ALG II - wo eintragen in Einkommensteuererklärung

  • Hallo,
    ich bin selbstständig und habe 2016 ALG II in Form von Aufstockung bekommen.
    Nun muss ich meine Einkommensteuererklärung machen.


    Im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 91 wolle ich jetzt ALG angeben, aber da steh ohne ALG II.


    Wo muss ich denn was angeben?


    1. Regelbedarfsleistung


    2. KdU wohl gar nicht - oder?


    3. Zuschuss zur Krankenversicherung


    4. Zuschuss zur Pflegeversicherung


    Ich bedanke mich schonmal im Voraus für Hilfe.
    BesteGrüße
    Mani

  • ALG II wird in der Einkommensteuererklärung gar nicht angegeben.


    Es ist kein Einkommen und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt wie z.B. Lohnersatzleistungen, worunter z.B. auch ALG I fällt.


    Hilfsweise eine Anlage (formlos) beifügen, in der du erklärst, daß du ergänzend ALG II beziehst. Das dient der Plausibilitätsprüfung, denn sonst könnte das FA schon auf die Idee kommen zu fragen: Ja, wovon hat er denn gelebt? Und den erklärten Gewinn hinterfragen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: