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Berechnungsgrundlage bei selbständiger Tätigkeit

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  #1  
Alt 17.12.2006, 17:22
blue_nama
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berechnungsgrundlage bei selbständiger Tätigkeit

Hallo,

ich hatte über einige Monate einen Job auf Honorarbasis (450 Euro im Monat), den ich als solchen auch bei der ARGE gemeldet habe.

Jetzt ist mir der Rückzahlungsbescheid ins Haus geflattert, aus dem ich leider nicht ersehen kann, wie sich der Rückzahlungsbetrag errechnet.
Nachdem ich schon seit längerem im Netz und den entsprechenden Gesetzestexten am Suchen bin, leider bislang erfolglos, kann mir vielleicht hier im Forum jemand einen Hinweis geben.


Ich weiß nur, dass es eine Betriebskostenpauschale und diverse weitere Abzugsmöglichkeiten gibt wie Werbungskosten o. ä. Aber was ist mit dem Betrag von 100 Euro der erstmal als anrechnungsfrei gilt? Wird der davon unberücksichtigt immer frei gehalten oder gilt das nur für Jobs in "abhängiger Beschäftigung?
Ich muss ja bei der Steuererklärung auch unterscheiden nach Formblatt N und Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Falls das relevant ist; ich lebe mit meinem 10jährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft, Unterhalt und das komplette Kindergeld werden von unserem "Anspruch" abgezogen.


Ich würd mich über eine kleine Hilfe zur Aufklärung freuen.
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