Aufwandsentschädigung für ehrenamtl. Tätigkeit

  • Hallo zusammen!


    Da bei meinem Mann leider jobmäßig nichts in Aussicht ist werden wir wohl in den ALG2 Bezug rutschen.


    Bei uns ist folgendes Problem, bzw. es stellt sich folgende Frage:
    Ich "arbeite" in unserer Kirchengemeinde als ehrenamtliche Gruppenleitung einer Eltern-Kind Gruppe und einer Spielgruppe. Für beide Gruppen bekomme ich jeweils 99€ Aufwandsentschädigung monatlich. Insgesamt habe ich einen zeitlichen Aufwand in Höhe von 6 Std. reiner "Arbeitszeit" (plus Vor- und Nacharbeit) pro Woche.


    Inwiefern würde diese Aufwandsentschädigung in den ALG 2 Antrag mit einfließen? Ich habe gelesen, daß ein jährlicher Betrag von bis zu 2100€ nicht angerechnet wird, da ich aber 23 Aufwandsentschädigungen (1 fällt im Jahr wegen Ferien weg) habe, würde ich auf einen Betrag von 2277€ kommen. Inwiefern wirkt sich das dann aus? Würde uns dann der monatliche Regelbetrag um die zu viel gezahlten 14,75 (monatlich) gekürzt, oder würden die noch mehr kürzen, oder auch gar nichts?


    Ich würde mich echt über Antworten freuen!


    Liebe Grüße
    Vasch80

  • Hallo Vasch80 ,


    das Einkommen wird monatlich berechnet, da das Zuflussprinzip gilt. Bei 198 € im Monat bleiben 119,60 € anrechnungsfrei. Euch werden also monatlich 78,40 € vom Regelsatz abgezogen.


    LG, Jalale.

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter nicht angerechnet werden dürfen, weiß aber leider nicht mehr, wo ... :(


    Du solltest dich nochmal genauer erkundigen, vielleicht kann dir ja jemand aus deiner Gemeinde helfen.


    Viel Glück,
    Jana

  • Hallo,


    das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht.
    Allerdings bedeutet das für Vasch80, dass trotzdem etwas angerechnet wird, da sie ja mit 198 € mehr als 50% des Regelsatzes verdient.
    Wie wird das dann angerechnet? Ganz normal, wie ich oben geschrieben habe?


    LG, Jalale.