Hallo Gisi 55!
Auch wenn hier einige finden das diese Frage blöd ist, so sehe ich das doch erheblich anders und vielleicht hat sich da grade etwas aufgetan bei dem ansonsten noch nicht viele drüber nachgedacht haben, denn ich habe einen Freund der bekommt von der ARGE aufstockendes ALGII mit einer monatlichen zusätzlichen Vepflegungsmehraufwandspauschale von nahezu fast 500€ das ist die Höchstgrenze, wie gesagt es sind 400 und € und ich denke, das was bei Euch geschied so nicht richtig praktiziert wird, denn: entweder darf nur der Betrag der über diesen Höchstsatz geht angerechnet werden, oder aber die ARGE darf diesen Verpflegungsmehraufwand gar nicht anrechnen, also in Abzug bringen!
Das Kind heisst ja Mehraufwand weil die Kosten einer außerhäuslichen Versorgung erheblich höher sind als wenn Dein Mann jeden Abend Zuhause wäre.
Du aber schreibst das die ARGE diesen Betrag anrechnet und das ist meiner Meinung nach in keinem Fall in vollem Umfang zulässig sondern nur für den über dem Höchstsatz liegenden Mehrbetrag! Früher hiess das Kind ja mal Spesen!
Also ich würde, so wie Du es schilderst davon ausgehen, das Euch dieser Mehrbedarfshöchstsatz von der ARGE nicht gezahlt wird und dieser Betrag ist "Anrechnungsfrei" da bin ich mir ziemlich sicher !
Also lass von euch hören was sich in dieser Sache ergeben hat!
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