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#1
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Hallo ihr Lieben ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich möchte mit meinen Partner bald zusammen ziehen so und da er in kürze einen festen Job annimmt habe ich da mal einige Fragen: Also wird dass ALG 2 Amt mir weiterhin die Hälfte von der Miete Zahlen ? also wir wären bei 440 € Miete dass wären ja 220 € Miete vom Amt, oder müsste er die ganze Miete alleine bezahlen ? So und dann wie siehts aus, hab mir mit Hilfe des ALG 2 Rechners ausgerechnet wie viel Hartz 4 mir noch zustehen würden dass wäre 160 € circa, weil die mir ja noch das Kindergeld und Elterngeld abziehen. hätte ich dann die 160 € Hartz 4 + 184 € Kindergeld + 300 € Elterngeld + 220 € Miete ? Oder wie sieht das denn aus ? Ich kriege dass Elterngeld aber erst wenn dass Baby da ist also ende November ungefähr. Könnt ihr mir dann sagen wieviel ich mit meinem Partner zusammen habe die 160 € + die 1214 € Einkünfte oder wie ist dass ? ![]() Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke schon mal im voraus ![]() |
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#2
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160 Euro ALG 2 + Kindergeld + Elterngeld + Lohn vom Freund gibt es. Nicht nochmal extra 220 Euro.
Turtle |
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#3
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Warum richtet ihr euch nicht als WG ein ?
Somit ändert sich bei dir lediglich die Tatsache das die Kosten für Wohnung gemäß WG durch 2 geteilt werden. Ferner würde dein freund ja jetzt erst bei dir einziehen ! Also lass dir die Meldebescheinung ausstellen und bestehe darauf das ihr noch kein jahr zusammen wohnt ! Erst wenn ihr länger als 1 Jahr zusammen wohnt darf man davon ausgehen das eine gegenseite Einstehung für einander nicht besteht, tja was einem der JC mitarbeiter alles NICHT sagt ![]() Ferner kümmert er sich natürlich überhaupt nicht um dein Kind
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#4
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Das mit der WG klappt bei den beiden nicht da er wohl der Vater des Kindes ist und insofern wird auch das JC von Anfang an eine BG unterstellen.
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#5
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Da hat Kitty recht. Warum bist du so unklug und gibst deinen Freund als Vater an? Du bekommst doch eh keinen Unterhalt von ihm. Wenn du sagst du weist nicht wer der Vater ist, zahlt das das Jobcenter und mit deinem Freund hast du nichts zu tun.
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#6
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Zitat:
Gibt sie den Vater nicht an, muss sie vorrangig vor dem ALG II Unterhaltsvorschuss (derzeit 133 €/Monat) beantragen. Unterhaltsvorschuss endet nach 72 Monaten. Variante 1: Die Vaterschaft wird nach den 72 Monaten festgestellt. Dann kommt erstmal das Jugendamt mit Forderungen für die erbrachten Leistungen der letzten 6 Jahre. Ob dann rückwirkend eine Anzeige wegen Sozialbetrug folgt, kann ich nicht beurteilen. Variante 2: Die Vaterschaft wird nie offiziell festgestellt. Sie kann nie offiziell Kindesunterhalt fordern. Solange man sich versteht, sicher kein Problem. Aber wenn er sich verdrückt, finanziert sie das Kind ab den 7. Lebensjahr allein. Geändert von Marmota (11.07.2011 um 23:21 Uhr) |
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#7
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Wenn sie Hartz4 bekommt ist es doch egal ob sie Unterhalt bekommt. Das wird doch durchfinanziert vom Jobcenter. Sie ist schließlich nicht verpflichtet sich an den Vater ihrer Kinder zu erinnern! Es gibt auch viele Ausländer, die gerne ein Kind adoptieren wollen um hier bleiben zu können. Die zahlen mitunter 10000 Euro.
Es ist übrigens sehr unfähr wenn sie sich doch nach 6 Jahren, wenn der Vorschuß endet, erinnert. Das macht man nicht mit einem Ex! |
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#8
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Sag mal obdachlos wo bist du ausgebrochen?
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#9
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Ich habe mich eben informiert!
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#10
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Anscheinend sind die Infos aber kaum in deinem Hirn angekommen.
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