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#1
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Hallo,
meine Mutter hat ihr Haus an meinen Bruder verkauft, bleibt aber weiterhin zur Miete dort wohnen. Abzüglich der auf dem Haus lastenden Grundschuld bleiben ihr vom Verkaufspreis etwa 10.000. Allerdings bestehen noch Schulden in Höhe von 9000, die sie nun natürlich begleichen will. Die Frage ist jetzt, werden ihr die 10.000 Euro als Einkommen angerechnet oder kann sie diese zur Schuldentilgung verwenden? Weiter möchte sie die restlichen 1000 Euro für die Renovierung des Hauses verwenden, dafür muss sie ja keine Kaution zahlen. Wer weiß Rat? LG Mira |
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#2
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Hallo,
nicht ganz einfach aber ich versuch mal Licht ins dunkle zu bringen. Grundsätzlich gilt, wenn Vermögen veräußert wird und dadurch Einnahmen entstehen gilt dieses als Einkommen in dem Monat wo es zufließt. Da die Grundschulden wohl als vorrangige Quelle zu bedienen sind dürfte dieser Betrag nicht mit einfließen. Es bleiben also die 10.000 ?. Das heißt in dem Monat wo die 10.000 ? zufließen entfällt der Anspruch. Jetzt der Witz, im nächsten Monat besteht nach Tilgung der anderen Schulden wieder ein Anspruch da ein sinnvoller und nachweisbarer Vermögensverbrauch vollzogen wird. Hier ist auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Leistungssachbearbeiter sinnvoll, wenn er mitspielt evtl. sogar mit Terminvereinbarung da es um einen komplexeren Sachverhalt geht. Evtl. kann damit sogar der fehlende Monat kompensiert werden. Ich denke ein freundliches lockeres Gespräch sollte hier eine Lösung für beide Seiten bieten.
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar! |
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