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#1
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Hallo zusammen,
habe bereits in mehrere Foren geschrieben, aber bislang so unterschiedliche Infos erhalten, dass ich es einfach nicht lassen kann: Mich würde interessieren, welches Einkommen berechnet wird, wenn Bafög-Empfänger einen Antrag auf Mehrbedarf in der Schwangerschaft stellen. Das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, oder nur das Bafög der Person, dieden Antrag stellt? Bei uns wurde nur mein BAfög eingerechnet. Der Bedarfsgemeinschaft fehlen laut Hartz-IV-Rechner aber insgesamt aber 107 Euro zum ALG-II Minimum und auch wenn man unsere Bafög-Höchstsätze anrechnungsfrei ließe, fehlten über 60 Euro. Wenn man allerdings nur mein Einkommen betrachtet, bin liege ich über dem Bafög-Höchstsatz. Welche Rechnung ist nun die richtige und kann ich Widerspruch einlegen? Außerdem ist mir nicht klar, ob der Baföghöchstsatz anrechnungsfrei bleiben müsste, oder die 312 Euro Regelsatz und Miete plus Mehrbedarf. Jeder sagt was anderes. Was stimmt denn nun und wo kann man das nachlesen? Danke für Eure HIlfe |
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#2
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...oder ich formuliere es mal anders: Wieso muss, wenn sowieso nur das Einkommen der antragstellenden Person berechnet wird, der Partner als Teil der Bedarfsgemeinschaft den Antrag mitunterschreiben und Kontoauszüge von drei Monaten vorlegen? Wäre das in diesem Fall nicht völlig irrelevant? Hat das was mit "Fördern und Fordern" zu tun, nur ohne jeglichen Sinn?
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