Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

Auto auf mich zulassen

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.06.2010, 10:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 2
Standard Auto auf mich zulassen

Hallo Leute,
bin neu hier und hab direkt mal ne dringende frage:

mein vater hatte mit seinem wagen einen unfall. totalschaden.
da er auch mittlerweile zu alt zum fahren ist, gibt er seinen führerschein ab.

es soll aber ein familinauto angeschafft werden, mit dem ich dann fahren soll.

da ich gerne die prozente der versicherung meines vaters übernehmen würde, möchte ich das fahrzeug auf mich zulassen. allerdings wäre ich nicht der besitzer!!

wie sieht das die ARGE?? der wagen hat einen wert von ca. 10.000 euro. ich darf ja nur einen wagen bis 7.500 euro besitzen.
gelte ich beim zulassen auf meinen namen bei der arge also gleichzeitig als besitzer? ...was ich ja gar nicht bin?

wer kennt sich da aus?

danke schonmal
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.06.2010, 13:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 20
Standard

dein vater kann den wagen doch auf sich zulassen wer den wagen im endefekt fährt spielt doch keine rolle
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.06.2010, 13:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von hans im unglück Beitrag anzeigen
dein vater kann den wagen doch auf sich zulassen wer den wagen im endefekt fährt spielt doch keine rolle

..jaja das is schon klar - die frage ist eben, obs auch andersrum geht.

..wenn ich den auf vater anmelde kommt ja der ganze kram mit versicherung, steuern, knöllchen usw. zu meinen eltern. das will ich nach möglichkeit vermeiden!!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.06.2010, 23:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 20
Standard

wenn du der halter bist also im brief dein name steht bist du auch automatisch der halter desweiteren musst du es ja der arge nicht auf die nase binden
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.06.2010, 00:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 1.951
Standard

Zitat:
wenn du der halter bist also im brief dein name steht bist du auch automatisch der halter desweiteren musst du es ja der arge nicht auf die nase binden
lieber nicht, denn auch mit dem kraftfahrzeugbundesamt werden die daten ageglichen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22.06.2010, 08:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 20
Standard

Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
lieber nicht, denn auch mit dem kraftfahrzeugbundesamt werden die daten ageglichen.
seit wann das denn? also die arge weis das ich KEIN auto habe ob es stimmt oder nicht ist ja egal genauso gegenüber den zeitarbeitsfirmen da sag ich auch das ich kein auto habe weil ich sehe ja nicht ein das ich von dem bischen geld was man da bekommt auch noch sprit zahlen soll die arge versucht mich auf teufel komm raus in einer zeitarbeitsfirma unterzubringen
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 22.06.2010, 09:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

Ihr könnt den Wagen auch mit - beispielsweise 5000 oder 6000 Euro - anzahlen und dann den Rest finanzieren solange, bis der Wert nach 1 - 2 Jahren im zulässigen Bereich liegt.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Auto Verkauf > Auto Kauf / bzw. Autotausch tommi Vermögensanrechnung 4 10.03.2010 11:02
auto murat74 Vermögensanrechnung 3 19.09.2008 17:10
Auto Hondo08 Anspruch und Leistungen 0 26.07.2008 12:51
Auto bernd66 Vermögensanrechnung 7 11.06.2007 11:29
Auto ..... Kai Uwe Vermögensanrechnung 1 19.07.2006 00:08