Darf die arge bafög komplett von alg2 abziehen????

  • Hallo,
    ich bekomme ALG II und habe einen eigenen Haushalt. Da ich jetzt eine schulische Ausbildung begonnen habe, habe ich Bafög beantragt. Bei der Schulform die ich mache bekomme ich höchsten 212 euro bafög als Aufstockung zum Lebensunterhalt. Darf die ARGE mir den Betrag den ich an Bafög bekomme dann komplett abziehen?

  • nein, aber wie dies zu handhaben ist, ist heftig umstritten


    beispiele:
    Kein Einkommen
    LSG Sachsen L 2 B 291/07 AS-ER vom 17.09.200; SG Chemnitz, S 29 AS 1100/05 vom 19.06.2006


    im Einzelfall nach zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln Aufteilung der auf den Unterhalt und auf die Ausbildung entfallenden Anteile vorzunehmen
    Als zweckbestimmte Einnahmen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a ist der Anteil der Ausbildungsförderung zu berücksichtigen, der mit Nachweisen belegt und in angemessenem Umfang auf Ausbildungsförderung entfällt. Erst wenn dies nicht möglich oder wenn Antragsteller im SGB II-Verfahren hierauf nicht besteht, kommt pauschalierende Festlegung des Ausbildungsanteils der Ausbildungsförderung durch Behörde in Betracht (Schulgeld u. Aufwandspauschale für Zusatzleistungen der Schule ist solche ausbildungsbedingte Ausgabe sowie Fahrkosten für einfache Strecke)
    LSG Sachsen L 2 AS 43/07 vom 25.10.2007


    Beim Schüler-Bafög ist 20 % bei Einkommensanrechnung unberücksichtigt zu lassen
    SG Aachen v. 11.11.2008, S 14 AS 130/08 ER; SG Aurich - S 15 AS 147/07 ER, 04.04.07; SG Berlin vom 04.05.2006, Az.: S 101 AS 462/06


    Bezieht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Schüler-BAföG, sind bei Einkommensanrechnung die notwendigen Ausbildungskosten (hier Schulgeld und Fahrtkosten) nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II abzuziehen. 20 % als Ausbildungsbedarf von der Einkommensanrechnung auszunehmen nicht zulässig.
    LSG Berlin Beschluss vom 28.03.2008, L 28 B 553/08 AS ER; vom 26.03.2007L 32 B 399/07 AS ER; SG Meiningen - S 19 AS 282/06, 27.06.07



    Die Bundesausbildungsförderung kann teilweise als Einkommen beim Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8645) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16(8343) mitteilt, gilt das für den BAföG-Teil, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Der Teil, mit dem Ausbildungskosten abgedeckt werden, wäre hingegen nicht anzurechnen. Weiter heißt es, der exakte Anteil der auf die Ausbildungskosten und den Lebensunterhalt entfallenden Ausbildungsförderung sei gesetzlich nicht geregelt. Deshalb werde der anrechnungsfreie Ausbildungskostenteil pauschal mit 20 Prozent der Förderung angenommen.

  • Hallo Advokat!


    Ja, ist es denn zu fassen, es geht ja doch ! Endlich mal eine Antwort wie ich mir das hier im Forum aus Deiner Feder ja schön lange mal gewünscht habe!


    Verständlich, aufklärend, hilfreich - Respekt!


    Es geschehen noch Zeiten und Wunder!? Hat aber lange gedauert!



    Dann kann ich hier ja bald aufhören, bin einigen ja sowieso zu unsensibel!



    Gruss

  • Muß ich jetzt nochmal nachfragen.Bei meiner Tochter wurde das Bafög bis auf diesen minimalen Freibetrag komplett auf das ALG2 angerechnet.Sie bezahlt von dem Bafög monatlich 160€ Schulgeld.Hätte dieser Betrag jetzt berücksichtigt werden müssen oder kann das jede ARGE machen wie sie will????????

  • Wenn sie davon das Schulgeld zahlt dürfte es nicht angerechnet werden, soweit diese Ausbildung nicht von einer staatlichen Schule auch angeboten wird, DENN eine private Ausbildung ist Privatsache (leider). Also ihr müsst nachweisen, dass keine staatliche Schule GENAU diese Ausbildung anbietet.

  • Deshalb haben die das wahrscheinlich angerechnet denn es ist eine Privatschule allerdings mit Bafög Förderung.Ich hatte damals in der Berufsberatung nachgefragt und da wurde mir gesagt das es diese Ausbildung nur in der staatlichen Schule gibt wenn sie einen Lehrvertrag vorweisen kann was nicht der Fall war.Eine solche staatliche Schule gibt es auch nicht bei uns in der Nähe und so hätte meine Tochter entweder eine Wohnung nehmen müssen am Ausbildungsort oder recht lange fahren müssen.

  • Hallo,


    ich hoffe dieses Thema ist noch nicht ganz tot...


    meine Situation ist ähnlich wie bei Kitty121.


    Mein Vater bekommt in Kürze auch ALG II und ich habe schon im Nov. 08 BAföG beantragt. Ich mache ein 6-monatiges Praktikum, das zum Studium notwendig ist. Muss da auch alle Kosten selbst tragen, Material etc.
    Und hauptsächlich bin ich an einer Schule um meine Bewerbungsmappe fürs Visuelle Kommunikation-Studium anzufertigen. Dafür zahlen wir auch Schulgeld - 220 € monatlich. Das kann ich definitiv NICHT an einer staatlichen kostenfreien Schule machen...
    Ich hab den endgültigen Bescheid noch nicht bekommen, aber ich denke in 3 Wochen weiß ich wie viel genau ich bekomme etc. Auf jeden Fall wird es mit Studien-BAföG gefördert.


    Wird das meinem Vater dann auch angerechnet?? Obwohl das ein Studien-BAföG ist? Was natürlich ICH zur Hälfte zurückzahlen muss? Das BAföG würde genau die Kosten decken, die ich durch die Schule und Praktikum habe...


    Ich lese überall immer nur von Schüler-BAföG, passend zu meinem Fall habe ich bin jetzt noch nichts gefunden was mir weiterhilft... :confused:


    LG

  • Also nein. Dein Studien-Bafög wird deinem Vater nicht angerechnet als Einkommen. Das meintest du doch, oder? Und anhand deiner Fragestellung gehe ich mal davon aus, dass ihr zusammen in einer Wohnung lebt? Ihr seid damit dann keine BG (Bedarfsgemeinschaft), sondern eine HG (Haushaltsgemeinschaft). Er erhält den für ihn gültigen Grundsicherungsbetrag zzgl. Hälfte der Miete und Mietnebenkosten. Die zweite Hälfte der Mietkosten entfällt auf dich, weil ihr ja - wie erläutert - eine HG seid, in der dann jeder seinen Anteil trägt.


    Dass das Bafög übrigens zur Hälfte ein Kredit ist, wird bei anderen Anträgen (beispielsweise Wohngeldantrag oder dergleichen) berücksichtigt. Es wird bei Berechnungen jedweder Art immer nur der halbe Wert zugrunde gelegt.