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eheähnliche Gemeinschaft???

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  #1  
Alt 12.06.2010, 00:28
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Ausrufezeichen eheähnliche Gemeinschaft???

Hallo...hoffe hier kann mir jemand weiter helfen... ich habe seit 6 mon.einen Freund.Nun wollen wir zusammen ziehen,Er könnte dann auch zeitweise meine Tochter beaufsichtigen und ich wäre in der Arbeitszeit flexibler.
Nur bin ich der Meinung, dass man nach 6 Mon. nicht verlangen kann, dass er auch finanziell für mich und meine Kleine einnsteht...so wie ich das bei der Arge verstanden habe, wird sein Einkommen sofort nach dem Zusammenzug mit angerechnet?Gibt es da keine Möglichkeit.?
Sag schon mal lieben Dank für die Hilfe...
#L.G.Katrin
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  #2  
Alt 12.06.2010, 00:49
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Eigentlich könnt Ihr ein Jahr auf Probe zusammen ziehen das heisst das ihr ein Jahr lang nicht für den anderen einstehen müsst, du kannst bei der Arge sagen das es erst mal auf Probe ist!! Aber ich denke es werden noch mehr antworten kommen die sich da noch besser auskennen. Das Jahr auf Probe gibt es das weiss ich aber wie das läuft kann ich dir nicht sagen
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  #3  
Alt 12.06.2010, 01:20
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Da er auf deine Tochter aufpassen soll/kann, werdet ihr wohl nicht viel Glück haben, mit dem Jahr auf Probe.
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #4  
Alt 12.06.2010, 02:34
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es ist wohl ein nicht auszutreibender irrglaube, es gäbe ein probejahr

völliger unsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!

nach einem jahr zusammenleben wird vermutet, dass die haushalts- und wirtschaftsgeeinschaft, so sie denn besetht, auch eine bedarfsgemeinschaft ist

es findet eine beweislastumkehr statt

gleiches gilt, wenn dein freund das kind mit erzieht bzw. betreut, dann wird bg vermutet. aber diese vermutung kann man widerlegen
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  #5  
Alt 12.06.2010, 10:29
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Danke für eure Antworten...so wie`s aussieht, werde ich da nicht drum rum kommen??Ich finde es jedenfalls nicht in Ordnung,dass nur wenn man zusammenzieht,mein Freund finanziell ran gezogen wird!!!.
Was meintest du mit..."Vermutung kann man widerlegen"??
L.G.Katrin
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  #6  
Alt 12.06.2010, 12:46
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wieso denn nur,

grundlage einer bg ist eine haushalts- und wirtschaftsgemeinschaft. ausgaben, konten usw. könnt ihr doch trennen, wie in einer wg

eine eheähnliche gemeinschaft setzt einen einstandswillen voraus, wie ihn eheleute haben, ist dies der fall bei euch???

das problem ist, das über das system der bg völlig falsche vorstellungen herrschen und diese hier in solchen foren noch mit rechtlich unsinnigen angaben genährt werden

die bg ist ein rechtsbegriff
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  #7  
Alt 12.06.2010, 20:57
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Ja, es ist wie es ist. Wenn ihr beide zusammenzieht - und ann auch noch mit dem klitzekleinen Kind - werdet ihr als eine BG - Bedarfsgemeinschaft gewertet und zusammen "berechnet", so wie meine Vorredner (-Schreiber) es schon mitgeteilt haben.
Gruß. Lirafe
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  #8  
Alt 12.06.2010, 23:11
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Zitat:
Zitat von advokat Beitrag anzeigen
wieso denn nur,

grundlage einer bg ist eine haushalts- und wirtschaftsgemeinschaft. ausgaben, konten usw. könnt ihr doch trennen, wie in einer wg

eine eheähnliche gemeinschaft setzt einen einstandswillen voraus, wie ihn eheleute haben, ist dies der fall bei euch???

das problem ist, das über das system der bg völlig falsche vorstellungen herrschen und diese hier in solchen foren noch mit rechtlich unsinnigen angaben genährt werden

die bg ist ein rechtsbegriff

Danke für deine Antwort...regt sehr zum neuen Denken an...
.. aber genau da beißt sich wohl die Katze in den Schwanz...man wird ja faktisch gezwungen beim Zusammenzug alles gemeinsam zu haben, weil die Arge ja sofort Einkommensbescheide des Freundes haben will und er dann sofort zur sogenannten Bg gehört..wird von der Arge eben so festgelegt..hast du evtl.einen Link, in dem Ich Bg. als Rechtsbegriff nachlesen kann?Die Arge beschreibt diesen Begriff ja so, dass alle die zusammen wohnen eben eine Bg. sind...
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  #9  
Alt 13.06.2010, 16:48
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