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#1
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Guten Tag
Hat jemand in der Vergangenheit bereits Erfahrungen gemacht hinsichtlich ALG II und einer, aus einem Werkvertrag resultierenden, einmaligen größeren Zahlung? Ein Beispiel: Ich empfange derzeit ALG II, habe jedoch die Möglichkeit ab Mitte September einen Werkvertrag über 3500 Euro anzunehmen. Eine Laufzeit des Vertrages wird nicht ausdrücklich festgelegt. Diese Einnahme muss ich natürlich der ARGE melden. Aber wann? Bei Abschluss des Vertrages oder nach Eingang der Zahlung? Und wie geht es dann weiter? Für welchen Zeitraum wird die ARGE ihre Zahlungen einstellen? Bis die 3500 Euro aufgebraucht sind oder existiert ein festes Berechnungsschema (z.B. 3500 Euro geteilt durch ALGII = Zeitraum der Zahlungseinstellung) und werden die, im darauffolgenden Jahr für die 3500 Euro potentiell abzuführenden Steuern von der ARGE berücksichtigt? Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung in solch einem Fall? Grüße sendet, Peter ???. |
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