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Bekomm geld für berechnung abgezogen

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  #1  
Alt 24.05.2009, 20:17
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Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 36
Standard Bekomm geld für berechnung abgezogen

Hallo, meine Schwiegermutter geht auf Steuerkarte Arbeiten, sie hat einen Sohn noch zuhause wohnen er ist schüler (19). Also aleinerziehend!!! Verdient 380 Euro bekommt von der Arge die Miete bezahlt und bekommt von der Arge 200 Euro auf das Konto plus Kindergeld. Bei der Arge wurde ihr jetzt gesagt das sie jeden monat 30€ für die berechnung abgezogen bekommt. Meine frage jetzt seit wann bekommt man wenn man arbeiten geht oder überhaupt wenn jeden monat neu berechnet werden muss geld dafür abgezogen????? Ist das Rechtens???
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  #2  
Alt 24.05.2009, 21:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 16
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Für die monatliche Berechnunung darf die ARGE kein Geld verlangen!!

Falls ihr also Geld wegen der monatlichen Berechnung bezahlen muss, so widersprecht diesem schriftlich!
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  #3  
Alt 24.05.2009, 23:24
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Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 593
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Das kann nicht sein, das klingt nach Bearbeitungsgebühr, wenn es denn stimmt.
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  #4  
Alt 25.05.2009, 05:17
Erfahrener Benutzer
 
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Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Ich könnte mir vorstellen, dass es sich bei der Auslegung "Abzug" um ein Verständnisproblem, also ein Mißverständnis handelt, dass also die Aussage des Sachbearbeiters von deiner Schwiegermutter einfach nur falsch interpretiert worden ist. Es gibt doch diesen Betrag in Höhe von 30 €, der nicht für die Bearbeitung ab gezogen wird, sondern da sie auf Steuerkarte arbeitet, bei der Berechnung berücksichtigt, abgezogen wird, so dass es ihr meiner Meinung nach nicht zum Nachteil gelangt, sondern das Gegenteil der Fall ist. Aber richtig kenne ich mich damit nicht aus. Die Bearbeitungsgebühr halte ich für ausgeschlossen, darüber muss deine Schwiegermutter sich sicher keine Gedanken machen.

Habe hier im Forum öfter mal Antworten, bei denen diese 30 € zur Sprache kamen, von anderen Teilnehmern gelesen. Ich glaube "Jalale" oder "Kitty121" könnten hierzu Genaueres sagen.

Gruß. Lirafe
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  #5  
Alt 25.05.2009, 11:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Ab Volljährigkeit gibt es 30 Euro Versicherungspauschale für den Sohn.Ich denke mal das du das meinst.Das Geld kommt euch aber zugute nicht umgekehrt.
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  #6  
Alt 25.05.2009, 12:08
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@kitty121
Wußte doch, dass du da Bescheid weißt und die Vermutung, dass die Schwiegermama etwas nur falsch interpretiert hat, sich bestätigen könnte.
Gruß. Lirafe
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  #7  
Alt 25.05.2009, 12:21
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Sie sollten nochmal den Bescheid genau lesen manchmal versteht man es nur beim zweiten Anlauf.
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  #8  
Alt 25.05.2009, 12:25
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Ja schon, aber sie haben ja bislang nur die "mündliche" Auskunft; daher meine Einschätzung, dass hier ein Verständnisproblem die Frage aufgeworfen hat.
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  #9  
Alt 25.05.2009, 12:29
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Es hat vielleicht der SB nicht richtig erklärt aber auf dem Bescheid wird es ja dann stehen.
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