dem Minijob +120€ Arbeitsgelegenheit + Fahrtkosten (z.B. 20*20km* 0.20€ einfache Entfernung) also 80€.
Das macht alles zusammen 320€ exklusive Regelsatz (351€).
Ich würde also von der Gesamtarbeitszeit auf bis zu 40Stunden/Woche kommen.
Meine Fragen hierzu:
1. Ist das erlaubt?
2. Sind Minijobs und arbeitsgelegenheiten nicht auf 30Stunden/Woche Gesamtarbeitszeit beschränkt?
Es sollen sogar Überstunden bei der Arbeitsgelegenheit anfallen.Als ausgleich 1 oder 2 tage im Monat frei.
Stundenmäßig betrachtet ist das ja Vollzeit
Bei dem 400€ Job fallen ja auch noch Ehrenamtliche Tätigkeiten an. (Unbezahlt da es sich bei den Maltesern ja auch mehr oder weniger um eine Gemeinnützigen Verein handelt)

Natürlich war ich damit nicht Einverstanden und die arge schlägt mir nun folgendes vor:

3. An den Tagen wo ich beim Minijob frei habe, solle ich ganztags (6 Stunden) der Arbeitgelegenheit nachgehen.

4. An den Tagen wo ich zus. den Minijob mache, folgendes :
von ca. 7:00 bis 9:00 Uhr Minijob - von 10:00 bis 13:20 Arbeitsgelegenheit von 13:50 bis 15:30Uhr wieder im Minijob.
Also Unnötige fahrerei.

5. Kann ich die Arbeitsgelegenheit auch ablehnen?

Vielen Dank für Eure Antworten
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  #4  
Alt 20.10.2009, 16:55
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Ablehnen kannst du alles aber du wirst eventuell mit Sanktionen rechnen müssen.
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  #5  
Alt 21.10.2009, 11:42
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Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Ablehnen kannst du alles aber du wirst eventuell mit Sanktionen rechnen müssen.

Gruß Kitty,
wie sehen die Sanktionen aus.
10% oder mehr beim ersten Mal?
Ich finde es aber eine Frechheit das man sein Benzingeld im voraus selber zahlen muß.
Toll wen in dem Monat wo man beginnen soll die Kfz Versicherung fällig wurde.
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  #6  
Alt 21.10.2009, 11:44
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Beiträge: 4.501
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Beim ersten Mal sind es immer 10%.
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