anrechnung auf hartz4

  • Hallo!


    Nein, eigentlich zählt nur das Nettoeinkommen, welches auch aufs Konto überwiesen wird.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Gut, dass ist was anderes. Ist eine geldwerte Leistung des Arbeitgebers und wird meiner Meinung nach als Einkommen gewertet. Also Pech gehabt. Ganz genau weiss ich es allerdings nicht.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hm, ich würde auch sagen, dass das als Einkommen zählt. Aber ist das denn so viel mehr, wie ohne dieses Verpflegungsgeld? Ist das denn ne ganz neue Arbeit? Oder ist das mit dem Verpflegungsgeld jetzt nur neu auf deiner Arbeit?
    Grundsätzlich hat man ja Freibeträge und kann auch hier und da was Absetzen. Darf ich fragen, wie hoch dein Einkommen dann mit dem Verpflegungsgeld ist?

  • Hallo Gisi55


    Es wird bis auf ein paar Freibeträge voll angerechnet,kannst mit glauben,mein Mann ist seit Jahren Leiharbeiter und hat jeden Monat ein anderes Einkommen.Da Verpflegungsmehraufwand wie auch Fahrkosten vom Arbeitgeber steuerfre gezahlt werden und auf das normale Arbeitsentgeld einfliessen,rechnet die ARGE das voll Brutto und davon gehen dann Freibeträge ab,sollte dein Mann mehr als 12 Stunden von zu Hause weg sein,dann werden z.B. 6€ vom Verpflegungsgeld abgerechnet,aber nur bei vollen 12 Stunden.Bei Fahrkosten,werden die gefahrenen km nicht so rausgerechnet,die gehen da nach dem Navigationsgerät ausgerechnet,also wenn man Pech hat und sich irgendwo verfährt..........


    Tut mir leid,dass ich dir keine anderen Auskünfte geben kann,ich selber finde es auch ungerecht,mein Mann arbeitet auf Montage,mehr als 13 Stunden am Tag und darf sich nur für 6€ verpflegen,toll nicht wahr???Alles was drüber ist zahlt man selbst,und wer jetzt kommt,mit Lohnsteuerjahresausgleich......toll........man muss ja nur der ARGE mitteilen,das man Geld zurückbekommt.......tolles Deutschland sag ich nur.


    LG Silke

  • Ich weiß nicht was ihr habt ich finde das voll in Ordnung.ALG2 sind nun mal Sozialleistungen und das Verpflegungsgeld bekommt dein Mann zusätzlich eben weil er auswärts arbeitet.Beim ALG2 sind nun mal die Regelsätze nicht toll und was da für Verpflegung gerechnet wird nicht gerade üppig.

  • ......tolles Deutschland sag ich nur.


    LG Silke


    Also bei solchen Sätzen denke ich mir immer nur "warum bist du dann noch hier?"
    Mal ehrlich, andere Länder haben nicht solche Sozialsysteme und da sind die Menschen viel schlechter dran,
    wenn das Einkommen nicht stimmt. Mit solchen Aussagen sollte man echt mal vorsichtiger umgehen.

  • Hallo Gisi 55!


    Auch wenn hier einige finden das diese Frage blöd ist, so sehe ich das doch erheblich anders und vielleicht hat sich da grade etwas aufgetan bei dem ansonsten noch nicht viele drüber nachgedacht haben, denn ich habe einen Freund der bekommt von der ARGE aufstockendes ALGII mit einer monatlichen zusätzlichen Vepflegungsmehraufwandspauschale von nahezu fast 500€ das ist die Höchstgrenze, wie gesagt es sind 400 und € und ich denke, das was bei Euch geschied so nicht richtig praktiziert wird, denn: entweder darf nur der Betrag der über diesen Höchstsatz geht angerechnet werden, oder aber die ARGE darf diesen Verpflegungsmehraufwand gar nicht anrechnen, also in Abzug bringen!


    Das Kind heisst ja Mehraufwand weil die Kosten einer außerhäuslichen Versorgung erheblich höher sind als wenn Dein Mann jeden Abend Zuhause wäre.


    Du aber schreibst das die ARGE diesen Betrag anrechnet und das ist meiner Meinung nach in keinem Fall in vollem Umfang zulässig sondern nur für den über dem Höchstsatz liegenden Mehrbetrag! Früher hiess das Kind ja mal Spesen!


    Also ich würde, so wie Du es schilderst davon ausgehen, das Euch dieser Mehrbedarfshöchstsatz von der ARGE nicht gezahlt wird und dieser Betrag ist "Anrechnungsfrei" da bin ich mir ziemlich sicher !


    Also lass von euch hören was sich in dieser Sache ergeben hat!