Anrechnung des Einkommens meines Partners

  • Hallo zusammen,


    Ich bin ein bisschen verzweifelt: Ich lebe seit April 2015 mit meinem besten Freund in einer WG. Mitte November brach ich mir den Arm und brachte auch dementsprechend die Krankenmeldung bis 18. 12. ins Jobcenter. Mein Bewilligungszeitraum lief bis zum 30.11. und in einem Schreiben vom Amt wurde ich gefragt ob wir denn nun in einer eheähnlichen Beziehung bzw Bedarfsgemeinschaft befinden. Ich solle bis zum 06.12. alle von ihnen in besagtem Schreiben geforderten Unterlagen einreichen, um gegebenenfalls den Bedarf neu zu berechnen.
    Da wir inzwischen tatsächlich eine Beziehung eingegangen sind, sind wir am 1. gleich gemeinsam rein und haben das angegeben mit soweit wie möglich allen Unterlagen. Natürlich wurde uns dann gesagt wir müssen dies und jenes und auch noch jenes nachreichen. Gesagt, getan... unde heute kam mein Bescheid: Aufgrund des Einkommens meines Partners ( ca. 700 - 850 € Lohn + 780 € Berufsunfähigkeitsrente, abzüglich 355 € Unterhalt für seine Tochter ) bestehe keinerlei Anspruch meinerseits, da sein Einkommen für beide ausreiche ( Miete 375 + Strom 80 mtl ). Wie kann ich das selbst nachrechnen / nachprüfen? Denn nach dem " Hartz IV Rechner" http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html steht mir noch ein bisschen was zu, je nach monatlichem Einkommen meines Partners...


    Nen Anwalt kann ich mir wohl kaum leisten in dieser Situation...:confused: Bitte um Rat! Danke vielmals

  • Hallo!


    Ich habe auch einen Hartz4-Rechner mit deinen Angaben gefüttert. Auch da kommt kein Anspruch auf Hartz4 zustande. Ich habe als Nettolohn 780 € all Mittelwert angegeben.
    Zur Krankenversicherung ist es so wie du sagst, keine Familienversicherung möglich, da ihr nicht verheiratet seit.