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Anrechnung meines Einkommens?

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  #1  
Alt 26.02.2007, 10:41
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Registriert seit: 26.02.2007
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Beiträge: 2
Frage Anrechnung meines Einkommens?

Hallo alle zusammen,

ich habe ein Problem und hoffe das mir hier geholfen werden kann.
Ich habe eine eigene Wohnung und arbeite Vollzeit. Ich verdiene ca. 1.100? netto.
Mein Freund ist 21, Arbeitslos und wohnt noch zuhause. Da seine Eltern "genug" verdienen, laut seinen eigenen Aussagen, bekommt er keine Unterstützung vom Amt, obwohl er auch seine laufenden Kosten hat und auch einen großen Schuldenberg mit sich rum trägt.
Nun kommt es in letzter Zeit immer häufiger zum Streit, da er meint er könnte sich doch bei mir anmelden, da er ja eh jeden Tag bei mir ist.
Und nun zu meiner eigentlichen Frage... was kann mir passieren wenn er bei mir gemeldet ist? Wie wird mein Lohn angerechnet, muss ich für ihn aufkommen und dann auch noch seine Schulden bezahlen? Was ist wenn ich arbeitslos werde (habe nämlich nur einen Zeitvertrag bis August 2007)? Wie sieht es dann finanziell aus?
Ich hoffe um schnelle Hilfe
Schonmal vielen lieben dank im vorraus
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  #2  
Alt 27.02.2007, 12:15
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
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Hallo trinity280286,

da dein Freund unter 25 Jahre ist, darft er NICHT ohne weiteres bei seinen Eltern ausziehen.
§22 SGB II 2a
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.



Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #3  
Alt 27.02.2007, 13:30
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Registriert seit: 26.02.2007
Ort: Oberhausen
Beiträge: 2
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Danke Kätzchen35 das Sie mir so schnell geantwortet haben!
Es geht meinem Freund ja nicht darum, dass er bei mir einzieht, sondern er will sich nur bei mir melden! Damit er dann auch etwas vom Amt bekommt, oder ist das trotzdem noch das Gleiche?
Liebe Grüße aus OB
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  #4  
Alt 27.02.2007, 13:33
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
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Er bekommt (leider) nichts!
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