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Befristete Erwerbslosenrente/Hartz4 Bezug

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  #1  
Alt 16.09.2011, 11:40
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Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 3
Standard Befristete Erwerbslosenrente/Hartz4 Bezug

Hallo,

aufgrund einer chronischen Erkrankung erhalten mein Kind und ich seit einiger Zeit Hartz4.
Seit kurzem bekomme ich eine minimale befristete Erwerbslosenrente, die bis auf einen
kleinen Betrag zu ca. 98% VOLL mit unserem Alg2 Bezug verrechnet wird, sodass ich quasi
keinerlei Vorteile durch die Rente habe.
Die Bearbeitungszeit vor Rentenbezug betrug 10-11 MONATE
und die gesamte Summe wurde vom JobCenter einbehalten. Erst im Frühjahr 2011 wurde ich zur Gutachterin geschickt. Ist das rechtens ?? Danke für kompetente Antworten. Dossisses
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  #2  
Alt 16.09.2011, 12:29
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Beiträge: 2.291
Standard

Zitat:
sodass ich quasi
keinerlei Vorteile durch die Rente habe.
welche vorteile möchtest du denn durch die rente haben? selbstverständlich kann man dir die rente nicht nachträglich auszahlen, wenn du in dieser zeit hartz4 bezogen hast. -wünsch dir was- war mal eine zdf-unterhaltungssendung in den 70ger Jahren!
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  #3  
Alt 16.09.2011, 12:29
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Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 56
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Ganz grundsätzlich:
Die Rente ist nach § 11 SGB II als Einkommen anzurechnen, solange es sich nicht um eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz oder um eine Rente aus dem Bundesentschädigungsgesetz handelt. Das ist hier nicht der Fall, da gilt § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II (falls du nachlesen willst).
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  #4  
Alt 16.09.2011, 17:35
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Beiträge: 3
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Dass die Rente angerechnet wird, ist mir klar - ich bin der Meinung, dass ich davon zusätzlich 100,-Euro plus 20% vom Rest behalten darf, da ich sonst kein Einkommen habe. Stimmt das nicht ???
Dossisses
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  #5  
Alt 16.09.2011, 18:45
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Ich bin kein SGB II-Experte (eher im BEreich SGB XII angesiedelt), aber ich meine, dass das nur für Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit gilt. Also nur für Erwerbstätige. Siehe § 11b Absätze 2 u. 3 SGB II.
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  #6  
Alt 16.09.2011, 19:53
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Zitat:
ich bin der Meinung, dass ich davon zusätzlich 100,-Euro plus 20% vom Rest behalten darf,
diese freibeträge gibt es nur für menschen, die was dafür tun, um, wenn auch nur zum teil, aus der bedürftigkeit heraus zu kommen. wer wie du, lediglich eine andere sozialleistung bezieht, der geht leer aus.
sag ich doch: wünsch dir was, gabs in den 70ern. schlag nach bei wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%BCnsch_Dir_was
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  #7  
Alt 16.09.2011, 19:55
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Genau so sieht es aus. Deshalb heißt es ja auch Freibetrag für ERWERBSTÄTIGE.

Von anderen Einkünften wäre die Versicherungspauschale (30 Euro), ggf. vorhandene Kfz-Haftpflicht und ggf. vorhandene Riesterrente absetzbar.

Turtle
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