Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

AA will erst in 3 Monaten nachzahlen

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.10.2009, 15:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 4
Standard AA will erst in 3 Monaten nachzahlen

Hallo!

Habe seit einem Monat einen 96€ Minijob.Die ARGE hält mir für 3 Monate pauschal 240€ ein!
bis ich die 3 Lohnabrechnung abgegeben habe, und wollen dann nachzahlen!
Ist das Rechtens?

danke schon mal für Hilfe!!!!!!


jack11

Geändert von jack11 (13.10.2009 um 17:02 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.10.2009, 16:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Damit die ARGE dein Einkommen berechnen kann braucht sie natürlich eine Abrechnung.Bekommst du denn eine solche nicht jeden Monat?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.10.2009, 16:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 4
Standard

Ja doch jeden Monat, habe auch schon eine abgegeben ,aber sie sagten das ich den Rest Geld erst nach der 3 Abrechnung bekomme.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.10.2009, 00:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 593
Standard

Was ist das denn für eine Begründung, frage bitte genau nach warum und dann schreibe das hier rein, ok?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.10.2009, 07:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 4
Standard

Habe ich schon gemacht!
Begründung ist ,das sie erst sehen wollen ob ich 3 Monate auch immer das selbe Verdiene.
Deswegen bin ich erstmal mit 400€ eingetragen (400€-160€ Freibetrag = 240€)
Und nach der 3 gleichbleibenden Lohnabrechnung nehmen sie die 400€ wieder raus
und zahlen mir den Rest für die drei Monate aus also 720€ (wenn die das nicht als Einkommen anrechnen)

Ich verstehe es selber nicht!!!!

Habe gedacht gebe meine Lohnabrechnung ab,und bekomme dann das restliche Geld.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.10.2009, 15:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Das ist so nicht in Ordnung.Die ARGE muß dir die Leistung berechnen wenn du deine Lohnbescheinigung abgibst.Du müßtest ja auch einen Arbeitsvertrag haben in dem steht was du monatlich bekommst.Ansonsten lass dir doch bei deinem Arbeitgeber dein Einkommen bescheinigen und gib diese dann bei der ARGE ab.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Muss mein Vater nachzahlen? SabrinaHH Kindesunterhalt 2 29.10.2009 17:38
Kontoauszüge von 3 Monaten - berechtigt? veyda Anspruch und Leistungen 10 30.04.2008 11:56
Nach 6 Monaten... Swasi Anspruch und Leistungen 2 27.03.2008 11:10
Hartz 4 muss er UVG Nachzahlen ??? jessy27 Anspruch und Leistungen 1 25.03.2008 22:32
Sanktion von 5 Monaten theshadows300 Anspruch und Leistungen 1 01.10.2007 12:40