Amt verlangt Einkommensteuererklärung

  • Hallo,


    meine Frau hat eine vollzeit Stelle.
    Ich , oder wir bekommen Hartz 4.


    Das Amt verlangte, dass wir unsere Lohnsteuerklassen von 4 in 3 und 5 ändern,
    damit meine Frau weniger Steuern zahlt.


    Das haben wir gemacht !!


    Jetzt verlangen sie, dass wir eine Einkommensteuererklärung bein Finazamt abgeben.


    Frage 1: Sind wir eigentlich dazu verplichtet, was das Amt hier verlangt ??
    Frage 2: wenn wir eine Einkommensteuererklärung machen müssen,
    wird eine Rückzahlung komplett angerechnet???


    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,


    jeder muss ein Einkommessteuererklärung machen. Nicht wegen der ARGE sondern wegen dem Finanzamt.
    Ansonsten kann euch das Finanzamt schätzen und das geht zu euren Lasten, da ihr dann kräftig Nachzahlen dürft.
    Solltet ihr eine Steuerrückerstattung bekommen, dann wird das in dem Monat, in dem das Geld auf euren Konto ist, als Einkommen gewertet.Kann nach neuer Rechtssprechung auf auf einige Monate aufgeteilt werden.
    Ihr seit verpflichtet als ALG II-Bezieher dem Staat soviel Geld wie möglich zu sparen und dazu gehört auch eine Steuererklärung.


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,


    wir haben beim Finanzamt angerufen und wir sind nicht dazu verpflichet eine Einkommensteuererklärung zu machen!!


    Deine Aussage ist falsch.


    Bist du dir bei deinem letzten Satz genauso sicher, wie bei deinem ersten???



    Ende Franz

  • Hallo HilfeFranz,


    dann seit ihr davon befreit.


    Normal gilt:


    § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
    (1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum)
    nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum
    bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Abs. 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleibt.
    (2) (weggefallen)
    (3) 1Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum
    eine Einkommensteuererklärung abzugeben.2Ehegatten haben für den Fall der
    Zusammenveranlagung (§ 26b) eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben.3Wählt
    einer der Ehegatten die getrennte Veranlagung (§ 26a) oder wählen beide Ehegatten
    die besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung (§ 26c),
    hat jeder der Ehegatten eine Einkommensteuererklärung abzugeben.4Der Steuerpflichtige
    hat die Einkommensteuererklärung eigenhändig zu unterschreiben.5Eine gemeinsame
    Einkommensteuererklärung ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben.


    Somit besteht im Normalfall eine Pflicht.


    Gruß klaus

  • Hallo Klaus!


    Die Frage von Franz zielt wohl eher auf die Steuerklassen -Eintragsänderung ab und ob die ARGE jemanden dazu zwingen kann.


    Prinzipiell nimmt man ja zunächst an das die Eheleute entscheiden wer welche Steuerklasse erhält, logisch ist das der mit dem höchsten Verdienst auch die günstiger auswählt.


    Franz nimmt nun an das die Frau weil ja im Grunde nicht ALG II Abhängig hier in Ihrer Wahlfeiheit eingeschränkt wird, ghedanklich zunächst nachvollziehbar aber Ihr bezieht als BG Leistungen vom Staat nicht Franz als ALG II Bezieher alleine! DA liegt dann auch der Grund für die rechtliche Basis, die Bedarfsgemeinschaf t ist letztlich verpflichetet die Vorgeaben um die SGB Gesetze einzuhalten und die ARGE ist verfplichtet im Interesse der sozialen Gemeinschaft wirstchaftlich zu Handeln, was zur Folge hat alles erdenkliche Einzufordern was den Leistugnsanspruch senkt! Sie vertritt da die Auffassung das dazu auch die Vorgabe der Steuerklasse durch die ARGE rechtens ist. Einen § dazu kenne ich nicht, vielleicht weis hier im Forum jemand etwas mehr dazu. Logisch erscheint mir das schon aber das heisst eben nicht das die ARGE dies darf da steht im Raum welches Gesetz wohlmöglich über dem anderen steht!


    Gruss


    Was ist mit der Wahlfreiheit der Steuerklassen, die wäre dann vom Gesetz her ja nicht mehr gegeben!

  • nicht der Geschmacklosigkeit ;-)


    Ab wann bzw. welchem Betrag kann man der Frau ihre zurückerstatteten Steuern, für die Sie u.U. hart gearbeitet hat, wieder abnehmen?
    Und seit wann ist das so???


    Danke für Eure Antwort
    LG Natascha

    Was ist das für eine kranke Welt da draußen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von nataxxxa ()

  • Tja Leute aber leider ist dei ARGE auch verpflihtet mit den Leistungen vernünftig umzugehen!


    Nur solche Sachen gehören in die Presse und am Besten in die Bildzeitung!


    Franz nur mal einen Tip, hier gibts eien Stefffan der ist wohl bei RTL schick dem mal ne Info über den Ablauf!
    Ich senden Dir die E-Mail Adresse nacher noch zu!


    Wie gesagt das ist sicherlich eine Juristsische Angelegenheit denn nur weil die ARGE die Mietwirkungspflicht als Druckmittel vorschiebt, wohlwissend das Otto-Normal-Bürger der Rechtslage gar nicht Herr sein kann, heisst das nicht das diese Unterstellung zutrifft. Eventuell muss sich das SGB dem Finanzrecht unterordnen oder ist ihm nur gleich gestellt. Schon die Tatasache das Franz die Auskunft vom Finanzamt anders lautend erhalten hat ist für mich ein Indiz dafür das ich mit meiner Annahme den richtigen Riecher habe! Ausserdem ist er seiner Mitewirkungspflicht nachgekommen und etwas Arbeit obliegt den Damen und Herren der Leístungsbewilligungsstelle ja auch noch!


    Also schich den Sachbearbeiter mit dieser dusseligen Argumentation zum Teufel!



    Gruss

  • Super danke, war ein paar Tage weg


    Ich würde ja eine Einkommenssteuererklärung machen, damit sich das Amt Geld spart,


    aber Herr Koop**** von der Leistungabteilung ist ein richtiger AR**H.
    Der behandelt mich immer wie den letzten Penner.
    Wenn ich das nicht machen müsste, würde seine Forderung in den Müll schmeissen und in kochen lassen.
    So einen Einkommensteuererklärung macht man auch nicht in zwei Minuten fertig !!!



    Ende Franz