Bafög und Arbeitslosengeld 2

  • Hallo,


    ich habe auch eine Frage dazu.


    Situation ist folgende.


    Ich möchte einen Antrag auf Bafög ab September 2008 stellen. Antrag ist soweit ausgefüllt. Bisher verdiene ich in meiner Ausbildung etwa 550 € Netto. Meine Mutter ist arbeitssuchend ohne Ausblick auf Erfolg. Das Arbeitsamt zahlt, aufgrund meines "hohen" Nettoeinkommens, meiner Mutter nur die Hälfte der Miete. Ich muss die andere Hälfte aufbringen. Das sind ca. 205 € monatlich.


    Ab September sinkt mein Einkommen auf den Bafögsatz (Bafög für abgeschlossene Berufsausbildung und Besuch eines Fachgymnasiums). Das sind ca. 150 - 200 Euro weniger. Also genauso viel, wie die Mietkosten derzeit zu Buche schlagen. Nun stellt sich mir die Frage ob ich dann ab September noch Miete zahlen muss oder ob ich Anspruch auf Mietzuschuss habe oder ob meine Mutter wieder die volle Mieter erhält.


    MFG


    F4UST

  • Hallo F4UST!


    Deine Aussage ist leider falsch, die ARGE behält nicht aufgrund Deines Verdienstes die Hälfte der Miete Deiner Muttter ein sondern aufgrund der Tatsache das Du über eigenes Einkommen verfügst und somit zur Miete Eurer Bedarfsgemeinschaft einen gleichhohen (50%) Anteil beisteuern kannst, das ist nämlich ein Unterschied.


    Grundsätzlich ob Du nun Bafög oder auch ALG II bezeihen würdest kannst Du zur Miete den Anteil beisteuern und deshalb berechnet das Amt beim ALG II Deiner Mutter eben den von Dir zu erbringenden Anteil mit 50%.


    Gruß

  • Verdienst = Einkommen.
    Aber 200 Euro sind einfach zu viel. Bisher habe ich auch zusätzlich Wohngeld erhalten. Es kann doch nicht sein, dass ich wesentlich weniger verdiene und dann trotzdem noch die Hälfte der Miete zahlen soll. Das ist fast unfinanzierbar.


    Nettoeinkommen 550 Euro
    + Wohngeld 65 Euro
    = Gesamteinkommen 615 Euro


    Und ab September dann
    Bafög 383 Euro


    Das sind dann 232 Euro weniger. Zusätzlich brauche ich eine Fahrkarte für 75 Euro um überhaupt zur Schule zu kommen. Dann sind es auf einen Schlag nur noch 308 Euro. Dann noch 205 Euro Miete. Es bleiben also 103 Euro übrig. Und das soll dann zum Leben reichen? Anspruch auf Wohngeld habe ich nicht mehr und den Wohnzuschuss des Bafögs erhalten ich auch nicht, weil ich keinen eigenen Haushalt habe. Das kann doch nicht angehen.


    MFG F4UST

  • Wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selber finanzieren kannst, steht dir in diesem Falle Sozialgeld nach SGB XII oder aufstockendes ALG II nach SGB II zu. Ich werde mich Montag genauer schlau machen können, da BaföG nicht mein "Spezialgebiet" ist.


    Aber eines von beiden ist bei dir möglich.


    Evtl. kann dir bereits am Wochenende ein anderer User dir schon weitere Infos geben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D