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Einkommen oder nicht?

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  #1  
Alt 17.08.2009, 09:11
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Standard Einkommen oder nicht?

Hallo, im Moment geht hier alles drunter und drüber. Kurz zu meiner Situation: ich bin eine Alleinerziehende Mutter von einem ein jährigen Kind und Wohnhaft in Nrw. Von der Arge bekomme ich nur noch ca. 13,46 Euro dazu noch das Kindergeld und den Unterhalt. Derzeit versuche ich Gegenstände bei Ebay zu verkaufen die ich absolut nicht mehr brauche. Der Mitarbeiter der Arge sagte zu mir, das er dies das nächste mal als einkommen mit anrechnet. Ist das so richtig? Ich meine, die Sachen habe ich doch alle gekauft. Ist es nicht einfach nur eine Wandlung? Ich versuche mit dem Geld mein Darlehn zu senken, welches ich in der Zeit aufgenommen habe wo ich noch arbeiten war. Genauso sieht es mit den Klamotten und Spielzeug von meinem Kind aus, welches er nicht mehr braucht oder raus gewachsen ist. So gesehen, müsste ich alle Sachen erst einmal Horten und irgendwann veräußern wenn ich nicht mehr bei der ARGE gemeldet bin, oder? Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. ein paar Ratschläge.
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  #2  
Alt 17.08.2009, 10:10
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Hallo!

Es ist gängige Praxis, dass die Arge derartige Verkäufe als Einkommen zählt. Das ist nun seit Jahren immer ein großer Streitpunkt. Hier mal ein ausführlicher Rechtskommentar:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_h...rag.php?36/176

Ich rate, Einspruch gegen die Entscheidung der Arge einzulegen.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 17.08.2009, 11:25
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Zitat:
Zitat von Schrader170 Beitrag anzeigen
Hallo!

Es ist gängige Praxis, dass die Arge derartige Verkäufe als Einkommen zählt. Das ist nun seit Jahren immer ein großer Streitpunkt. Hier mal ein ausführlicher Rechtskommentar:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_h...rag.php?36/176

Ich rate, Einspruch gegen die Entscheidung der Arge einzulegen.


Liest sich ja erst einmal ganz gut, nur wenn ich das dem ARGE Menschen vorlege....wie wird er reagieren?! Er sagte, dass ich nur 100,- dazuverdienen darf. Was ist wenn ich das überschreite? Sollte man eine Auflistung „Einnahmen und Ausgaben“ anfertigen?
Bei der Arge schlägt der Mitarbeiter immer die Hände über den Kopf zusammen wenn ich auftauche...seine Kommentare sind immer "nicht sie schon wieder" oder "dauert es wieder so lange"...ich möchte doch nur antworten auf meine fragen! Wieso wird man dann gleich als dumm und Abschaum hingestellt?
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  #4  
Alt 17.08.2009, 12:38
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Wenn der so reagiert kannste ihm ja mal sagen das Du Dich auch nicht sehr gerne mit ihm unterhalten würdest weil er ja scheinbar keine Lust zum Arbeiten hätte und dan grinste ihn ganz nett an!

Wenn Du bisher keinen Freibetrag geltend machst sind die 100€ doch schon ne ganz ordentliche Möglichkeit den ALG II Satz etwas aufzustocken. ich mache das schon immer so seit Anbeginn und wenn die mir dann mit 400€ Jobs kommen frage ich immer warum ich für den Staat 240€ hereinwirtschaften solle, wenn der noch nicht einmal in der Lage ist den ngesetzlichen Bestimmungen zur Folge die Leistungsbezieher gänzlich aus dem Bezug von ALGII mittels eines Sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnisses zu bekommen. Dann kommt meist der Spruch von Mitwirkungspflicht und der Chancennutzung über diesen 400€ Job in ein solches Verhältnis zu kommen und ich frage dann nur auf welcher Statistik dies nachzulesen ist, meines Erachtens führe grade dieser Schwachsinn dazu das die Arbeitgeber bald kaum noch jemanden anders beschäftigen werden weil der, der jemanden in Vollzeit beschäftigt klare Wettbewerbsnachteile zu verzeichnen hat, die ARGE aber mit dieserArt der "in Arbeit Bringung" eher dazu beiträgt dauerhaft jemanden diese Möglichkeiten zu verbauen! Im Kaufmännischen gibt's einen Spruch, wenn der Preis erst einmal unten ist bekommt man ihn nur ganz schwer wieder auf ein höheres Niveau! So ist es auch bei der Entlohnung!
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  #5  
Alt 17.08.2009, 13:36
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Aus der Sicht, gehören ich zu den Menschen, die dann lauter werden und sich Beschweren (wie immer bei der Arge). Warten wir morgen mal ab da geht es mal wieder zur Arge

Was passiert denn, wenn ich jetzt z.B. mein Fahrrad für 150 Euro verkaufe? Wird mir dann alles abgezogen? Blicke da irgendwie noch nicht so ganz durch

Irgendwie alles zum heulen Da wird gesgat es gebe zu wenig Kinder und wenn man sich dann doch für das Kind entscheidet und hinterher alleine dasteht ist alles vorbei. Alleinerziehend heißt wirklich alleine...
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  #6  
Alt 17.08.2009, 23:39
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Ich sehe das so, daß hier keine Selbständigkeit vorliegt, wonach die ersten 100,-- frei sind. Es liegt offensichtlich kein Gewerbetreiben vor, sondern der Verkauf dient dem Lebensunterhalt
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  #7  
Alt 18.08.2009, 08:11
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Das ist richtig, ich habe kein Gewerbe. Ich habe nur eine Menge Sachen die ich derzeit auf einem gemieteten Speicher gelagert habe. Es wird mir auf dauer zu teuer von daher muss ich mich von fast allem trennen Mit den Jahren sammelt sich so einiges an. Vorallem wenn andere meinen ich hätte es nicht und schenken es mir...schön und gut aber ich brauche es nicht. Will mein Darlehn auf null setzen und mit einem Kapitel abschliessen. Was passiert aber wenn ich mehr wie die 100,- verkaufe? Die Arge sieht doch nur den Geldeingang auf dem Konto. Das werden die doch bestimmt komplett anrechnen ohne den Versand, Gebühren u.s.w. abzuziehen, oder?
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  #8  
Alt 18.08.2009, 08:13
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Hallo!

Lass doch das eingehende Geld. werden ja keine Unsummen sein, auf ein Konto einer Person deines Vertrauens überweisen.
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Schrader

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  #9  
Alt 18.08.2009, 08:17
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Zitat:
Zitat von Schrader170 Beitrag anzeigen
Hallo!

Lass doch das eingehende Geld. werden ja keine Unsummen sein, auf ein Konto einer Person deines Vertrauens überweisen.
Würde ich sofort machen lassen wenn es ginge. Gibt es denn irgendeine möglichkeit es überweisen zu lassen wo es niemand sieht? Sparbuch o.ä.?
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  #10  
Alt 18.08.2009, 08:21
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Hallo!

Nein, denn als Hartz4-Empfänger musst du ja immer darauf gefasst sein, dass du alle deine Konten und Verträge offen legen musst. Hast du den keine Eltern oder Geschwister, denen du trauen kannst.
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Schrader

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