Einkommen aus Mini-Job vs. Dispo

  • Hallo,


    ich bin Student (BAföG-Bezieher) und bilde zusammen mit meiner Frau (ALG-II-Bezieherin) und unserem gemeinsamen Kind eine Bedarfsgemeinschaft (nicht verheiratet).
    Vor dem aktuellen Bewilligungszeitraum von BAföG für mich und auch vor der Leistung von ALG II für meine Frau, habe ich mein Studium mit Hilfe meiner Eltern finanziert, allerdings nur zum Teil, was dazu führte, dass sich sukzessive Verbindlichkeiten auf meinem Girokonto anhäuften (Belastung des Dispo). Diese bestehen bis heute.


    Nun möchte ich endlich, vor allem um die recht erhebliche Zinslast zu drücken, durch Mehrarbeit im Rahmen meines Mini-Jobs (450€-Basis) diese Verbindlichkeiten abtragen. Seitens BAföG gäbe es da kein Problem, da man ja pro Kalenderjahr 5.400€ Nebenverdienst anrechnungsfrei erzielen darf.


    Nun meine Fragen:


    1. Inwiefern ist mein zu diesem Zweck (Schuldentilgung) erzielte Einkommen auf den ALG-II-Bedarf unserer BG anrechenbar?
    Zu beachten wäre der Aspekt: Wäre dieses Einkommen anrechenbar, würde ich diese Mehrarbeit umgehend wieder einstellen. Meine Hauptbeschäftigung und Vollzeittätigkeit ist schließlich das Studieren.


    2. Könnte ich im Falle der grundsätzlichen Anrechenbarkeit dieses Einkommens meine Schulden, welche sich ja einzig aus der Notwendigkeit der Studienfinanzierung ergeben haben, als "besondere Last" o.ä. bei der Bedarfsermittlung geltend machen?


    Da ich gegenüber dem Jobcenter immer gerne mit Gerichtsbeschlüssen und Gesetzestexten argumentiere, wären mir Hinweise darauf die liebsten. Aber auch allgemeine Antworten, Hinweise und Ratschläge nehme ich dankbar entgegen.


    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

  • 1.) Ganz normal im Rahmen der in §§ 11 SGB II normierten Anrechnungsregelungen.
    2.) Nein. Schulden sind uninteressant im SGB II. Vom Einkommen kann man nur die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Kosten absetzen und es gibt noch den Grundfreibetrag. Deine Schulden sind aber nicht mit der Erzielung des Einkommens verbunden.

  • Hallo Turtle und danke zunächst für die schnelle Antwort,


    zu 1.) D.h. es gibt keine Möglichkeit bzw. Handhabe, dem Jobcenter verständlich zu machen, dass dieses Einkommen, sofern ich es erzielen WILL (das ist ja bei einem Studenten höchst freiwillig, denn ich bin ja weder leistungsberechtigt noch Leistungsempfänger aus Sicht des Jobcenters), nur dem Zweck dient, den Dispo zu tilgen? Wohlgemerkt: Dispo = Studienfinanzierung...
    Ich meine, es gäbe ja theoretisch noch die Möglichkeit, den Dispo in einen Ratenkredit umzuschulden. Diese Raten würden doch dann wiederum Eingang in meinen fiktiven Bedarf finden, oder nicht? Diesen (teureren) Umweg könnte man sich doch sparen.


    Mein Gedanke ist halt der, dass der Gesetzgeber es ja irgendwo nicht wollen kann, dass man als Student auf einmal angehäuften Schulden sitzen bleiben, darauf horrende Zinsen zahlen und sich dadurch immer weiter verschulden muss, nur weil das Einkommen, welches man neben seinem Studium (quasi zur rückwirkenden Studienfinanzierung) erzielen möchte, auf den ALG-II-Bedarf Dritter angerechnet wird. :confused:


    zu 2.) siehe oben: Die Schulden sind zwar in dem Sinne nicht mit der Erzielung des Einkommens verbunden, jedoch stellen ja die fortlaufenden Zinszahlungen einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bzw. sogar "geldwerten Nachteil" dar, zumal die Zinsen / monatlichen Rückzahlungen den Grundfreibetrag überschreiten, welcher wiederum bereits zur Bestreitung des aktuellen Lebensunterhalts benötigt wird.

  • Das Problem ist, alles, was deinen sozialrechtlichen Bedarf übersteigt, wird bei der übrigen BG als Einkommen angerechnet. Denn du bist ja nicht selbst eine BG, sondern Teil einer BG. Für deinen Unterhalt schuf der Gesetzgeber ja das Bafög und das hast du ja auch erhalten. Du bist aber dennoch verpflichtet, als Teil der BG alles anzugeben, was an Änderungen in den Verhältnissen bei dir vor sich geht. Also auch die Aufnahme einer (geringfügigen) Tätigkeit.


    Sozialrechtlich ist beim Erwerbseinkommen bei der Anrechnung natürlich der Freibetrag zu berücksichtigen. Umschuldungen und Geldeinzahlungen und damit auch Tilgunsleistungen, die du erbringst, sind sozialrechtlich neutral. Das ist nichts anderes als eine Vermögens- bzw. Schuldenumschichtung bzw. -umwandlung. Das Problem beim Dispo: Er ist zweckungebunden. Hierfür hättest du bei (d)einer Bank ein zweckbestimmtes Darlehen aufnehmen können. Das wäre sicher günstiger und du könntest dann den Zins als Werbungskosten anrechnen.


    Es ist dennoch sinnvoll, soweit es geht, den Dispo auszulösen. Es handelt sich dabei ja um einen recht teuren Kredit. Die Schuldzinseinsparung ist aber kein Einkommen im Sinne des SGB II. Es ist eine Ausgabe, die du dann nicht mehr oder aber in geringerem Umfang hast.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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