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Bagatellgrenze von 50 Euro bei Zinserträgen

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  #1  
Alt 11.05.2010, 14:33
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Standard Bagatellgrenze von 50 Euro bei Zinserträgen

Hallo,
ich habe mal eine Frage: ich habe bereits gestern ein Thema zu Thema Zinserträge bei Hartz IV eingestellt.
Ich habe im Jahr 2008 Kapitalerträge von knapp 70 Euro erzielt. Jetzt will die ARGE das Geld von mir zurückhaben. Hier im Forum habe ich gelesen, dass bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro im Jahr keine Rückzahlung erfolgen muss. Was passiert, wenn man über diese Grenze kommt: bezahlt man die Differenz an die ARGE oder ist der gesamte Betrag fälliig? Letztes wäre doch unverschämt, oder? Am besten alles unter Kopfkissen.
Würde mich über Antwort freuen.
LG
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  #2  
Alt 11.05.2010, 14:50
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nur der betrag der über 50 euro liegt wird als einkommen gewertet.
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  #3  
Alt 12.05.2010, 13:56
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die 70 euro werden voll angerechnet und um die versicherungspauschale bereinigt
gibt schon bsg urteil dazu

es ist nicht unverschämt, unverschämt ist deine einstellung und undankbarkeit
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  #4  
Alt 12.05.2010, 14:36
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@advokat
Wieso ist meine Einstellung unverschämt?

Ist es nicht ungerecht, dass jemanden, der sein eigenes Geld mühevoll spart und darauf ein paar Zinsen bekommt, diese wieder weggenommen werden? Wo liegt da der Sinn?? Ich meine, wären es im Jahr Hunderte von Euro würde ich das vollkommen verstehen, aber so? Der Staat setzt in meinen Augen einfach die falschen Prioritäten.

Desweiteren sehe ich mich nicht als undankbar, da ich lediglich Aufstocker war und immer arbeiten gegangen bin.
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  #5  
Alt 12.05.2010, 14:50
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@Sunshine22879
"Desweiteren sehe ich mich nicht als undankbar, da ich lediglich Aufstocker war und immer arbeiten gegangen bin."

Ich gebe dir in diesem Punkt Recht, Sunshine.
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  #6  
Alt 12.05.2010, 15:15
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Hallo Sunshine,

deine Einstellung ist nicht unverschämt!


Unverschämt sieht anders aus

Die angeschlagene HSH Nordbank plant neue Bonuszahlungen für ihren Vorstand, berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“.


Der Chef der angeschlagenen HSH Nordbank , Jens Nonnenmacher, bekommt einen Millionen-Bonus – obwohl die Landesbank mit Staatshilfen gerettet wurde! 2,9 Mio. Bonus für Bank-Chef!



glg.



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" Wenn Lügen wirklich kurze Beine hätten, gäbe es im Bundestag fast nur Liliputaner. "


Es ist gut, dass wir verschiedener Meinung sind, sonst hätten wir beide Unrecht


Geändert von Lebenskuenstler (12.05.2010 um 15:29 Uhr)
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  #7  
Alt 13.05.2010, 01:08
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das problem ist, dass vieles durcheinander gewürfelt wird.

für das alg II arbeiten andere menschen. und nun stell dir vor, deine nachbar hat 70 euro kommt aber zu dir und möchte von dir 70 euro geschenkt. hättest du verständnis dafür.
hartz iv soll für die sein, die trotz aller bemühen kein einkommen haben.
wer aber zinsen erwirtschaftet, hat einkommen. und dann ist es gerecht, wenn er nicht der gesellschaft auf der tasche leigt, sein geld spart, aber aus den anderen taschen verlangt.

ichweiß aber auch, dass diese Ansicht schwer zu verstehen ist, weil das alg II immer als unendliche ausgabequelle der politiker gesehen wird. die politiker sind aber nicht der staat und die steuereinahmen.

davon unabhängig bleibt die frage, ob alg II ausreicht. hat aber nichts mit der hier aufgeworfenen frage zu tun.
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  #8  
Alt 13.05.2010, 01:53
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Lächeln

Zitat:
Zitat von advokat Beitrag anzeigen
das problem ist, dass vieles durcheinander gewürfelt wird.

für das alg II arbeiten andere menschen. und nun stell dir vor, deine nachbar hat 70 euro kommt aber zu dir und möchte von dir 70 euro geschenkt. hättest du verständnis dafür.
hartz iv soll für die sein, die trotz aller bemühen kein einkommen haben.
wer aber zinsen erwirtschaftet, hat einkommen. und dann ist es gerecht, wenn er nicht der gesellschaft auf der tasche leigt, sein geld spart, aber aus den anderen taschen verlangt.

ichweiß aber auch, dass diese Ansicht schwer zu verstehen ist, weil das alg II immer als unendliche ausgabequelle der politiker gesehen wird. die politiker sind aber nicht der staat und die steuereinahmen.

davon unabhängig bleibt die frage, ob alg II ausreicht. hat aber nichts mit der hier aufgeworfenen frage zu tun.

Hallo Advokat


Zuverdienst - Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld II 2

Zum Arbeitslosengeld II können 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen:
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 799 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 800 bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.

Für mich sind auch zinsen Einkommen ,

wenn Sunshine kein einkommen über 100 € im Monat hat sollten sie anrechnungsfrei sein .

lg.
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Es ist gut, dass wir verschiedener Meinung sind, sonst hätten wir beide Unrecht

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  #9  
Alt 13.05.2010, 07:30
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@Advocat - Die Fragestellerin hier in diesem Fall ist "Aufstockerin", geht also arbeiten. In meinem Fall war das vor Krankheit auch so. Ich war Aufstockerin, weil ich es alleine einfach nicht geschafft habe, für drei Menschen aufzukommen, nachdem mir mein ursprünglich gut bezahlter Job gekündigt wurde nach 21 Jahren, damit andere, jetzt für weniger Geld eingestellt werden können. Damit war ich in unserem Büro kein Einzelfall. Und weiter - warum reicht es nicht? Weil natürlich "Vater" nicht bzw. kaum etwas zahlt für seine Kinder. Details führten hier zu weit. Ich finde einfach mal ganz viele Ansätze falsch in diesem Staat, aber es muß noch ein Funken Gerechtigkeit übrig bleiben und sollte registriert werden (auch hier im Forum), wenn jemand - wie in diesem Fall "Aufstocker" ist. Wir sind ja nu`mal nicht hier, um Fragestellern ein schlechtes Gefühl zu vermitteln (auch, wenn das im Einzelfall manchmal zugegebenermaßen schwer fällt und dann doch mal Stellung bezogen werden muß). Aber wie gesagt - dieser Fall hier liegt anders.
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  #10  
Alt 13.05.2010, 11:52
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Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
@Advocat - Die Fragestellerin hier in diesem Fall ist "Aufstockerin", geht also arbeiten. In meinem Fall war das vor Krankheit auch so. Ich war Aufstockerin, weil ich es alleine einfach nicht geschafft habe, für drei Menschen aufzukommen, nachdem mir mein ursprünglich gut bezahlter Job gekündigt wurde nach 21 Jahren, damit andere, jetzt für weniger Geld eingestellt werden können. Damit war ich in unserem Büro kein Einzelfall. Und weiter - warum reicht es nicht? Weil natürlich "Vater" nicht bzw. kaum etwas zahlt für seine Kinder. Details führten hier zu weit. Ich finde einfach mal ganz viele Ansätze falsch in diesem Staat, aber es muß noch ein Funken Gerechtigkeit übrig bleiben und sollte registriert werden (auch hier im Forum), wenn jemand - wie in diesem Fall "Aufstocker" ist. Wir sind ja nu`mal nicht hier, um Fragestellern ein schlechtes Gefühl zu vermitteln (auch, wenn das im Einzelfall manchmal zugegebenermaßen schwer fällt und dann doch mal Stellung bezogen werden muß). Aber wie gesagt - dieser Fall hier liegt anders.


Hallo Lirafe

Hatte es aus den Auge Verloren Das Sunshine " Aufstockerin " ist


Bin auch Alleinerziehender Vater von drei inzwischen erwachsene Kinder und ich bin stolz auf sie, trotz der alltäglichen Fehler die ich begangen habe, sie liebenswerte Menschen geworden sind und sie in mir heute ein guten freund sehen.


Ja, beim täglichen Spagat ist es oft sehr schwer die Zuversicht nicht aufzugeben.


lg.
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