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Darf Februarlohn angerechnet werden wenn ab März erst Bedürftigkeit ist?

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  #1  
Alt 24.04.2009, 15:22
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Standard Darf Februarlohn angerechnet werden wenn ab März erst Bedürftigkeit ist?

Hallo, kann mir jemand helfen? Waren heute bei der Arge wegen Fortzahlungsantrag. Die Dame fischte sich einen Kontoauszug vom 13 Februar heraus wo die letzte Lohnzahlung meines Mannes drauf war. Erlaubt sind ja nur die Auszüge der letzten 2 Monate und das wäre bis 24.02.09. Jedenfalls sagte sie das der Lohn jetzt hinzugezogen würde bei der Berechnung des ALG II. Wir sind aber erst seit März wieder bedürftig. Wie geht das denn, ist so etwas denn erlaubt? Wir haben im Februar doch keine Leistungen erhalten wie kann sie jetzt den Februarlohn der ja eigentlich vom Januar ist (da rückwirkend gezahlt) einberechnen? Mein Mann ist offiziell ab März wieder arbeitslos. Ich habe keine Leistungen erhalten da mein Mann relativ gut verdient hat.
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  #2  
Alt 24.04.2009, 16:11
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Wenn ihr erst ab März wieder Leistungen beantragt habt hat der Februarlohn keinerlei Präsenz.Die SB kann nur das Berechnen was in dem Monat für den Leistungen beantragt werden an Geld eingegangen ist.Ihr solltet sie auf die Gestzmäßigkeiten hinweisen und wenn der Bescheid schon ergangen ist Widerspruch einlegen.
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  #3  
Alt 24.04.2009, 16:14
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Bekommt Dein Mann denn für den Februar ( also dann nachträglich ausgezahlt eben im März ) noch Lohn??

Wenn er erst ab März wieder arbeitslos ist müsste da ja noch was gekommen sein...

Und das dann für den März anzurechnen wäre ok da eben das Zuflußprinzip gilt...

Wohin ist denn sonst der Lohn für den Februar verschwunden??
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  #4  
Alt 24.04.2009, 16:29
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Hallo,
er hatte ende Januar seinen letzten Arbeitstag. Die Arge wußte das er rückwirkend Lohn bekommt und haben ihn dann aus diesem Grund erst ab März arbeitslos gemeldet. Im februar war er auch schon ohne Job aber durch den Lohn noch nicht bedürftig
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  #5  
Alt 24.04.2009, 19:37
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Also wenn die arge euch im februar nichts gezahlt hat, weil ihr da noch den januar-lohn erhalten habt, dann ist sie doch einem irrtum erlegen. der januar-lohn kann doch nicht für februar verbraucht werden und dann im märz noch einmal angerechnet werden. wie oben schon erwähnt, gilt doch beim einkommen das zuflussprinzip - unter dem ich ja auch leiden muss - zahlung ende mai wird voll für den mai mit angerechnet -. ich würde noch einmal beim sachbearbeiter vorsprechen und in ruhe alles erneut erklären, damit ihr evtl. ohne widerspruch schneller zu geld kommt. ansonsten solltet ihr widerspruch einlegen.
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  #6  
Alt 24.04.2009, 19:42
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Danke jolik, ich mache mich so fertig, habe Angst das wir ohne Geld da sitzen
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