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#1
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Moin, Moin,
Wird eigentlich später im Rentenalter, wenn man noch vom ALG II/Sozialgeld leben muss, die monatliche Rente von der Riester-Rente als Einkommen mit angerechnet oder ist es ein zusätzlicher Verdienst zum ALG II/Sozialgeld? Wie hoch sind die Freibeträge für die monatliche Auszahlung der Riesterrente? Wird der Betrag von ca. 30% sofortige Auszahlung bei Beginn der Rentenzahlung (Riesterrente) mitangerechnet oder gibt es auch Freibeträge? Welche Art des Vertrages wird beim ALG II/Sozialgeld wohlwollend für den Rentner akzeptiert? Geändert von Johnny75 (29.08.2007 um 13:54 Uhr) |
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#2
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Hallo,
Dir stehen entsprechende Freibeträge zu. Wichtig ist die Art des Abschlußes bei diesem Vertrag und wie die Auszahlung gesamt erfolgt- Ob nur mtl. oder auch mal eine große Summe usw.ist wichtig für eine korrekte Beantwortung Schau hier gbit es weiterführende Informationen www.geldvomstaat24.de Gruß Hermine |
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