Bürgerarbeit

  • Hallo an Alle,


    hab von der Arge einen Vermittlungsvorschlag für das Modellprojekt Bürgerarbeit mit begleitendem Coaching erhalten.
    Übt jemand solch eine Bürgerarbeit aus und kann mir sagen, was dabei an (Mehr)Geld im Geldbeutel hängen bleibt!
    Der Lohn liegt bei 900,- Brutto bei 30 Wochenstunden.
    Bürgerarbeit muß doch nach Tarif bezahlt werden..oder?


    Gruß

  • bei 900 € Brutto ist der Freibetrag 260 €, die man dann mehr hat.


    Auf der Website des BVA steht dazu: "Das Bruttoarbeitsentgelt muss dem tariflichen Arbeitsentgelt für die auszuübende Tätigkeit entsprechen und bei 30 Wochenstunden mindestens 900,- € und bei 20 Wochenstunden mindestens 600,- € betragen."


    Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) findet keine Anwendung bei Beschäftigten, die Arbeiten nach den §§ 260ff SGB III verrichten. Diese sogenannte „Öffnungsklausel“ gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Modellprojekts „Bürgerarbeit“.

  • Sei doch zufrieden über den Freibetrag und den RV-Anspruch von 900 € Brutto. Sonst schnappt "der nächste bitte" zu und Du hast nichts oder einen 1 €-Job. Da sind die Rahmenbedingungen schlechter.

  • [quote='GG52','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=79331#post79331']bei 900 € Brutto ist der Freibetrag 260 €, die man dann mehr hat.


    nach meiner Berechnung müßte das bei Bürgerarbeit so aussehen:


    900,00 € Bruttoverdienst
    100,00 € Grundfreibetrag
    160,00 € weiterer Freibetrag (20 % von 800,00 €)
    260,00 € Gesamtfreibetrag


    726,92 € Nettoverdienst Bürgerarbeit
    - 260,00 € Freibetrag
    = 466,92 € anrechenbares Einkommen


    Mein Bedarf:
    374,00 € Regelleistung
    + 480 € KdU
    = 854 € ALG II gesamt
    -466,92 € anrechenbares Einkommen
    = 387,08 € ergänzend zu ALG II


    hätte ich also keine 260,- sondern 387,08 Euronen mit Bürgerarbeit mehr im Geldbeutel. Ist das richtig???



    Gruß

  • wo stelle ich einen Antrag auf Tarifbezogenen Lohn? Verdi???


    Den müsstest du beim Arbeitsgericht einklagen. Erfolgsaussichten ungewiss. Nach Meinung des Gesetzgebers ist Bürgerarbeit eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, für die der TVöD nicht zur Anwendung kommt. Die Gewerkschaft ist anderer Meinung. Das könnte sich dann bis zum BAG hochschaukeln.