20% Eigenbehalt bei BAFÖG

  • Wir sind eine 4 köpfige Familie. Mein SOhn macht seit dem 01.09. eine Ausbildung an einer staatl. geförderten Schule für Gymnastiklehrer. Die Ausbildung geht 3 Jahre. Mein SOhn hat fast jeden Tag von 8.30h bis 16.00h Schule. Hinzu kommen Jahrespraktika und ein Blockpraktikum, Selbst zu finanzierende Bücher und die Fahrtkosten. Extra Sportwäsche und versch. Schuhe für Leichtathletik, Tanzen, etc..
    Er verdient kein Geld. Die Schule muß von uns finanziert werden. DerSchul-Betrag dafür wurde von 170 auf 130 vom Förderverein gesenkt, aufgrund Hartz IV. Bleibt aber immer noch der Restbetrag von 130€ den die Arge nicht übernehmen will. Im Gegensatz dazu hat er Anspruch auf Bafög. Der Antrag läuft immer noch. Wie dem auch sein, er darf lt. Arge nur 20% als Eigenanteil davon behalten. Angenommen er würde den Höchstsatz von 212 bekommen, wären das also ca. 42Euro. Das deckt doch überhaupt nicht die Kosten.
    Als Auszubildender mit Einkommen dürfte er 100Euro behalten. Das ist doch nicht fair!!
    Wer kennt sich damit aus und kann mir einen Hinweis geben?
    Wie wird korrekt bereinigt?

  • Hallo steffi,


    wenn ich Dich richtig verstehe, dann will die ARGE das Bafög als Einkommen anrechnen. Das geht ja nun garnicht, denn gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II ist Bafög kein anrechenbares Einkommen. Diesbezgl. gibt es auch ein Urteil des Sozialgerichts Dresden Aktenzeichen SG Dresden S 10 AS 957/06 vom 29.10.2007.
    Vielleicht kannst Du das dem zuständigen SB schon im Vorfeld klarmachen.


    vG Berthold

  • So weit ich weiß wird Bafög als Einkommen gerechnet.Dies ist auch bei mir so denn meine Tochter bekommt auch Bafög und dieses wird mir angerechnet.Sier erhält 212 Euro Bafög und davon werden 121 Euro angerechnet.Alles was du an Schulgeld bezahlen mußt interessiert die ARGE nicht und das wird auch nicht übernommen.Einzig Fahrgeld und Geld für Arbeitsmittel kannst du beantragen.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen!


    Es gibt ein neues Urteil Juli 2010 indem Bafög angerechnet werden darf Soweit war ich schon. . Aber wie ich der anderen Mitteilung entnehmen darf, hat diese Person wenigstens die 100 Euro Freibetrag auf das Bafög angerechnet bekommen. Mir wurde mitgeteilt dass nur 20% davon frei wären.
    Ich wollte wissen, was denn nun stimmt.
    Kann da jemand Klarheit hinein bringen?

  • Hallo Kitty, wie man sehen kann gehen die Arge-Institute da vollkommen anders vor. Du bekommst die 100 Euro Freibetrag als Einkommen BAFÖG. In welcher Stadt lebst du? Haben die eine andere Verfahrenspolitik als hier im Kreis Mettman? Darf das überhaupt sein?

  • Normalerweise müßte die Anrechnungsweise überall gleich sein.Wenn sie dies bei dir anders angerechnet haben dann müßtest du direkt in der Leistungsstelle mal nachfragen wie diese berechnung zustande kommt denn von dem Bafög 212 Euro wären zunächst 100 Euro Freibetrag dann hast du noch 112 Euro und davon dann nochmal 20% wären dann 22,40.Also wären 122,40 Euro frei und der Rest wurde angerechnet werden.

  • Hallo Kitty,
    vielen Dank für deine Nachricht. Gelesen habe ich das schon mal, aber ich kann der Arge nicht beweisen dass dies so ist. MIr wird halt nur gesagt dass 20% anrechnungsfrei sind. Hast Du es schriftlich, irgendeine Berechnungsgrundlage von der ARGE aus der dies klar ersichtlich ist? Selbst für das Schulgeld für meinen ältesten SOhn mußte ich hier 2 x in Wiederspruch gehen weil sie mir dies nicht bewilligen wollten. >Nun muß ich denen wohl wieder ihre Arbeit abnehmen und Beweise oder Paragraphen vorlegen. Kannst Du helfen?
    Gruß und Dank
    Steffi

  • Ich habe es ja so auf meinem Bescheid stehen.Es würde mich sehr wundern wenn es bei dir anders wäre denn die Berechnungen sind ja nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.Auch die Bafögberechnung ist überall gleich.Ich würde an deiner Stelle von der ARGE verlangen das sie dir zeigen wo im Gesetz es steht das er nur 20% behalten darf.Ich glaube kaum das sie da etwas finden.Außerdem wird Bafög wie Einkommen behandelt also hast du da die Freibeträge die die ARGe bei der Berechnung beachten muß.Solltest du bei der ARGE nicht weiterkommen dann geh zu einem Anwalt das ist manchmal besser als sich mit den SB herumzustreiten die teilweise leider keinerlei Ahnung haben.Das du das Schulgeld bekommst glaube ich aber nicht das mußte ich damals bei meiner großen Tochter auch selbst bezahlen und bei meiner kleinen Tochter die jetzt Bafög bezieht haben wir gleich eine Schule gesucht wo sie nichts bezahlen muß.Die Kosten sind kaum zu bestreiten wenn du Sozialleistungen beziehen mußt.Soviel wieder zum Thema gute Bildung für die Kinder.

  • Hallo Kitty,
    Das mit dem Schulgeld von meinem SOhn habe ich nach meinem 2. Wiederspruch durchgekriegt. Es heißt genau:
    Auszug zweites Buch Sozialgesetzbuch §24a SGB II Zusätzliche Leistungen für die Schule:
    Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100€, wenn sie oder mind. ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. Aug. des jew. Jahres Anspruch auf Leistungenzur SIcherung der Lebensunterhaltes nach diesem Buch haben. Schülerinnenund Schüler, ....... Jetzt kommt das Wichtige: Die Leistung wird nicht erbracht, wenn ein Anspruch der Schülerin oder des Schülers auf Ausbildungsvergütung besteht.


    Ein Bafög ist keine Ausbildungsvergütung, mein Sohn ist unter 25, lebt mit mir. SOmit sind alle Grundvorraussetzungen erföllt gewesen. Das Geld habe ich auch bekommen.
    Vieleicht kann ich dir damit helfen und du versuchst es auch mal mit einem Widerspruch.
    Ich werde jetzt mal ein Schreiben bzgl. EIgenanteil und dann 20% an die ARGE schreiben. Vielen Dank für deine mIthilfe!!

  • Sehr geehrte Frau Steffi, wenn alles nichts hilft, dann rate ich Ihnen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Frau von der Leyen, einen Brief mit Ihrem Problem zu schreiben. Die Frau Ministerin ist doch so erpicht darauf, etwas für die Bildung unserer jungen Menschen tun zu wollen.
    Die Adresse des Ministeriums finden Sie bei Google. Eine Antwort erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen. Mit diesem Schreiben gehen Sie dann wieder zu Ihrer ARGE.


    Mit freundlichen Grüßen
    Christel Januschewa

  • Ich habe noch gar nicht gewußt das Frau von der Leyen jetzt auch ALG2 Empfänger berät.Die Antwort kommt vielleicht innerhalb von 14 Tagen aber ob Frau von der Leyen das überhauot gelesen hat glaube ich kaum da hätte die gute Frau den lieben langen Tag nichts anderes zu tun. Für derartige lästige Aufgaben gibt es viele Leute im Stab der Dame die solche Schreiben beantworten.Bei aller Liebe für gute Ratschläge aber man sollte doch die Realität nicht aus den Augen verlieren.