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Alleinerziehend Mehrbedarf einfach abgezogen

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  #1  
Alt 24.09.2011, 10:17
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Unglücklich Alleinerziehend Mehrbedarf einfach abgezogen

Hallo,
ich bin neu hier, und vielleicht kann mir jemand Auskunft geben ob der Fall rechtens ist. Wie bereits erwähnt bin ich alleinerziehend. Mein Sohn besucht die Schule, und meine kleine Tochter ist erst Drei. Ich gehe brav einer Berufstätigkeit nach, sowie es die Betreuungszeiten meiner Jüngsten zulassen. Leider reicht mein Einkommen nicht aus, und daher bekomme ich aufstockend Hartz 4 Leisungen. Ich bekomme keinerlei Unterhaltszahlungen vom geschiedenen Kindsvater obwohl dieser könnte aber nicht will. Aus Trotz kündigte dieser einfach seinen Job damit hier nichts zu pfänden ist.

Nun wurde mir von meinem Arbeitgeber die Urlaubstage ausbezahlt. Ich hatte geringfügig ein höheres Einkommen als sonst. Brav habe ich meine Gehaltsabrechnung an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet damit dieser eine korrekte Nachberechnung vornehmen konnte. Nun herhielt ich ein Schreiben dass ich zuviel Leistungen bezogen hätte, dabei wurde der Mehrbedarf für Alleinerziehende zurückgefordert.

Bin ich denn jetzt aufgrund da mir das Urlaubsgeld (Tage) ausbezahlt wurde nicht mehr alleinerziehend?? Ist dass so richtig? Kann ich etwas dagegen tun?

Danke für die Antworten.

Geändert von Gina111 (24.09.2011 um 11:17 Uhr)
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  #2  
Alt 24.09.2011, 11:31
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Wenn du ein höheres Einkommen hattest dann verringert sich in dem Monat deine Leistung.Ich denke das es vielleicht gerade der Betrag ist den du als Alleinerziehendenzuschlag bekommst.
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  #3  
Alt 24.09.2011, 16:54
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Jeglicher Mehrbedarf ist einfach nur ein bedarfserhöhender Betrag. Während jemand, der alleine wohnt halt einen Bedarf von 364 Euro hat (mal vereinfacht ohne Miete) ist es dann bei jemandem, der ein Kind unter 6 hat 364 Euro und 131 Euro = 495 Euro Bedarf.

Wenn jetzt aber diese Person ein Einkommen von (auch beispielsweise) 500 Euro (bereinigt) hat, dann hat diese Person kein Anspruch auf ALG 2 und damit auch nicht auf den Mehrbedarf. Wäre das Einkommen beispielsweise 450 Euro, bestünde ein Anspruch auf 45 Euro (495 Euro - 450 Euro), also auch nicht auf die vollen 131 Euro....

Und in dem vorliegenden Fall ist es dann wohl so, dass das Einkommen so hoch ist, dass nur noch Anspruch auf Kosten der Unterkunft besteht und der "Bundes"bedarf (Regelsatz und Mehrbedarf) vom Einkommen gedeckt ist.

Turtle
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  #4  
Alt 25.09.2011, 09:55
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Hallo,

danke für die Antworten, jetzt verstehe ich das auch.

Andere Frage noch, wie wird verfahren, wenn man zwar einen festen Stundenlohn hat, aber zusätzlich noch Sonn- und Feiertagszuschläge, sowie Urlaubstage dazukommen. Was letztendlich am Monatsende heraus kommt ist schwer voraus sehbar, da ich zum Beispiel nicht weiß wie man auf welchen Betrag bezüglich der Urlaubstage sowie der Sonn- und Feiertage kommt. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden immer erst in der ersten Woche des neuen Monats mit ausgeteilt, da kann es durchaus passieren das der Lohnzettel erst am 5ten bis 8ten des neuen Monats in meinen Händen ist. Wird dann mtl. neu berechnet?

Danke für die Antworten
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  #5  
Alt 25.09.2011, 14:45
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Beiträge: 4.501
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Wenn du monatlich unterschiedliche Einkünfte hast dann müßte jeden Monat neu berechnet werden.
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