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Darf Gehalt der Freundin angerechnet werden?

 
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  #1  
Alt 04.01.2007, 10:22
hawaii73 hawaii73 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2007
Beiträge: 2
Standard Darf Gehalt der Freundin angerechnet werden?

Hallo,
ich bin am 01.09.2006 nach Selbständigkeit in Hartz 4 gekommen. Zum 01.10.2006 ist meine Freundin bei mir eingezogen. Sie hat seit dem 01.10.2006 einen festen Job und erhält Netto ca. 1.300 Euro. Keine Kinder vorhanden.

Ich bekomme nun 188 Euro vom Amt; diese Summe wird direkt an den Vermieter überwiesen (den Restmiete zahlt meine Freundin).

Nun meine Frage: Darf das Geld von meiner Freundin schon voll angerechnet werden? Die Frage ist aufgekommen, da ich gehört habe das von einer eheähnlichen Gemeinschaft erst ab einem Jahr ausgegangen wird?!

Bitte helft mir weiter!
Danke
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  #2  
Alt 06.01.2007, 18:31
Kätzchen35 Kätzchen35 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 537
Standard

Hallo,

nun dann geht doch in den Widerspruch. Sollte die Frist dazu schon abgelaufen sein, dann stellt einen Überprüfungsantrag.
Es ist gesetzl. festgelegt worden, das erst nach einem Jahr des Zudammenlebens" ein wechselseitiger Wille" vermutet werden darf, füreinander einzustehen.

Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #3  
Alt 09.01.2007, 12:46
hawaii73 hawaii73 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2007
Beiträge: 2
Standard Danke!

Hallo Kätzchen,

vielen Dank für Deine Antwort. Jetzt erst mal zum Amt marschieren

Hat sonst noch wer Erfahrungen gemacht? Bitte antworten!!

Danke und alles Gute
Hawaii
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  #4  
Alt 25.01.2007, 14:05
Antragsteller Antragsteller ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2006
Beiträge: 5
Standard

Sei froh, dass Du überhaupt noch was bekommst, so bist Du noch krankenversichert. Der Verdienst Deiner Freundin ist ja schon hart an der Grenze. Wenn sie zu einem ungüstigen Zeitpunkt Überstunden auf dem Lohnzettel hat und das Amt gerade diesen sehen will, hast Du ein Problem mehr.
__________________
___________________________________
Viele Grüße
Antragsteller
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