Darlehen der Eltern für Dispo-Kredit

  • Hallo zusammen,


    ich habe da noch ein Frage.


    Wie ist es, wenn Eltern ihren Kinder, die ALGII beziehen und tief im Dispo stecken (ca. 1400EUR), den Dispo-Kredit ausgleichen. Ein Darlehensvertrag besteht. dort ist geregelt, dass eine Rückzahlung erst erfolgt, wenn das überwiesene Geld nicht zweckgebunden verwendet wird. Es steht ausdrücklich drin, dass das Darlehen zinslos für den Dispo-Kredit gewährt wird.


    Die Rückzahlung erfolgt erst, wenn er wieder in Arbeit ist bzw. ein anspruch auf ALGII besteht. Bzw. wie oben erwähnt nicht zweckmäßig verwendet wird.


    ist das OK so? oder muss die Rückzahlung mit z. B. 30EUR monatlich vereinbart werden?


    LG :confused:

  • Wenn das Darlehen zweckgebunden ist, darf es meines Wissens nicht angerechnet werden. Es reicht auch, wenn im Darlehensvertrag die Rückzahlung nach Arbeitsaufnahme vereinbart wird.


    Bsp.: Man bezieht eine neue, nicht angemessene Wohnung und bekommt die Kaution von Verwandten geliehen. Im Darlehensvertrag wird dann festgelegt, dass das Darlehen zinslos für die Kaution gewährt und erst nach Auszug zurückgezahlt wird. Das akzeptiert die ARGE ohne Probleme.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Schwester19,


    du solltest - wie Jana schon schrieb - vermutlich darauf achten, dass es zinslos ist (sonst ist es in denem Fall - Ablösung Dispo) nicht plausibel und es muss gerade zweckgebunden sein. (Du schriebst "nicht" zweckgebunden, haste dich vielleicht nur vertan). Ich habe dir hierzu mal den nachfolgenden Text aus dem Februar d.J. kopiert:


    "Von Angehörigen geliehenes Geld ist kein Einkommen beim ALG II
    Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 10.02.2009 um 02:56 Uhr (Autor: pr)


    Nach einem am heutigen Montag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen darf ein zinsloses Darlehen eines Verwandten nicht auf ALG II Leistungen als Einkommen angerechnet werden (Az.: L 7 AS 62/08).


    Ein derartiges Darlehen sei auch dann nicht als Einkommen anzusehen, wenn der Hartz IV Bezieher mit dem Geld Rechnungen bezahlt oder Anschaffungen tätigt.
    Ferner sei es nicht erforderlich, dass der Darlehnsvertrag genauso dokumentiert ist, wie es unter fremden Dritten üblich wäre. Etwas anderes gelte lediglich dann, wenn eine Prüfung des Einzelfalls Zweifel am Vorliegen eines Darlehens ergebe und es folglich auf die Beweislast ankomme.
    Im konkreten Fall wurde einer ALG II Empfängerin von ihrem Onkel 1500 Euro als Darlehen auf das Konto überwiesen. Zudem erinnerte der Onkel in einem Brief ausdrücklich daran, dass das Geld zurückzuzahlen ist, sobald der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben gelungen ist.
    Die Richter werteten dies als schnelle und unbürokratische Hilfe als Ausdruck intakter verwandtschaftlicher Verhältnisse und verneinten infolgedessen das Vorliegen eines Scheingeschäfts. Die Rückforderung der Hartz IV Leistungen durch die zuständige Behörde komme somit nicht in Betracht."


    Gruß. Lirafe

  • Die ARGE MK wollte ein zinsloses Darlehen eines Verwandten zur Schuldentilgung als Einkommen anrechnen.


    Die Widerspruchstelle argumentierte:
    "Nach diesseits vertretener Auffassung ist der Zufluss des Darlehensbetrag als Einkommen des Widerspruchsführers auf dessen Bedarf anzurechnen."


    Umschuldung als Wertzuwachs. Toll!


    Das Urteil ist auch für Iserlohn bindend. Danke, für den Tipp.

  • Telekom-Richter
    Was ist MK für ein Landkreis? Natürlich wäre ein Urteil von noch höherer Instanz noch besser. Aber ich denke auch, dass das Urteil insgesamt bindend ist. Ich gaube auch nicht, dass eine andere zuständige Stelle, es auf eine weitere Klage deswegen ankommen läßt, weil die damit von H IV-lern zurzeit überschüttet werden.


    Wichtig wäre insbesondere aber, wenn jemand ein Darlehen eines Verwandten erwartet, dass dieser sinnvollerweise "zweckgebunden für ...." in den Betreff schreibt. Ansonsten: Bargeld ist auch nicht verkehrt und erspart Fragen.Quittungsblöcke gibt`s auch, auf denen man seinen Verwandten den Empfang quittieren kann.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo,


    schließe mich liralife an...Bargeld ist immer die beste Möglichkeit um Ärger und Stress zu vermeiden. Vielleicht können deine Eltern dir das Geld bar auszahlen und du lässt einen Teil deiner ALG2 Leistungen monatlich auf dem Konto um somit den Dispo zu tilgen.

  • Hallo zusammen :-)


    ich habe bereits mal ein Darlehensvertrag gefertig. Was haltet ihr davon? Bevor wir diesen anwenden, wird jedenfalls die Zustimmung der ARGE eingeholt.


    Darlehensvertrag zwischen Hugo und Ralf


    1. Der Darlehensgeber zahlt dem Darlehensnehmer einmalig einen Betrag zur Tilgung des Dispositionskredits an die Sparkasse in Höhe von _______ EUR in Bar auf das Konto Nr. __________ bei der , BLZ . Nach Eingang des o.a. Betrages stellt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine Empfangsquittung aus.


    2. Das Darlehen ist zinslos.
    Die Zahlung nach 1. erfolgt am _____.2009.



    3. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Darlehen ausschließlich zu dem in 1. vereinbarten Zweck zu verwenden.


    4. Der Darlehensvertrag gilt vorläufig unbefristet, solange der Darlehensnehmer von staatlichen Hilfen, namentlich Grundsicherung/ Arbeitslosengeld 2 nach SGB II oder XII, abhängig bzw. auf diese angewiesen ist.
    Sobald der Darlehensnehmer nicht mehr von staatlichen Hilfen abhängig ist, endet dieser Darlehensvertrag mit dem Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder XII geendet hat.


    5. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung endet der Darlehensvertrag mit dem Datum des Vertragsverstoßes. Hierzu bedarf es der schriftlichen Kündigung dieses Vertrages durch den Darlehensgeber.


    6. Ist dieser Vertrag nach 4. oder 5. beendet, zahlt der Darlehensnehmer mit Beginn des Folgemonats das bis dahin aufgelaufene Darlehen in monatlichen Raten an den Darlehensgeber zurück, deren Höhe dann individuell nach der Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers zwischen diesem und dem Darlehensgeber vereinbart werden.
    Die Rückzahlung leistet der Darlehensnehmer in Bar/per Überweisung auf das Konto Nr. _________ bei der Bank, BLZ ____________. Bei jeder Barzahlung stellt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Empfangsquittung aus.


    Unterschrift von Hugo u. Ralf



    UND JA :-) das Urteil habe ich auch gelesen... deswegen bin ich ja erst drauf gekommen. Weil aus dem Dispo kommt die Betroffene Person nicht so schnell raus.


    LG

  • Schwester19
    1.
    Also ehrlich gesagt, ist mir dein Vertrag, dafür dass das unter Verwandten vereinbart wird, zu "glatt".
    2.
    Was meinst du mit (Zitat): " Bevor wir diesen anwenden, wird jedenfalls die Zustimmung der ARGE eingeholt."


    Willst du wirklich vor Abschluss des Vertrages, den du machst, damit die Arge dir sozusagen "nichts kann", zur Arge - und gerade die fragen, ob du das richtig formuliert hast? (Könnte das blauäugig "Babys h`ve got blue eyes" sein?)


    Denk`noch mal darüber nach und/oder warte mal ab, was andere hier im Forum dazu meinen.


    Gruß. Lirafe


  • Hallo,
    vielen Dank für Eure Antworten. Bevor ich mit jemanden einen Darlehensvertrag mache, dann will ich vorher wissen, ob das OK ist. Ich würde ihm ja nur das Darlehen geben, wenn die Arge keine Einwendungen hat. Das Darlehen soll für den Dispo-Vertrag sein und nicht für den laufenden Lebensunterhalt. Deswegen wäre es doch sinnvoll vorher mit der ARGE zu sprechen, ob die nicht irgendwelche Einwende haben. Denke ich da falsch? Ich wollte mich dann vorher auch absichern...

  • Hallo Schwester,


    ich würde in keinem Fall vorher bei der ARGE auflaufen, da sitzen einige zwischen, denen zuzutrauen wäre,euch absichtlich eine falsche Formulierung zu sagen, damit sie das Geld doch anrechnen können.


    Vorschlag:


    Dalehensvertrag zwischen ...


    PArtei A gewährt Partei B ein Darlehen in Höhe von ??? Euro zum Ausgleich des Kontos Nr. ???


    Dieses Darlehen darf nur für den o. g. Zweck verwendet werden und dient der Vermeidung zusätzlicher Kosten durch Überziehungszinsen. Es wird zinslos gewährt.


    Die Rückzahlung erfolgt nach erneuter Arbeitsaufnahme.


    Datum und Unterschrift beider Parteien.


    Meiner Auffassung nach müsste das für euren Zweck genügen. Einfach aufsetzen, unterschreiben, GEld überweisen und eine Kopie des Darlehensvertrags zur Kenntnisnahme bei der ARGE einreichen.


    Sollten sie dennoch einen Änderungsbescheid mit Anrechnung des Darlehens schicken, schriftlich in Widerspruch gehen und (falls es für eure Region gilt) auf das Urteil verweisen. Die ARGE darf bis zur Klärung des Sachverhalts durch die Widerspruchsstelle und ggf. des Gerichts keine Rückzahlung der Leistungen fordern bzw keine Leistungen einbehalten.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana,


    vielen Dank.


    Aber warum macht die ARGE das? Warum würden sie uns ins offene Messer laufen lassen? Es dient dem Zweck Schulden zu tilgen....
    Von der Arge wäre das ja Täuschung... unfassbar.



    Woher weiß ich denn, dass das urteil auch für uns gilt??? Wir wohnen in Kiel (Schleswig-Holstein)
    Lieben Dank Dir :)

  • Telekom-Richter
    Was ist MK für ein Landkreis? Natürlich wäre ein Urteil von noch höherer Instanz noch besser. Aber ich denke auch, dass das Urteil insgesamt bindend ist. Ich gaube auch nicht, dass eine andere zuständige Stelle, es auf eine weitere Klage deswegen ankommen läßt, weil die damit von H IV-lern zurzeit überschüttet werden.




    Gruß. Lirafe


    ARGE MK steht für Märkischer Kreis. Im Jahr 2007 war die ARGE MK führend, was die Sanktionsschikanen in Nordrhein Westfalen anging.