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| Umfrageergebnis anzeigen: Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, wer hat geklagt? | |||
| Niemand |
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0 | 0% |
| Ich |
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1 | 100,00% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#1
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Am 14.August 2006 bin ich ein Arbeitsverhältnis eingegangen. Dieses wurde vom Arbeitgeber - ohne Angaben - von Gründen - nach 7 Arbeitstagen gekündigt.
In diesen 7 Arbeitstagen habe ich 76,5 Stunden gearbeit zuzgl. 2 Std. Autofahrt. Dieser Lohn für August wird mir Mitte September ausbezahlt. Die ARGE sagt nun, dass dieses Entgelt für den Monat September angerechnet wird. Mein Einwand, dass dieser Lohn für den Monat August sei, und man mir das zuviel gezahlte ALG II wieder abziehen solle, und mir dafür den Lohn lassen sollte, reagierte man kurz und knapp: Geht Nicht! Einnahmen würden in dem Monat angerechnet, in dem sie zufließen. Kurzum: Ich habe praktisch umsonst gearbeitet. Wer weiß was anderes und kann mich dementsprechend informieren? Gruß Mistreated |
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#2
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Hallo Mistreated,
was anderes wies ich nicht. Die ARGE hat hier völlig korrekt gehandelt Es kommt auf den Zufluss an, das heißt, wenn das Geld dir im Monat September zugeflossen ist, so wird es auch für diesen Monat angerechnet. Dafür gibt es die DVO's, wo man dies nachlesen kann. Liebe Grüße Kätzchen35
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Sorry, hab bei der Abstimmung falsch geklickt...........................@ admin des Forums: bitte löschen!!!
Kätzchen35
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