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#1
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Hallo,
ich bin am 01.09.2006 nach Selbständigkeit in Hartz 4 gekommen. Zum 01.10.2006 ist meine Freundin bei mir eingezogen. Sie hat seit dem 01.10.2006 einen festen Job und erhält Netto ca. 1.300 Euro. Keine Kinder vorhanden. Ich bekomme nun 188 Euro vom Amt; diese Summe wird direkt an den Vermieter überwiesen (den Restmiete zahlt meine Freundin). Nun meine Frage: Darf das Geld von meiner Freundin schon voll angerechnet werden? Die Frage ist aufgekommen, da ich gehört habe das von einer eheähnlichen Gemeinschaft erst ab einem Jahr ausgegangen wird?! Bitte helft mir weiter! Danke ![]() |
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#2
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Hallo,
nun dann geht doch in den Widerspruch. Sollte die Frist dazu schon abgelaufen sein, dann stellt einen Überprüfungsantrag. Es ist gesetzl. festgelegt worden, das erst nach einem Jahr des Zudammenlebens" ein wechselseitiger Wille" vermutet werden darf, füreinander einzustehen. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Hallo Kätzchen,
vielen Dank für Deine Antwort. Jetzt erst mal zum Amt marschieren Hat sonst noch wer Erfahrungen gemacht? Bitte antworten!! Danke und alles Gute Hawaii |
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#4
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Sei froh, dass Du überhaupt noch was bekommst, so bist Du noch krankenversichert. Der Verdienst Deiner Freundin ist ja schon hart an der Grenze. Wenn sie zu einem ungüstigen Zeitpunkt Überstunden auf dem Lohnzettel hat und das Amt gerade diesen sehen will, hast Du ein Problem mehr.
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___________________________________ Viele Grüße Antragsteller |
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