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#1
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Hallo, ich bekomme ALG II , mein Mann arbeitet und meine Tochter hat ne Ausbildung an ner berufsbildenden Schule angefangen und bekommt 188 Euro Bafög. Weiß jemand, ob das in voller Höhe auf die Einkommensberechnung unserer Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, oder ob es da genauso Freibeträge gibt wie bei einem Nebeneinkommen. Außerdem hat sich Aufwendungen für Fahrtkosten monatl. von 70 Euro, wird das abgezogen ?
Wäre schön, wenn jemand damit Erfahrungen hätte und mir mal sagen könnte, wie das läuft ! LG Steffi
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#2
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Hallo Steffi,
ich würde dir hier mal anraten eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Geh bitte vorab zu deinem zuständigem Amtsgericht und beantrage einen Beratungschein. Mit diesem sucht du dann mal einen Ra für Sozialrecht auf. Die Beratung bei einem RA mit diesem Beratungsschein ist kostenfrei. Laut SG Chemnitz vom 19.06.2006 29 AS 1100/05 Keine Berücksichtigung von BAföG Leistungen als Einkommen bei der Bewilligung von ALG II, wenn BAföG zweckbestimmt verwendet wird SG Chemnitz, Bescheid vom 29.06.2006, Az. S 29 AS 1100/05 Bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II sind BAföG Leistungen nicht als Einkommen anzusetzen, wenn die Zahlung eines monatlichen Schulgeldes und die erforderlichen Fahrtkosten zum Aufsuchen der Berufsschule aus Mitteln der BAföG Leistungen bestritten werden, da dann eine zweckbestimmte Verwendung des BAföG gemäß § 11 Abs. 3 SBG II vorliegt. Liebe Grüße Kätzchen35
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Vielen lieben Dank Kätzchen, dass is mir schon eine Hilfe. An und für sich hatte ich sowas schon gedacht, wegen dem Fahrgeld, wußte das aiber nicht genau. Is ja eigentlich auch logisch, aber was is bei Harzt IV schon logisch
![]() LG Steffi |
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#4
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Also , zur Info für alle, die es interesisert, von den 188,00 Euro Bafög meiner Tochter sind mir 143, 00 Euro als Einkommen auf mein ALG II angerechnet worden, mit der Begründung, dass für Fahrt -oder anderweitige Werbungskosten lediglich laut Gesetzgeber 20 % berücksichtigt werden können. Ca . 38 Euro haben sie meiner Tochter für ihre Monatskarte von fast 70 Euro zugestanden. Materialien wurden garnicht berücksichtigt. Somit müßte ich ( was ich natürlich nicht tue ) meiner Tochter ihr ganzes Bafög abknüpfen, damit ich über die Runden komme ...nett ! So is das halt als Harzt IV -Empfänger !
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