Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

Anrechnung /Selbstständigkeit

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.01.2008, 16:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 1
Rotes Gesicht Anrechnung /Selbstständigkeit

hallo,

ich bin selbstständig und da ich aber unregelmässige einkünfte habe, bekomme ich noch ALGII, was dann
verrechnet wird.

nun habe ich meine jahresabschlussrechnung abgegeben und nun heißt es, dass sich einiges verändert hat...

wie z.b. man kann/darf nichts mehr absetzen, sprich pc oder monitor kauf.

meine frage:
kennt sich jemand mit dem anrechnungsverfahren aus selbstständiger tätigkeit aus...
oder links zum anrechnungsverfahren... (was auf dem neuseten stand ist)

es muss doch eine einheitliche vorlage geben, was auf dem neuesten stand ist und woran ich mich und die sacharbeiter dran halten können oder müssen....

schöne grüße und vielen dank
jesso
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.01.2008, 18:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Es trifft zu, dass sich die Einkommensberechnung bei Selbständigen verändert (verschlechtert) hat.
Am 1.1.2008 ist eine neugefasste Version der ALG II verordnung in Kraft getreten:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2942.pdf

Siehe dort § 4.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.01.2008, 09:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2008
Beiträge: 1
Standard Neue/zusätzliche Fragestellung

Über dieses Thema grübel ich auch - der Link von nataly zeigt, dass bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich normal abgesetzt werden kann. Nur "vermeidbare" Ausgaben sollen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 der VO).

Ansonsten ist doch in 2007 noch die Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgütern möglich, ab 2008 soll alles in eine Poolabschreibung laufen.

NEUE/ZUSÄTZLICHE FRAGESTELLUNG
War es schon immer so, dass die Einnahmen auf den Bewilligungszeitraum und nichtein Monatsvergleich erfolgen musste? Das ist doch oft der wirklíche Haken - mit der Folge, dass sich der Zeitraum für ALG II verlängerte, wenn in einem Monat wegen der hohen Einkünfte aus selbst. Tätigkeit kein ALG II zu bewilligenn war - das ist damit völlig unmöglich, auch wenn nur 1€ ALG gezahlt wurde.

Wo und was ist zu diesem Themenkreis der Anrechnung auf den gesamten Bewilligungszeitraum zu beachten?
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Selbstständigkeit und Hartz IV - Dringend !! morgenstern Anspruch und Leistungen 1 05.12.2007 19:35
Wohnung + Selbstständigkeit + Schwangerschaft marmite Wohnung und Miete 1 20.08.2007 09:12
Hartz IV und Selbstständigkeit Nigx Einkommensanrechnung 0 17.02.2007 23:28
Selbstständigkeit guliano_bo Anspruch und Leistungen 0 29.11.2006 18:34
Selbstständigkeit pasa74 Einkommensanrechnung 1 20.09.2006 08:39