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anrechnung auf hartz4

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  #1  
Alt 14.07.2009, 21:57
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Böse anrechnung auf hartz4

hallo wer kann helfen.wird das verpflegungsgeld auf hartz 4 angerechnet wenn es auf dem lohnzettel steht.ein partner bezieht hartz 4.
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  #2  
Alt 14.07.2009, 22:00
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was für ein lohnzettel? was für ein verpflegungsgeld?
Fütter uns doch erstmal mit Informationen, bevor du den bösen Smilie benutzt
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  #3  
Alt 14.07.2009, 22:02
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Hallo!

Nein, eigentlich zählt nur das Nettoeinkommen, welches auch aufs Konto überwiesen wird.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #4  
Alt 14.07.2009, 22:05
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na ja ich arbeite und bekomme zusätlich verpflegunsgeld was auf dem lohnzettel aufgeführt wird.meine frau bezieht zusätzlich hartz4
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  #5  
Alt 14.07.2009, 22:07
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Standard anrechnung

nun das verpflegungsgeld wird mit überwiesen
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  #6  
Alt 14.07.2009, 22:08
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Hallo!

Gut, dass ist was anderes. Ist eine geldwerte Leistung des Arbeitgebers und wird meiner Meinung nach als Einkommen gewertet. Also Pech gehabt. Ganz genau weiss ich es allerdings nicht.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #7  
Alt 14.07.2009, 22:19
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Hm, ich würde auch sagen, dass das als Einkommen zählt. Aber ist das denn so viel mehr, wie ohne dieses Verpflegungsgeld? Ist das denn ne ganz neue Arbeit? Oder ist das mit dem Verpflegungsgeld jetzt nur neu auf deiner Arbeit?
Grundsätzlich hat man ja Freibeträge und kann auch hier und da was Absetzen. Darf ich fragen, wie hoch dein Einkommen dann mit dem Verpflegungsgeld ist?
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  #8  
Alt 21.07.2009, 17:27
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Hallo Gisi55

Es wird bis auf ein paar Freibeträge voll angerechnet,kannst mit glauben,mein Mann ist seit Jahren Leiharbeiter und hat jeden Monat ein anderes Einkommen.Da Verpflegungsmehraufwand wie auch Fahrkosten vom Arbeitgeber steuerfre gezahlt werden und auf das normale Arbeitsentgeld einfliessen,rechnet die ARGE das voll Brutto und davon gehen dann Freibeträge ab,sollte dein Mann mehr als 12 Stunden von zu Hause weg sein,dann werden z.B. 6€ vom Verpflegungsgeld abgerechnet,aber nur bei vollen 12 Stunden.Bei Fahrkosten,werden die gefahrenen km nicht so rausgerechnet,die gehen da nach dem Navigationsgerät ausgerechnet,also wenn man Pech hat und sich irgendwo verfährt..........

Tut mir leid,dass ich dir keine anderen Auskünfte geben kann,ich selber finde es auch ungerecht,mein Mann arbeitet auf Montage,mehr als 13 Stunden am Tag und darf sich nur für 6€ verpflegen,toll nicht wahr???Alles was drüber ist zahlt man selbst,und wer jetzt kommt,mit Lohnsteuerjahresausgleich......toll........man muss ja nur der ARGE mitteilen,das man Geld zurückbekommt.......tolles Deutschland sag ich nur.

LG Silke
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  #9  
Alt 21.07.2009, 19:08
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Beiträge: 4.412
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Ich weiß nicht was ihr habt ich finde das voll in Ordnung.ALG2 sind nun mal Sozialleistungen und das Verpflegungsgeld bekommt dein Mann zusätzlich eben weil er auswärts arbeitet.Beim ALG2 sind nun mal die Regelsätze nicht toll und was da für Verpflegung gerechnet wird nicht gerade üppig.
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  #10  
Alt 22.07.2009, 11:14
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Beiträge: 154
Daumen runter immer das böse Deutschland

Zitat:
Zitat von Muttsch71 Beitrag anzeigen
......tolles Deutschland sag ich nur.

LG Silke
Also bei solchen Sätzen denke ich mir immer nur "warum bist du dann noch hier?"
Mal ehrlich, andere Länder haben nicht solche Sozialsysteme und da sind die Menschen viel schlechter dran,
wenn das Einkommen nicht stimmt. Mit solchen Aussagen sollte man echt mal vorsichtiger umgehen.
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