Bei Antragstellung Vater noch arbeitslos

  • Hallo an alle,
    bin neu hier und habe folgende Frage: Ab Ende September nehme ich mein Erststudium auf und möchte einen Antrag auf BAFöG stellen. Ab dem 1.10. beginnt mein Vater eine neue Arbeit, er war bis dahin 5 Monate arbeitslos. Wann soll ich den Antrag stellen? Wenn mein Vater wieder Einkommen nachweisen kann? Geht mir dann nicht ein Monat verloren? Denn BAFöG wird meines Wissens doch erst ab Antragstellung berechnet. Stelle ich den Antrag rechtzeitig, sind die Einkünfte meines Vaters jedoch noch auf Arbeitslosengeld-Basis. Wer weiß dazu einen Rat? Danke an alle und ein schönes Wochenende!

  • Hallo advokat,
    freue mich, wenn ich zur allgemeinen Erheiterung beitragen konnte und danke für die Antwort. Soviel ich weiß, dauert die Bearbeitung eines BAFöG-Antrages in der Regel ca. 2 Monate, d.h., wenn der Bescheid ergeht, haben sich die Vermögensverhältnisse überschnitten und ich müsste den zuviel berechneten Zuschuss wieder zurückzahlen. Und es ist - zumindest für mich - schwierig, Geld überwiesen bekommen zu haben, von dem ich nicht weiß, wieviel mir davon tatsächlich zu steht. Eine Rückzahlung bzw. Anrechnung auf die kommenden Monate kann ich mir nicht leisten. Deshalb meine Frage! Erkenne nicht wirklich, was an meiner Frage falsch war. Vielleicht kann es jemand, der genug Geld monatlich zur Verfügung hat, auch nicht verstehen. Also sorry, dass ich das Forum mit dieser "blöden" Frage behelligt habe. Und wieder was dazu gelernt! :rolleyes: