Arge rechnet vollen Unterhaltsvorschuss und Unterhalt vom Vater als Einkommen an

  • Hallo. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Mein Kind (3 Jahre) erhält vom Vater 77,50 € Unterhalt. Seit letztem Jahr erhält es zusätzliche minimale Leistung von der Arge (KdU). Ich bin Azubi und werde beim ALG II nicht berücksichtigt, kriege aber den Mehrbedarf für Alleinerziehung.


    Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss habe ich nicht gestellt. Ich weiß, dass das Jugendamt dem Kind noch den Differenzbetrag unter Berücksichtigung des gezahlten Unterhalts vom Vater gewähren würde:
    125 € (pauschaler Unterhaltsvorschuss für Kinder von 0-5 Jahren)
    - 77,50 € Unterhalt vom Vater
    = 47,50 € die das Jugendamt gezahlt hätte.


    Nach dem ich mich geweigert habe den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, hat die Arge das Einkommen aus Unterhalt auf 125 € (inkl. 77,50 € vom Vater) festgesetzt, da UV vorrangige Leistung ist. Hier ist die Arge, wie ich annehme, nach dem selben Prinzip vorgegangen wie das Jugendamt=Zahlung des Vaters wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. (125-77,50=47,50)
    77,50 € Unterhalt Vater
    +47,50 € Unterhaltsvorschuss
    =125 € Einkommen aus Unterhalt.

    Soweit hatte ich damit kein Problem.


    Nur mit dem neuen Bescheid, gültig ab 01.03. 09 wird das Einkommen aus Unterhalt so festgesetzt:
    117 € (seit 01.01.2009 gültiger UV)
    +77,50 € Unterhalt vom Vater
    =194,50 € Einkommen aus Unterhalt gesamt

    Meine Frage ist, welche Berechnung ist richtig???

    Darf die Arge also annehmen, dass das Jugendamt zusätzlich zu Leistungen des Vaters den kompletten UV zahlt? Bzw. trotz Unterhalt vom Vater, den vollen Unterhaltsvorschuss ansetzt?


    :confused:
    Das ganze hätte evtl. die Folge, dass die alte Berechnung falsch wäre und ich zurückzahlen müsste, oder halt umgekehrt.


    Hab dazu nirgends Infos gefunden. Halt nur, dass UV, auch wenn man das nicht beim Jugendamt beantragt, voll angesetzt wird. Aber leider keine Infos ob dabei der Unterhalt des Vaters gesondert oder zusammen mit UV berechnet wird.


    Danke im Voraus.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von kiso () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Ich könnte mir vorstellen, dass da einer beim Rechnen nicht richtig aufgepaßt hat. Die können dir maximal den gesetzlich festgelegten Unterhaltsvorschuss-Betrag anrechnen. Das ist nicht richtig, also sofort Widerspruch einlegen.

  • Es ist ja klar das das Amt nur das anrechnen darf was auch tatsächlich vorhanden ist aber ich verstehe auch das die SB eben fordern das man das Geld was man bekommen kann auch beantragt.In diesem Fall kann ich nicht nachvollziehen das die Mutter hier auf Gelder verzichtet die dem Kind zustehen.

  • Ja danke erstmal bis hierhin.
    Also erstmal zum Rechtlichen, würde ich Unterhalt für das Kind beantragen, gäbe es vom Jugendamt die Differenzsumme aus dem Unterhaltsvorschuss (gültiger Betrag seit dem 01.01.2009 in Höhe von 117,- €) minus den Unterhalt, das der Vater zahlt: also 39,50!!!!


    -Der Bezug des Unterhaltsvorschusses ist begrenzt auf insg. 6 Jahre.
    würde ich das jetzt beantragen, würden die das Geld dem Kinde bis zum 9 Lebensjahr zahlen.
    Und dann??? Wieder ALG? Ab dem Alter steigen die Ansprüche der Kinder, meine ich. Wie soll ich die mit ALG decken? und was ist wenn der Vater bis dahin nicht mehr lebt, oder bis dahin total pleite ist???
    Wegen dem Kind mache ich das ja alles. Damit das Kind in Zukunft nicht mit ALG II in Berührung kommt! Und im Notfall auf diesen Vorschuss zurückgreifen kann, dafür ist er ja eigentlich da, falls dieser bis dahin nicht wegfällt.
    Und ansonsten hoffe ich nach meiner Ausbildung einen gut bezahlten Job zu kriegen damit ich mit den Bürokraten höchstens beim Ausstellen meiner Sterbeurkunde was zu tun zu habe.:rolleyes:

  • Achsooooo,
    zur Zeit bewertet die Arge ja das Einkommen des Kindes aus Unterhalt mit insg. 194,50 (UV+Unterhalt des Vaters)!
    ALLE AUFGEPASST!
    angenommen: ich gehe Montag zum Jugendamt, stell Antrag auf Unterhaltsvorschuss, und bekomme dann von denen diese 39,50 !
    Welche Folgen hätte das für die Arge????


    DA dürfte die ja nur das vom Jugendamt anrechnen, was ja auch rüber kommt. also nur diese 39,50!
    Plus Vatersunterhalt: 77,50. Macht insgesamt anzurechendes Einkommen aus Unterhalt von 117 €.




    Huuuuuuuuuch, mit einmal könnte die Arge dem Kind viel weniger Geld als Einkommen anrechnen...nämlich ganze 77 € weniger!


    Nehmen wir ma an das Kind hat zur Zeit ein Bedarf von 200 €.
    Nach dem aktuellen Bescheid rechnen die so ab (Bedarf - Einkommen):
    200€ - 194,50€ (voller UV + Paps U) = 5,50 € die das Kind von Arge erhält


    Wenn ich jetzt Antrag auf UV gestellt hab und UV bekomm, Bedarf immer noch 200 €.
    200€ - 39,50 UV - 77,50 Paps = 83 € die das Kind von Arge erhält


    hm.....
    Also wenn ich jetzt die Arge wäre, würd ich schön die Füße still halten!
    Denn durch den Antrag auf UV, müsste nicht nur die Arge mehr blechen,
    sondern auch das Jugendamt!
    Und Vater Staat hat sich selbst ins Knie *** !


    Und? Ich könnts ja auch so machen, schön Vater Staat ausbeuten! Auf die paar Tausende kommts auch net mehr an, oder?

  • Du kannst es drehen, wenden wohin auch immer. Es wird der gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsvorschuss (inklusive, nicht zuzüglich) dessen angerechnet, was der Vater zahlt/zahlen kann. Dir den Anspruch (deines Kindes) auf Unterhaltsvorschuss "aufzusparen" macht keinen Sinn. Wie ich dir schrieb in der einen PN, bekommst du ihn jetzt (da dein Kind 3 ist) bis zum 9. Lebensjahr. Maximal aber wird der gezahlt "6 Jahre lang, höchstens bis zum 12. Lebensjahr". Das heißt, wenn du ihn erst - sagen wir mal -, beantragt hättest, wenn dein Kind 10 Jahre alt ist, erhälst du ihn nur 2 Jahre lang.


    Natürlich hast du Recht; die Ansprüche/Notwendigkeiten der bzw. für die Kinder werden eher nicht geringer, aber die Regelung ist nun einmal so. Keine Ahnung, welche Gedanken der Entscheidung vorangegangen sind, warum sich wer das so ausgedacht hat. Aber mit manchen Gegebenheiten müssen wir uns nun einmal abfinden.

  • Ich / das Kind haben aber nichts von dem UV!
    Denn es wird ja von der Arge wieder abgezogen.
    Es ist ne Nullrechnung!


    Da fällt es einem leicht doch darauf zu verzichten? Oder bin ich die einzige, die das so sieht?


    Wie ich jetzt verstanden haben, ist das ein Fehler von denen, dass die den vollen UV und den U des Vaters miteinreichnen?
    Sollte also Widerspruch einlegen???

  • Der Unterhaltsvorschuss muss beantragt werden. Alles, was man beantragen kann, um ALG II-Zuschuss bzw. H IV-Hilfe zu vermeiden oder gering zu halten, ist vorrangig und wird bei Nichtbeantragung angerechnet, als bekäme man es. (siehe meine Eingabe 23.30 Uhr).

  • Durch die Beantragung, fällt das Kind aber trotzdem nicht aus dem ALG II Bezug heraus.


    vor einem halben jahr hat die Arge vom UV noch die Leistung des Vaters abgezogen. Und den Betrag berücksichtigt, der tatsächlich vom Jugendamt kommen würde. Fiktiv natürlich.


    mit dem neuen Bescheid, wird der komplette UV angerechnet. Das würde das Jugendamt ja nie machen. Die würden dem Kind nicht komplett 117 € geben, wenn der Vater 77,50 zahlt. Aber so macht es die Arge. Die geht davon aus, das Kind hat Einkommen vom Vater und dem Kind würde FIKTIV noch der komplette UV zustehen.
    Darum gehts mir ja eigentlich.
    Das das nicht so ist.
    Und ich nicht weiß was ich machen soll.
    Auf jeden Fall werd ich nicht den UV beantragen, den die Arge wieder abzieht.

  • So: der fiktive UV wird seit einem halben Jahr angerechnet
    -das ist so auch ok.
    -die Höhe hat sich mit dem neuen Bescheid verändert. siehe meine vorherigen ausführungen.


    und ich weiß nicht ob dies zulässig ist oder einfach ein Fehler der SB.

  • kiso
    Also noch einmal: Siehe meine Eingabe - beispielsweise gestern um 5.06 Uhr und auch die Eingabe von Klaus heute 13.08 Uhr. Wir könnten uns jetzt nur wiederholen und immer wieder dasselbe schreiben, und zwar in allen Punkten, also Berechnung bisher und auch das, was die Beantragung Unterhaltsvorschuß (Pflicht) betrifft.


    Und wenn du, wie du schreibst, auf jeden Fall "nicht" den UV beantragen willst, dann fehlt dir dieser Betrag eben für euch.Da kann man nichts machen.

  • Insofern verzichtest du auf Geld was so deinem Kind zugute kommen würde.Ansonsten kannst du es drehen und wenden wie du willst du kannst genauso wenig wie wir alle in die ZUkunft sehen.Von daher kannst du nicht wissen wie du finanziell in einigen Jahren dastehen wirst.Im übrigen sollte der Vater des Kindes auch mal schauen das er seinen verpflichtungen nachkommt das hättest du diese ganze Situation nicht.

  • Was ist denn daran so schwer zu verstehen ? Es ist halt einfach eine Vorschirft , daß UVG Vorrang vor ALG 2 hat und man das daher halt angerechnet bekommt!


    Basta!


    So sind nun mal die gesetze! mehr als das Existenzminimum , daß Du druch ALG 2 vom Steuerzahler finanziert bekommst, steht Dir nun mal insg. nicht zu!


    Also beantrage es einfach! Rückwirkend wirds das natürlich nicht geben..

  • Was ist denn daran so schwer zu verstehen ? Es ist halt einfach eine Vorschirft , daß UVG Vorrang vor ALG 2 hat und man das daher halt angerechnet bekommt!


    Basta!
    .


    Ich bekomme es bereits über ein halbes Jahr angerechnet, versteht doch endlich!
    Damit hab ich ja gar kein Problem, dass das angerechnet wird! Nur wie viel!!!! Darauf kommt es mir an! Ob die Arge die ersten 6 Monate ein Einkommen von 125 € anrechnet oder jetzt : 194 € !


    Obwohl sich in der Höhe nix geändert hat. Der Vater zahlt durchgängig 77,50!!!!!!!!!!
    Und die rechnen den fiktiven UV auch seit der Antragsstellung im letzten Jahr. DAS IST AUCH RICHTIG SO.
    Nur warum war der unterstellte UV früher um den Unterhalt des Vaters bereinigt und ab März 09 dann nicht mehr?


    Es geht mir hier wirklich nicht darum, dass ich mich aufrege, dass die Arge den fiktiven UV dem Kind als Einkommen zurechnet. Ich bin mir dessen bewusst, dass ich wegen meiner Weigerung Antrag auf UV zu stellen, den fiktiven UV von der Arge bekomme. KLAR WIE KLOßBRÜHE IST MIR DAS. SEIT ÜBER 6 MONATEN :mad:
    Es geht nur um die Höhe des fiktiven UV. Den fiktiven UV berechnet die Arge seit der Antragsstellung. Und das ist ok.
    Ich will nur wissen, wie viel die ARGE als fiktiven Unterhalt vom Jugendamt berechnen darf, wenn Vater 77.50 € zahlt.


    Das Jugendamt nämlich würde keinesfalls neben den Zahlungen des Vaters den vollen UV zahlen.
    Das Jugendamt zieht vom UV die Zahlungen des Vaters ab. Und zahlt den Rest. So hat die Arge auch die letzen 6 Monaten gedacht. Nur warum ab März dann alles anders`?

  • @ Laetitia


    Sie will es nicht verstehen.


    @ kiso


    Die ARGE kann dich sogar sanktionieren, da du nicht alles versuchst um den ALG II Bezug zu vermeiden oder zu mindern, kann bis zur vollständigen Einstellung der Leistungen gehen.


    Nimm die Ratschläge an oder und hör auf zu lamentieren !


    Wenn du es eh besser weisst, dann mach dein Ding und lebe aber mit den Konsequenzen.


    Gruß Klaus

  • Bevor jetzt noch irgendwas wegen "Pflicht UV zu beantragen" kommt, lest bitte die oben stehende Antwort 3 Mal.


    Ich habe nix dagegen, dass mir die Arge den UV anrechnet. ES IST DIE HÖHE. Die in 2 Bescheiden unterschiedlich ist. Mit dem Weiterbewilligungsbescheid ab März ist das anzurechnende Einkommen um mehr als 70 € gestiegen. Ohne das ich irgendeine Änderung angegeben hätte.


    und es dürfen sich auch andere an diesem Thema beteiligen, die evt. mehr Ahnung von UV haben, bzw. mit der Anrechnung bei der Arge.
    Ich seh wie man mich hier schon in Handschellen zum Jugendamt transportiert.
    Beißt euch doch nicht so fest an dieser "Pflicht" und "vorrangig".
    Beantwortet mir nur die Frage, ob die Arge, den ganzen UV anrechnen darf, oder wie das Jugendamt, diesen um Zahlungen des Vaters bereinigen muss.
    Thx.