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#1
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Hallo
wer kann mir weiter helfen.Bin neu in diesem Forum. Meine Frage: Gibt es noch das Gesetz,das der Partner mit dem man zusammen ziehen möchte das 1.Jahr nicht angerechnet werden darf mit seinem Einkommen auf mein ALG 2 ????? Über eine Antwort wurde ich mich freuen mit freundlichen Grüssen ivonne751 |
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#2
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Du meinst sicher § 7 Abs. 3a SGB II:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. |
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#3
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Das könnte sein.Kenne mich mit den Gesetzen nicht so aus.Ich weiss von einer Bekannten das es das gab.Bei Ihr wurde der Freund voriges Jahr im Oktober nicht angerechnet für ein Jahr. Darauf hin habe ich nach gefragt beim Amt und bekam die Auskunft das dass nur eine Übergangszeit war wo es das gab.Ich kann mir aber nicht vorstellen das sich das in ein paar Monaten wo das her ist so ändert.
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