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ALG 2 - Unterhalt - Bafög Was wird angerechnet???

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  #1  
Alt 11.09.2011, 14:12
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Standard ALG 2 - Unterhalt - Bafög Was wird angerechnet???

Hallo wir haben folgendes Problem.

Ich (24) und unsere 3 Kinder (2,3,5) sind im ALG 2 Bezug. Meine Frau (25) hat Bafög beantragt und wird auf Grund des hohen Verdienstes Ihres Vaters auch Unterhalt bekommen. Wie folgt setzt es sich zusammen:

Ich und 3 Kinder

ALG 2 (ink. Miete 4/5) : 803,33€
Kindergeld: 558,00€

Meine Frau:

Bafög Grundbedarf 465,00€
Kinderbetreuungszuschlag: 283,00€
________________________________________
Bafög Gesamt: 748,00€

--- Einkommen Vater: (Unterhalt) 300,00€
_________________________________________
Bafäg Zahlbetrag: 448,00€

Meine Frage nun: Wieviel kann mir vom ALG 2 abgezogen werden?

Vielen Dank für die Antworten

Geändert von leonie0801 (11.09.2011 um 15:48 Uhr)
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  #2  
Alt 11.09.2011, 15:36
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Euch bleibt der normale Freibetrag von 100 Euro und 20% vom Rest. Alles andere wird angerechnet.
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  #3  
Alt 11.09.2011, 15:46
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Euch bleibt der normale Freibetrag von 100 Euro und 20% vom Rest. Alles andere wird angerechnet.
Meinst du alles an Bafög oder nur den Unterhalt? Weil meine Frau ist in keinem Leistungsbezug mehr beim ALG2.
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  #4  
Alt 11.09.2011, 15:51
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Deine Frau gehört ja zur BG und somit ist das Bafög und der Unterhalt Einkommen.Vom Bafög bleibt ihr wie gesagt der Freibetrag alles andere wird auf die derzeitige Leistung angerechnet.
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  #5  
Alt 11.09.2011, 15:56
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Aber wie kann es sein, Sie bekommt nichts mehr vom Amt - ALG2. Sie muss ja auch Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und den Mietanteil zahlen. Das Amt hat den ALG 2 betrag von rund 1200€ auf 800€ schon gesenkt. Und jetzt noch einmal alles gegen rechnen?
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  #6  
Alt 11.09.2011, 16:19
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Zitat:
Zitat von leonie0801 Beitrag anzeigen
Aber wie kann es sein, Sie bekommt nichts mehr vom Amt - ALG2. Sie muss ja auch Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und den Mietanteil zahlen. Das Amt hat den ALG 2 betrag von rund 1200€ auf 800€ schon gesenkt. Und jetzt noch einmal alles gegen rechnen?
Evtl. schaust du dir das Dokument mal an. Gehe zum Punkt 11.93
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  #7  
Alt 11.09.2011, 16:21
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Danke für den Link, dieses Dokument hatte ich schon einmal angesehen. Nur wie verhält es sich wenn ein Teil des Bafög´s Unterhalt wird?
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  #8  
Alt 11.09.2011, 16:26
dms dms ist offline
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Einkommen auszubildender Personen, die nach § 7 Absatz 5
vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind, ist anzurechnen, soweit
es den fiktiven SGB II-Bedarf der oder des Auszubildenden über-
steigt. Dies ist u. a. für folgende Fallkonstellationen relevant:
• Studentin/Student in BG mit Eltern (Kindergeld als Einkommen
des Kindes)
• Studentin/Student in BG mit Partnerin
• Auszubildende/r mit/ohne Anspruch auf BAB

gehe mal zu dem Punkt 11.83

Unterhalt ist Einkommen, welches dem gleichen Zweck dienen soll, wie Alg II
M.E. 1:1 Anrechnung bei Unterhalt
Bei BAföG dagegen die Pauschalen Abzüge, wie im Dokument beschrieben

Ich bin allerdings im ALG II nicht ganz so fit, um Dir abschließend diese Konstellation zu beantworten,
da müsste ich mich erst nochmal reinlesen.
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  #9  
Alt 11.09.2011, 16:38
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Der Unterhalt entsteht ja weil Ihr Vater zu viel Einkommen hat. Sonst würde Sie keinen bekommen. Eigentlich ist ja der Unterhalt ein Teil des BAFÖG nur das der Vater ihn zahlen muss.

Soweit wie ich gelesen habe ist der Kinderbetreungszuschlag anrechnungsfrei. Also müsste es ja so aussehen oder?

Bafög Zahlbetrag 448€ - Kinderbetreungszuschlag 283€ = 165€ davon sind 80% zum fiktiven ALG2 anzurechnen.

Unterhalt sind 100% (300€) zum fiktiven ALG2 anzurechnen.

Sprich der 465€ sind dem fiktiven ALG2 gegenüberzustellen oder?
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