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#1
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hallo ihr lieben,
kenne mich hier net so gut aus und hoffe in der richtigen kategorie gelandet zu sein! Es geht darum das ich das GEfühl das uns das Amt zuwenig bezahlt,egal wie ic hes drehe und wende,komme ich auf wesentlich mehr als wir vom Amt bekommen. hier unsere Einnahmen 1750 Lohn netto (2250 brutto)Amt berechnet 1900 wegen 2 einmalzahlungen 368 KG Ausgaben 544 Unterhalt 510 Miete 48 Gas 320 Spritkosten für Arbeitsweg Amt berechnet hier nur 100€ pauschale Mit den Daten bekam ich folgende Berechnung raus ![]() lt neuem Bescheid bekommen wir ab August aber nur 300€!!!Das kann doch nicht sein oder???? Ok mein Mann hat zwei Einmalzahlungen erhalten und das die mit einberechnet werden ist mir schon klar,aber ich verstehe einfach nicht warum das durchschnittseinkommen soviel höher sein soll als es wirklich ist. Selbst wenn ich die DAten vom Amt nehme,bekomme ich mehr raus ![]() Es wäre so super lieb wen Ihr da mal schauen könntet.
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Alles Liebe Eure Manu
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#2
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Hört sich doch gut an: 1750 Euro Gehalt, 700 Euro Hartz4 und Kindergeld gibts ja auch noch. Wieviel willst du denn haben?
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#3
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Der Rechner rechnet schon mit den neuen Freibeträgen für Erwerbstätigkeit. Die gelten aber lt. SGB II frühestens ab 1.7. bzw. (für "Alt-ALG2-Bezieher") ab Ablauf des aktuellen Bewilligungsabschnittes, der nach dem 1.7. endet (§ 77 Abs. 3 SGB II): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__77.html
Von daher ist die Berechnung jetzt (noch) falsch. Denn momentan bekommt ihr noch den alten Freibetrag. Turtle |
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#4
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Zitat:
Ich will nur das was uns zusteht,und ich habe wie gesagt das gefühl das es zuwenig ist. Wenn das wirklich 700€ wären täte ich luftsprünge machen....
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Alles Liebe Eure Manu
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#5
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Zitat:
der neue betrag ist ab 1.8. und ab dann sind es 300€ . Danke für den link,muß mir das mal in ruhe durchlesen....
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Alles Liebe Eure Manu
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#6
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Hallo,
Aber wo ist denn primär die " Situation " , wenn manche Zusatzleistungen nun ins ALG II der BG mit eingerechnet werden ? Ich habe ja nun schon Magengeschwüre, aber meine Vorausbildung würde auf dem 1.Arbeitsmarkt den benannten Basislohn ergeben. Schon ob der Lohnsicherheit würde ich mir da 15 Mal den Latschentechner in die Hand nehmen, ob überhaupt 1 Kind sicher ohne Zuschuss zu versorgen wäre. ![]() Ich warte immer noch darauf, dass mir eigene Doofheit zumindest am " Lohn " noch honoriert werden würde. ![]() 1750 Netto UND noch ALG II ![]() naja mfg allo Geändert von Allo (14.08.2011 um 01:08 Uhr) Grund: Kinder sind Verantwortung ...möglichst ohne Zuschuss |
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#7
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@ allo,
wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest,hättest du gesehen das mein mann alleine für sprit um zur arbeit zu kommen über 300€ bezahlen muß,dann unterhalt von 544€ macht zusammen schon 844€ und somit liegt er unter dem Selbstbehalt....ist es da dann zuviel wenn wir als 4 köpfige Familie um Hilfe fragen????Rechne Dir das mal aus: 1750-320(Sprit)-544(Unterhalt)-574(Miete)-48(Gas) und 100€ (Strom)!!!! Summasumarum bleiben 164€ über und das bei 4 Personen. Dazu kommen dann zwar 368 KG,sind dann etwas über 500! DA haben andere Familie wesentlich mehr und die leben komplett vom Staat......so und nun sage mir das es immer noch unfair ist um hilfe zu bitten. Er zahlt wenigstens noch unterhalt für seine eigenen Kinder während meine vom Amt leben müßen weil ihr leiblicher Vater NIX zahlt. Dazu kommt noch das ich zur Zeit NICHT arbeiten darf.
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Alles Liebe Eure Manu
Geändert von Manuela37 (14.08.2011 um 10:31 Uhr) |
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#8
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danke für deine sorge,aber ich passe schon auf mich auf.....aber wenn du dir den letzte nsatz mal von allo anschaust weiß du warum ich nicht nur hier um hilfe biotte,denn solche sprüche tun einfach nur weh,anstatt mal richtig zu lesen und nach dem grund zu fragen WARUM wir hilfe benötigen,nein da wird man verurteilt ohne die hintergründe zu kennen.
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Alles Liebe Eure Manu
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#9
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Außerdem bringt es dir nichts, dass du - nur, weil es hier auch kritische Antworten gibt - auf jemanden vertraust, der dich ggf. noch mehr in die Kacke reinreitet, weil er von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.
Oder bist du fachlich so kompetent, dass du die Qualiät der Antworten (hier gäbe es ja u. U. User, die auf falsche Antworten hinweisen) einschätzen kannst? Doch sicherlich nicht, sonst würdest du keine Hilfe brauchen. Turtle |
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#10
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Die Qualität der auf der HP veröffentlichen Daten spricht "für sich"... Die Rechtsgrundlagen für die Regelsätze der Kinder von 0 bis 17 wurden wohl nicht gefunden. Beim Mehrbedarf fehlen weitere Mehrbedarfe, die es nach § 21 SGB II noch gibt... Von daher hätte man sich die paar dort stehen Infos auch direkt aus dem SGB II holen können. Und zwar wesentlich vollständiger.
Turtle |
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