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Angst ums überleben

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  #1  
Alt 26.07.2009, 19:26
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Böse Angst ums überleben

Also erst mal hallo. Ich Wohne mit meiner Tochter bei meinen Eltern, da meine Tochter aber jetzt ausgelernt hat und übernommen wurde verdiend sie ein wenig mehr. So und jetzt mein Problem da sie ja in meiner Bedarfsgemeinschaft wohnt werde ich demnächst kein Geld mehr von der ARGE bekommen. Ich bekamm die ganze Zeit 301 Euro und habe von ihr alles angerechnet bekommen. Ob es Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und ihr Lohn war. Ich weis nicht mehr ein noch aus. Ich versuche ja schon Arbeit zubekommen mache freiwillige Praktikas und werde von der Vermittlerin noch dumm angemacht.
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  #2  
Alt 26.07.2009, 20:07
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Hallo Andrea, das von deiner Tochter alles bei dir angerechnet wurde, kann ich nicht verstehen. Sie gehört zur Bedarfagemeinschaft und ihr Einkommen, wird bei ihr angerechnet, es sei denn sie hatte ein wahnsinniges Lehrlingsgels, was ich nicht glaube.
Wie alt ist deine Tochter?
Wie sind die Wohnverhältnisse, habt ihr bei den Eltern eine eigene Wohnung, haben die Eltern ein Haus?
Selbst wenn sie eigenes Geld verdient, darf es nicht einfach bei dir angerechnet werden, sie hat auch Freibeträge und ist nicht verpflichtet für dich aufzukommen.
Von der Vermittlerin musst du dich nicht beleidigen lassen, verlange den Vorgesetzten oder eine andere Vermittlerin. Wir hatten das Problem auch schon.
Viele Grüße
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  #3  
Alt 26.07.2009, 20:52
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Andrea, deine Tochter und du - ihr zwei - solltet möglichst umgehend eine schriftliche Erklärung abgeben, dass ihr "nicht" füreinander einsteht, also "keine" BG = Bedarfsgemeinschaft seid, sondern lediglich in HG = Hausgemeinschaft zusammen wohnt. Damit ist ihr Einkommen völlig unerheblich, darf nicht angerechnet werden und sie ist sozusagen "raus" aus dieser Mühle.
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  #4  
Alt 27.07.2009, 03:57
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@ *ANDREA* - ich möchte Dir jetzt nicht Unrecht tun aber vor ein paar Tagen habe ich genau so einen Tread hier beantwortet und wie Du vorgehen sollst, sorry komme mir jetzt irgendwie verarscht vor - aber in wenigen Tagen 2 x die gleiche Sachlage erscheint mir doch was komisch.

Wenn das dennoch eine zweite Anfrage ist klick meinen Namen an und schau auf die Beiträge der letzten Zeit da ist dann ein abslut identischer Fall drin!

Gruss
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  #5  
Alt 27.07.2009, 21:30
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Hallo Renate 11, meine Tochter ist 18 Jahre jetzt und wir wohnen im Haus meiner Eltern. Wir haben nur 2 Zimmer können aber selber kochen wie wir wollen. Und doch ich habe leider alles seid meine Tochter das lernen anfing angerechnet bekommen. Andrea
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  #6  
Alt 27.07.2009, 23:03
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@Horst Grunert
Ich denke, du meinst "Angst ums Überleben" und könnte mir auch vorstellen, dass du richtig liegst. Hatte mich eben, da zu beiden Fragen in kurzen Abständen jetzt gechriebe wurde, eben auch gewundert über die "Ähnlichkeit"
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  #7  
Alt 28.07.2009, 07:11
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Schau mal in die privaten Nachrichten.
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  #8  
Alt 30.07.2009, 16:49
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@ Andrea: Also eine Bedarfsgemeinschaft seid ihr, bis deine Tochter das 25. Lebensjahr vollendet hat. Erst dann gilt die Hausgemeinschaft! Und mit den zwei Zimmern für euch, ist auch so einen Sache für sich! Wie wurde das bis jetzt von der ARGE gehandhabt. Zählen die zwei Zimmer im Elternhaus als eine private Wohnung oder nur als Zimmer? Denn wenn diese nur als Zimmer im Elternhaus zählen, könnte (od. müßte) sie so aggieren, das deine Eltern für dich aufkommen müßten, da du mit ihnen eine Haushaltsgemeinschaft bildest. Wenn du aber eine eigene Wohnung im Elternhaus hättest, würde dies nämlich rechtlich wieder anders aussehen. Deshalb die Frage.
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  #9  
Alt 30.07.2009, 19:55
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Luck13, du solltest deine Infos vielleicht nochmal überprüfen, bevor du hier etwas Falsches reinschreibst!

Wenn ihre Tochter volljährig ist und mit ihrem Einkommen für sich selber aufkommen kann, fällt sie aus der BG ihrer Mutter heraus, auch wenn sie noch zusammen wohnen!!! Sie bilden dann eine HG und müssen schriftlich wierlegen, dass die Tochter die Mutter unterstützt. Genausowenig müssen die Eltern der Fragestellerin ihre Tochter und Enkeltochter unterstützen. Allerdings müssten sie das, wenn sie eine HG bilden, ebenfalls schriftlich der ARGE anzeigen, da diese ansonsten eine Unterstützung durch direkte Verwandte unterstellt.

Liebe Grüße,
Jana
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