Anrechnung beiträge zusatzversicherung

  • Hallo liebe Teilnehmer,


    ich bin seit 2006 zusammen mit meinem Ehemann Hartz IV Empfänger.
    Seit Dezember 2010 bin ich im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigt und somit Aufstocker.
    Die ersten sechs Lohnabrechnungen wurden durch die Arge dermaßen abgerechnet, daß als erzieltes
    Einkommen DER VON MEINEM ARBEITGEBER ÜBERWIESENE BETRAG angerechnet wurde.
    Neuerdings wird der ARBEITGEBER- UND ARBEITNEHMERANTEIL für meine betriebliche Altersvorsorge zum
    Einkommen HINZUGERECHNET, was zu einem höheren Einkommen und dadurch zu weniger Leistung führt.
    Ausserdem soll ich ca 400,00 zurückzahlen für zuviel gezahlte Leistungen.
    Wer kann helfen ?
    Gibt es für diesen Fall eine gesetzliche Regelung ?
    Ich möchte auf jeden Fall Widerspruch einlegen.


    Danke und viele Grüße
    BINCHEN

  • Hallo Binchen!


    Zitat

    Die ersten sechs Lohnabrechnungen wurden durch die Arge dermaßen abgerechnet, daß als erzieltes Einkommen DER VON MEINEM ARBEITGEBER ÜBERWIESENE BETRAG angerechnet wurde.


    Ich hoffe man hat Dir zumindest die entsprechenden Freibeträge zugute kommen lassen.


    Zitat

    Neuerdings wird der ARBEITGEBER- UND ARBEITNEHMERANTEIL für meine betriebliche Altersvorsorge zum Einkommen HINZUGERECHNET


    Ich weis nicht, inwieweit Du den Freibetrag für Deine Altersvorsorge schon ausgeschöpft hast, er beträgt € 750 pro Lebensjahr.


    Zitat

    Ausserdem soll ich ca 400,00 zurückzahlen für zuviel gezahlte Leistungen.


    Wenn das Jobcenter stets alle Unterlagen zur Berechnung Deines Leistungsanspruches rechtzeitig auf dem Tisch hatte, so, dass es zu eigentlich zu keiner Überzahlung hätte kommen dürfen, würde ich mich dagegen wehren.


    Gruß Gawain

  • Hallo Gawain,
    schönen Dank für die fundierte Antwort.
    Ja, die entsprechenden Freibeträge wurden berücksichtigt.
    Bezieht sich der Freibetrag für meine Altersvorsorge nicht auf die VERMÖGENSERMITTLUNG ?
    Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
    Viele Grüsse,
    Binchen

  • das scheint aber gang und gäbe zu sein, mit dem anrechnen von beiträgen zur betrieblichen altersvorsorge.
    hier allerdings mal ein urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz:


    http://www.jurablogs.com/de/hartz-iv-und-die-beitraege-zur-betrieblichen-altersversorgung


    dieses Urteil ist aber nur für die argen in Rheinland-Pfalz bindend. da müsste schon eine entscheidung des Bundessozialgerichtes fallen. also, solltest du nicht gerade aus Rheinland-Pfalz stammen, müsstest du am ende vor deinem zuständigen Landessozialgericht klagen.