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#1
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Werde demnächst erben. Der Erbteil ist aber schon von mehreren Gläubigern fast vollständig gepfändet. Meine Frage, darf die ARGE trotzdem das gesamte Erbe als Einkommen bzw. Vermögen anrechnen, auch wenn ich das nie zu Gesicht bekomme oder nur den Teil, der mir nach den Pfändungen noch übrig bleibt?
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#2
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Natürlich darf dir insgesamt - von welchen Behörden auch immer - nur das angerechnet werden, was du "tatsächlich" erbst. Würde mir überlegen, ob es sinnvoll ist, das Erbe anzutreten.
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#3
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Hallo!
Die Arge interessieren deine privaten Schulden absolut nicht und werden von dir fordern, daß du das Erbe vollständig für deinen Lebensunterhalt aufbraucht, da die Arge das als Einkommen bewertet! Die Gläubiger das Erbe vermutlich pfänden lassen, wenn sie Wind davon bekommen, was dann wiederum zu Problemen mit der Arge führt. Hast du nicht einen Miterben, den du vertrauen kannst? Verzichte dann zugunsten dieser Person auf deine Erbschaft und den Rest klärt ihr unter euch.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#4
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@Räuchermännchen
Die mit dem Erbe verbundenen Schulden, also sozusagen die Schulden des "Erblassers" betreffen dich als Erben nicht wirklich. Dein Erbe ist das, was "unter`m Strich" (Guthaben Erblasser abzgl. dessen Schulden) übrig bleibt, insbesondere im Hinblick darauf, dass in deinem Fall die Pfändungen bereits "laufen". Geändert von lirafe (10.07.2009 um 17:11 Uhr) |
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#5
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Hallo!
Zitat:
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#6
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Das spielt überhaupt kein Rollo, wessen Verbindlichkeiten das sind, entscheidend ist das was "unter´m Strich" im Geldbeutel, unter´m Kopfkissen oder auf dem Konto landet.
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#7
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@Catweezle
Das sehe ich auch so. @Schrader Räuchermännchen hat deutlich geschrieben, dass es Schulden des Erblassers sind. Seine Einleitung ist: "Werde demnächst Erben. " und weiter: "Der Erbteil ist aber schon von mehreren Gläubigern fast vollständig gepfändet. Meine Frage, darf die ARGE trotzdem das gesamte Erbe als Einkommen bzw. Vermögen anrechnen, auch wenn ich das nie zu Gesicht bekomme oder nur den Teil, der mir nach den Pfändungen noch übrig bleibt?" Wenn also "der Erbteil ... schon gepfändet wird", den er erst "demnächst" erhält, sind das deutlich Schulden des Erblassers. |
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#8
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Hallo!
Na dann wollen wir mal hoffen, das es so ist. Falls nicht und es seine Schulden sind, und die Gläubiger Wind von der Erbschaft bekommen haben, greifen sie natürlich per Pfändungbeschluss gnadenlos zu. Die Arge, sollten die Lunte von der Erbschaft riechen, wird das ursprüngliche Erbe ganz sicher als Zugang und als Vermögen werten. Ansonsten könnte ja ein jeder daher kommen und vor einem absehbaren Erbfall mal rasch Schulden machen und Vater den Zahlemann spielen lassen. Private Schulden können grundsätzlich nicht mit Ansprüchen nach SGB II aufgerechnet werden.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#9
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@Schrader170
Also irgendwie drehst du dich mit deinen Äusserungen hier im Kreis und schreibst - obwohl klar ist, dass das Schulden des Erblassers sind, wieder dasselbe. |
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