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#11
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Also nein. Dein Studien-Bafög wird deinem Vater nicht angerechnet als Einkommen. Das meintest du doch, oder? Und anhand deiner Fragestellung gehe ich mal davon aus, dass ihr zusammen in einer Wohnung lebt? Ihr seid damit dann keine BG (Bedarfsgemeinschaft), sondern eine HG (Haushaltsgemeinschaft). Er erhält den für ihn gültigen Grundsicherungsbetrag zzgl. Hälfte der Miete und Mietnebenkosten. Die zweite Hälfte der Mietkosten entfällt auf dich, weil ihr ja - wie erläutert - eine HG seid, in der dann jeder seinen Anteil trägt.
Dass das Bafög übrigens zur Hälfte ein Kredit ist, wird bei anderen Anträgen (beispielsweise Wohngeldantrag oder dergleichen) berücksichtigt. Es wird bei Berechnungen jedweder Art immer nur der halbe Wert zugrunde gelegt. Geändert von lirafe (27.02.2009 um 11:15 Uhr) |
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