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eheähnlihche Gemeinschaft und STIPENDIUM

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  #1  
Alt 29.10.2007, 11:37
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Beiträge: 2
Standard eheähnlihche Gemeinschaft und STIPENDIUM

Hallo!

Mein bzw. unser Problem ist folgendes:
Mein Freund und ich leben zusammen, er bekommt ein Stipendium (Doktorarbeit) und ich bin derzeit dabei meinen ALG2 Antrag durchzubekommen.
Leider habe ich eine extrem schlimme Sachbearbeiterin, die mir einfach nichts sagt und mich ständig weitervertröstet.
Eins jedoch hat sie mir gereits klipp und klar gesagt: Sie wird das gesamte Stipendium als Einkommen berechnen und ist auch auf meine Vorlage des §11 hin nicht davon abgewichen. Das Stipendium enthält ja zweckbestimmte Einnahmen (wurde auch bescheinigt vom Chef) und v.a. muss davon auch Krankenkasse bezahlt werden - all das will sie nicht anerkennen.

Ich hab auf jeden Fall schriftlich gefordert, dass Sie mir dies ausführlich begründen soll (im Bescheid oder so). Nur fällt mir ausser deisem Paragraph des SGBII auch nichts mehr ein.

Kennt irgendjemanden so einen Fall bzw. noch andere "Argumente", die ich nutzen kann?

Habe immer noch keinen BEscheid, daher nichts handfestes, nur wird das auch noch dauern... ihr fällt immer noch was ein, was sie haben will

danke und lg!
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  #2  
Alt 29.10.2007, 18:15
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Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

es ist richtig das das Stipendium als momentanes Einkommen komplett in den Bedarf der BG eingerchnet wird.
Das heißt aber nicht das dies durch die Arge zweckentfremdet werden kann.
Die Ausgaben und Aufwendungen deines Freundes müssen als Freibeträge angerechnet werden.

Leider kannst du erst gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen, aber vielleicht sprichst du im Vorfeld bereits mal mit dem Teamleiter deiner Sachbearbeiterin.
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  #3  
Alt 30.10.2007, 12:41
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Beiträge: 2
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Danke!

Ja, also dass es prinzipiell Einkommen ist, das weiß ich.
Nur wie begründe ich ihr die Freibeträge? (es geht ja nur um das Krankenkassengeld und ca. 200?, die komplett für Lehrmaterial und so da sind)
Sie meinte halt immer "neee, wird nur der 100? Standardfreibetrag beachtet". Mehr nicht.

Gibt es da irgend nen Paragrafen zu? Denn bei meiner Anmeldung wurde mir eben gesagt, dass diese Kosten (o.g.) eben abgerechnet werden.

Ich werde denke ich vorerst den BEscheid abwarten. Denn wer ihr Teamleiter ist, weiß ich nicht. Sie geht auch bereits nicht mehr ans Telefon, wenn ich anrufe (nach 3 Anrufen in 2 Wochen...)

Bin echt irgendwie überfragt zZt.

lg!
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  #4  
Alt 30.10.2007, 13:59
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

da es sich um zweckgebundenes Darlehen handelt, muss dies auch als solches berückssichtigt werden.
Das Darlehen wurde nur für den Zweck der Doktoarbeit vergeben, wenn dieses aber aufgrund von Zweckentfremdung nicht für diese aufgewendet wird bzw. die Doktorarbeit aufgrund dessen nicht abgeschloßen werden kann, ist der Anspruch verwirkt.

Für deine Sachbearbeiterin ist diese Konstellation wahrscheinlich Neuland!

Ich würde dir raten, mit den Unterlagen (Bescheinugung vom Chef, Krankenversicherung etc) dirket beim Teamleiter vorzusprechen.
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