Aufforderung zum Wechsel der Steuerklasse wegen Bürgerarbeit???

  • Liebe Coummunity, :)


    heute habe ich überraschend einen Brief des Jobcenters erhalten. Zunächst sei erwähnt, dass unserer BG aus mir, meinem Ehemann und meiner 16 jährigen Tochter besteht. Ich und mein Mann sind arbeitslos und beziehen ALG II (beide Steuerklasse IV). Seit Mai 2012 bin ich in der Altenpflege als Bürgerarbeiterin tätig. Das Schreiben des JC hat folgenden Wortlaut:


    "(...)
    Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie und die mit Ihnen in der BG lebenden Personen besteht.


    Folgende Unterlagen/Angaben werden noch benötigt:


    Bitte lassen sie Ihre Steuerklasse auf die für Sie günstigerer Steuerklasse III ändern und wiesen Sie mir die Änderungen nach. Die Änderung der Lohnsteuerklassenauswahl gehört zur Pflicht der Hilfebedürftigen, wenn die Leistungen nach dem SGB II dadurch vermindert werden können. Durch die Änderung Ihrer Stuerklasse erzielen Sie ein monatlich höheres Nettoeinkommen, so dass dadurch die Leistungen nach dem SGB II verringert werden.
    (...)"


    Meine Fragen sind nun:
    Ist das JC dazu berrechtigt, mich zum Wechsel der Steuerklasse aufzufordern?
    Hat dies wirklich Vorteile für das Nettoeinkommen der BG?
    Wird der Stuervorteil bzw. die ggf. anfallende Steuerrückerstattung nicht sowieso wieder vom JC angerechnet? Was nützt mir dann der Wechsel..:confused:


    Danke im Voraus für eure Hilfe! :o
    Solltete ihr weitere Infos brauchen, schreibt ruhig.


    Schlumpfine67

  • 1. Natürlich.
    2. Wenn Steuern abgezogen werden: klar.
    3. Es geht immer um die gegenwärtige Bedarfslage. Und wenn die gemindert werden kann, sind nunmal alle vorrangigen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ihr könnt ja auch (z. B. wegen Lottogewinn, Erbschaft, Arbeitsaufnahme des Mannes etc.) im Monat der Einkommenssteuerrückerstattung nicht im ALG 2 sein, so dass da auch nichts angerechnet werden könnte. Und dass der momentane Steuervorteil beim ALG 2 angerechnet wird: genau darum gehts ja.

  • WENN durch die Bürgerarbeit in Steuerklasse IV keine Steuer gezahlt werden muß, ist die Forderung auf jeden Fall rechtswidrig, denn bei Bürgerarbeit ist der Lohn und dementsprechend die Lohnsteuer meistens so gering, das eine Umstellung nicht lohnt.
    Da mit Sicherheit auch der Ehemann aufgefordert ist, eine Arbeit zu suchen, könnte diese Forderung des Amtes nach hinten losgehen, DENN
    Es ist nur einmal im Jahr möglich, die Steuerklasse zu ändern. Würde jetzt nach der Änderung der Ehemann einen Job finden, müßte dieser, egal wie hoch der Lohn ist selbst, beim vielfachen gegenüber Bürgerarbeit, in der Steuerklasse V bleiben. Somit müßte eine gigantische Steuervorauszahlung geleistet werden, die keinesfalls berechtigt ist. Diese Vorauszahlung würde durch das Jobcenter erzwungen und vorübergehend wäre das Jobcenter schadenersatzpflichtig.
    Es gibt nämlich auch Forderung die nicht erfüllt werden müssen, weil sie durchaus vorsätzlich Schden verursachen würde.
    Hier haben wir nämlich zwei Dinge gleicher Zeit
    Durch die erzwungene Steuerklassenänderung ändert sich die jetzige Zahlung nur geringfügig.
    Gleichzeitig wird aber zwingend vom Partner eine Arbeitsaufnahme gefordert, die mit unter Umständen gigantischem Schaden einhergeht.
    Es zählt nich nur die Augenblickaufnahme, sondern das Gesamte.
    Sollte natürlich durch einen Steuerklassenwechsel die komplette BG aus der Hilfebedürftigkeit fallen, ändert sich die Situation gravierend.
    Der Job müßte schon gut dotiert sein, damit die BG aus der Hilfebedürftigkeit fällt und somit auch schon aus der normalen Situation heraus jeder diesen Wechsel durchführen würde.


    Bei 900€ Lohn brutto bei Bürgerarbeit und Stuerklasse IV ist der Steueraufwand meines Erachtens vernachlässigbar gering.


    Gruß
    Ernie


    P.S. Bei 900€ Bürgerarbeitslohn brutto in Steuerklasse III = 0€ Lohnsteuer, in Steuerklasse IV = ebenfalls 0€ Lohnsteuer
    Bei 1.080€ Bürgerarbeitslohn brutto (2. Variante) StKl III = 0€ Lohnsteuer, in Steuerklasse IV = lediglich 22,33€ Lohnstéuer
    andere Argumentation:
    Wenn durch die Änderung der Stkl. der Ehemann das ganze Jahr in der Stkl. V bleiben muß und dann einen normalen Job findet (2.000€ brutto)
    sieht es wie folgt aus:
    2.000€ brutto ergeben in Steuerklasse IV = 227,52€ Steuer, in der Steuerklasse V aber 460,67€ Steuer
    Wegen 22,33€, wohlgemerkt vorläufig, eingesparter Steuer soll unter Umständen mehrere Tausend € zusätzlicher Steuerzahlung erzwungen werden.
    Ganz so einfach geht es nicht, denn hier würde vom Jobcenter dann unter Umständen bei Arbeitsaufnahme des Ehemannes eine Vergrößerung der Hilfebedürftigkeit erzwingen. Genausowenig wie ein Hilfebdürftiger seine Hilfebedürftigkeit vergrößern darf, darf das Jobcenter eine Vergrößerung der Hilfebedürftigkeit erzwingen.

  • Hallo Turtle 1972 und auch ein hallo an Jones,
    Mit eurer Antwort habt ihr mir auch schon ausgeholfen.Ich werde es dem Jobcenter so erklären wie ihr es mir geschildert habt.Habe auch berechnet mit der St.-klasse 3 oder 4 muß keine Steuer zahlen.Das Geld was ich verdiene wird ja auch schon auf unsere BG angerechnet so dass meiner Tochter und meinem Mann eh schon weniger vom Amt kriegen.Das wird auch seine Richtigkeit haben-aber mit der steuerklasse da sehe ich keinen Sinn.Die Bürgerarbeit ist auch nur begrenzt,soll heißen dass das im Januar 2014 schon ausläuft.Da ich aber schon ein dreiviertel Jahr in "Arbeit"stehe wundertes mich nur dass die mich jetzt drauf hinweisen wo die doch wissen müßen das dadurch keine Vorteile für mich drin sind.Und sparen tun die da auch nicht viel.Jedenfalls leuchtet es mir nicht ein.Ich danke euch nochmals-habt mir geholfen.