Ehrenamtliche Tätigkeit

  • Hallo Leute im Forum,


    bin hier neu und habe auch gleich was beizutragen.Für ehrenamtliche Tätigkeiten bei gemeinnützigen Trägern gibt es in der Regel bis zu 2.100 € Aufwandsentschädigung jährlich bei ca 32 Std. monatlicher Tätigkeit.Diese Aufwandsentschädigung ist bei Hartz 4 in dieser Höhe anrechnungsfrei.
    Ist auch vielleicht nur für die ALG-II-Empfänger interessant,die älter als 58,5 Jahre sind,weil die sowieso nicht mehr in Arbeit gezwungen werden.


    Gruß
    nicolaios

  • Was jetzt daran interessant sein soll , weiß ich nicht ! Es ist wie gesagt eine Aufwandsentschädigung! Man hat also vorher einen Aufwand und damit auch Kosten die damit entschädigt werden ( Z.b Telefonkosten, papier , Strom, Spritkosten, etc etc ) Das ist doch in dem Sinne eben kein Verdienst.... Es wird nur etwas entschädigt was vorgestreckt wurde....


    nebenbei: kleinere Vereine zahlen keinerlei Aufwandsentschädigungen - können die gar nicht - da zahlen die Helfer das alles aus eigener Tasche und können es dann ev. von der Steuer absetzen....