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#1
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Hallo,
ich bin neu hier. Wenn ich pech habe, falle ich nach AGI in ein paar wochen in hartz4. mein sohn hat eine ausbildung und verdient 320 euro netto im 1.ausb.-jahr. wird dies bei hartz4 als einkommen angerechnt und entsprechend gekürzt, oder darf er es für sich behalten. er hat ja auch kosten für die fahrt, arbeitskleidung etc. danke schonmal für eure infos. |
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#2
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Hallo,
wenn dein Sohn sich selbst versorgen kann (320,00 Euro + Kindergeld könnten reichen), fällt er aus der Bedarfgemeinschaft und bezieht kein ALG II, was zur Folge hat, dass sein Einkommen auch nicht angerechnet wird. Wenn er weiterhin ALG II bezieht und ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird sein Einkommen entsprechend den Regeln angerechnet. Für Fahrt und Arbeitskleidung gibt es dann entsprechende Freibeträge. Grüße, Joachim |
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