Abwrackprämie vs. Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,


    ich bin Mitglied in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft, beziehe jedoch kein Hartz IV, da ich Studentin bin und mein eigenes Einkommen habe. Ich bin praktisch nur betroffen, da mein Freund Hartz IV Empfänger ist.


    Bei mir steht also im Bescheid 0,00 Euro und bei meinem Freund seine bezogene Summe.


    Nun möchte ich mir im Zuge der Umweltprämie ein Auto kaufen. Ich höre nur immer, dass die Prämie bei Empfängern von Hartz IV als Einkommen angerechnet wird. DAS bin ich jedoch nicht. Wie gesagt, ich bin nur Mitglied der BG und mein Einkommen wird meinem Freund auch angerechnet.


    Wird dann auch mein Bezug der Umweltprämie bei ihm angerechnet?


    Wenn ja fühle ich mich noch mehr diskriminiert als sowieso schon, denn ICH gehen arbeiten und kann die Prämie eventuell trotzdem nicht bekommen.


    Danke für Auskünfte,


    ivry

  • Inwiefern wird denn dein Einkommen angerechnet, wie du schreibst. Meinst du gegebenenfalls, dass das mietanteilmäßig der Fall ist?


    Bei meinem Sohn ist das auch so. Er studiert, erhält Bafög und "läuft" im Bescheid sozusagen mit 0,00 € durch und ist daher meiner Meinung nach "nur" in der HG = Hausgemeinschaft, nicht in der BG und muss (darüber haben wir hier im Forum auch schon mal geschrieben), eigentlich nichts offenlegen. Jedenfalls hatte ich ihn, nachdem er mit 0,00 € durchging, nicht mehr als Mitglied der BG eingetragen und auch keine Unterlagen von ihm eingereicht. Es kamen keine Nachfragen.


    Daher würde ich vermuten, dass er dann auch die Prämie für sich behalten könnte. Aber vielleicht ist es bei euch als Paar ganz anders. Lies doch bitte mal im Bescheid nach, inwiefern die dein Einkommen, wie du schreibst, angerechnet haben. Musstest du denn deine persönlichen Verhältnisse alle offenlegen, also Konto, Vermögen usw.? Gehst du neben dem Studium arbeiten, oder hast du nur Bafög? Das Bafög dürfte ja max. zur Hälfte angerechnet werden, weil die andere Hälfte Darlehen ist, das später zurückgezahlt werden muss.


    Wenn ihr wirklich beide als eine "richtige" gemeinsame BG geführt seid, hast du hinsichtlich der Prämie leider Pech.

  • Nun, ich bin eingeschrieben als Student und habe eine Doktorandenstelle. Da ist es so üblich, dass man eine halbe bezahlte Stelle als Wiss. Mitarbeiter und eine halbe unbezahlte Stelle als Doktorand hat. Ich bekomme kein Bafög.


    Das Einkommen aus der halben Stelle inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld wird meinem Freund als Einkommen angerechnet, obwohl ich selbst im Bescheid unter BG und 0,00 Euro Bedarf laufe.
    Den Begriff "Hausgemeinschaft" habe ich überhaupt noch nicht gehört.


    Mein Vermögen musste ich vor einer Weile mal offenlegen. Aktuellere Anfragen sind bei den letzten Anträgen nicht gekommen.


    Ich habe beim Amt schon (vor 6 Wochen) schriftlich wegen der Problematik nachgefragt, bekomme aber keine Antwort. Telefonisch kann man ja auch nur die teure 0180-Nummer anrufen und es ist fraglich, ob dort ein kompetenter Entscheidungsträger am anderen Ende sitzt.
    Es ist ja auch noch offen, ob ich überhaupt ein Auto mit einem Wert von über 7500 Euro besitzen darf.

  • Also, die HG = Hausgemeinschaft gibt es definitiv. Meist sind das WGs = Wohngemeinschaften, die sich zwar die Miete teilen, aber nicht für den Rest einstehen (müssen), weil sie halt keine Lebenspartner (=Einstehensgemeinschaft) sind, oder aber - wie in unserem Fall der Sohn (Student), der durch sein Bafög zwar für sich selbst aufkommt und nicht für mich/uns (Mutter/Schwester) verpflichtet wird, aber dennoch auch mietanteilg bei er Berechnung eine Rolle spielt. So läuft er (wie vorstehend erläutert) zwar insgesamt mit 0,00 € in der Berechnung durch und mußte auch keine Kontoauszüge etc. vorlegen, aber bei unserem Bedarf, was die Miete betrifft, wurde dann doch gedrittelt. Wir (Antragstellerin Mutter und kl. Schwester) haben zwei Drittel zugesprochen bekommen und im Übrigen rechnet das Amt so, dass der dritte Teil auf ihn entfällt.

  • Moin moin


    nun mal zum Thema der Abwrackprämie/Umweltprämie.


    Da wenn du dir ein Auto kaufst, in den meisten fällen, die 2500,00€ schon vom Kaufpreis abgezogen werden,
    wird dir das Geld auch nicht auf dein Konto überwiesen, sondern der Händler streckt das vor und du musst ihm nur den Nachweiß bringen das du die 2500€ bekommst.
    Mehr is bei dem Thema nicht zubeachten.


    Aber ne andere frage, wieso habt Ihr den nicht das beim Amt als WG angemeldet, dann wärst du gar nicht in der Berechnung gekommen?


    lg

  • Hallo Chris!



    Zitat

    Aber ne andere frage, wieso habt Ihr den nicht das beim Amt als WG angemeldet, dann wärst du gar nicht in der Berechnung gekommen?


    Nur dass du dich nicht wunderst, wenn du keine Antwort bekommst. Die Frage ist nun mittlerweile über 4 Monate alt und der Fragesteller Ivry scheint das Interesse an diesem Forum gänzlich verloren zu haben.


    Zitat

    Letzte Aktivität: 08.03.2009 14:38

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Bislang war es die Auffassung der Bundesregierung, dass die sogenannte Abwrackprämie Empfängern des Arbeitslosengeld II nicht zusteht und das die Prämie an das ALG II angerechnet wird. Nun entschied jedoch das Sozialgericht Magdeburg, dass die Abwrackprämie von 2500 Euro eine "zweckbestimmte Einnahme" ist und daher nicht an das ALG II angerechnet werden darf. Die Abwrackprämie dürfe schließlich nur für den Kauf eines Auto verwendet werden und nicht für den eigenen Unterhalt. Die Anrechnung der Abwrackprämie als einmaliges Einkommen sei daher unzulässig, urteilten die Sozialrichter.